Datum des Eingangs: 02.11.2016 / Ausgegeben: 07.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5365 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2153 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5204 Wasserentnahme im Einzugsgebiet des Göritzer Mühlenfließes Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Das Göritzer Mühlenfließ ab Ortslage Koßwig ist schon seit Monaten ohne fließendes Wasser. Am Fließ leben nachweislich Eisvogel, Schwarzstorch und andere seltene Arten. Im Einzugsgebiet werden seit mehreren Jahren in großem Stil Gurken, Spargel, Erdbeeren und andere wasserintensive Kulturen angebaut, die einer Bewässerung bedürfen. Frage 1: Wie beurteilt die Landesregierung aus ökologischer Sicht den derzeitigen Zustand des Mühlenfließes? zu Frage 1: Eine Wassermengen- und -gütemessstelle des Landesamtes für Umwelt (LfU) befindet sich unterhalb der Ortslage Belten (10.113). Nach dem aktuell vorliegenden Monitoringbericht (2013/2014) sind an dieser Messstelle keine Wassermengendefizite erkennbar. Der Landesregierung liegt derzeit keine weitere Einschätzung des ökologischen Zustands vor. Frage 2: Wie haben sich die Pegelstände des Grundwassers an den vorhandenen Kontrollstellen der LMBV im Einzugsbereich des Göritzer Mühlenfließes entwickelt (bitte für die letzten 5 Jahre einzeln angeben)? zu Frage 2: Die LMBV berichtet an die zuständigen Landesbehörden über das montanhydrologische Monitoring im zweijährigen Rhythmus, wobei die Wasserstände lediglich in Form von Hydroisohypsenkarten dargestellt werden. Die Pegeldaten der LMBV liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 3: Welche wasserrechtlichen Genehmigungen wurden wann erteilt, um Grundund Oberflächenwasser im Einzugsgebiet des Göritzer Mühlenfließes für die Landwirtschaft zu entnehmen? Frage 4: Welche Wassermengen wurden in den letzten 3 Jahren im Einzugsgebiet des Göritzer Mühlenfließes zur Entnahme genehmigt (bitte nach Entnahmestelle und genehmigter Wassermenge je Jahr aufschlüsseln)? zu Fragen 3 und 4: Gemäß Wasserbehördenzuständigkeitsverordnung ist das LfU als obere Wasserbehörde (OWB) zuständig für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse für Grundwasserentnahmen von mehr als 2000 m³/Tag und Oberflächenwasserentnahmen von mehr als 5000 m³/Tag. Durch die OWB wurde am 17.07.2015 eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserentnahme zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in den Gemarkungen Koßwig, Reuden und Saßleben erteilt. Die Gesamtentnahmemenge für alle beantragten 7 Brunnen beträgt maximal 2700 m³ pro Tag und 367.500 m³ pro Jahr. Weitere Genehmigungen in Zuständigkeit der OWB wurden nicht erteilt. Frage 5: Gibt es Auflagen und Begrenzungen der Wasserentnahme bei längeren Trockenzeiten? Wenn ja, welche und wie oft wird deren Einhaltung kontrolliert? zu Frage 5: In der Erlaubnis wurde dem Gewässerbenutzer aufgegeben, bei durch Eigenkontrollen festgestellten Unregelmäßigkeiten bei den Grundwasserständen unverzüglich die OWB zu unterrichten. Entsprechende Meldungen sind bisher nicht bei der OWB eingegangen. Weiterhin ist durch den Nutzer ein jährlicher Bericht anzufertigen . Dieser wird erstmalig zum 31.03.2017 fällig. Frage 6: Sieht die obere Wasserbehörde einen Zusammenhang zwischen der 2015 neu errichteten Wasserentnahmestelle zwischen Saßleben und Koßwig und dem fehlenden Wasser fließabwärts? zu Frage 6: Aufgrund der bislang noch sehr geringen Nutzungsdauer sind Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf die anliegenden Gewässer noch nicht möglich. Frage 7: Welche Gründe wurden geprüft, eine Wasserentnahme an der Stelle nicht zu genehmigen? zu Frage 7: Zum Zeitpunkt der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis lagen keine Erkenntnisse vor, die eine Ablehnung der beantragten Erlaubnis gerechtfertigt hätten .