Datum des Eingangs: 03.11.2016 / Ausgegeben: 08.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5374 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2149 der Abgeordneten Heide Schinowsky und Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5192 Bohrschlammgruben in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Recherchen von NDR und WDR zufolge könnte es in Brandenburg etwa 400 Verdachtsflächen geben, in denen - möglicherweise giftige - Abfälle aus der Erdöl- und Erdgasförderung aus der DDR geben soll. Der Bohrschlamm soll in der Vergangenheit ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen entsorgt worden sein. Der Bohrschlamm kann zum Beispiel krebserregende polyzyklische , aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten, aber auch giftige Schwermetalle , wie Quecksilber und Arsen, sowie radioaktive Stoffe. Die stoffliche Zusammensetzung von Bohrschlamm kann variieren und somit auch der Schadstoffgehalt. Wirtschaftsminister Albrecht Gerber erklärte im Plenum am 24. April 2016 auf eine mündliche Anfrage: „Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Bohrschlammgruben im Land flächig kontaminiert sind. Im Gegenteil, zahlreiche Gruben der ehemaligen Erdölindustrie der DDR, für die eine bergrechtliche Zuständigkeit festgestellt werden konnte, sind bereits zurückgebaut worden. Eine ausstehende richterliche Entscheidung wird die künftigen Zuständigkeiten ermitteln, aus denen das weitere Vorgehen abzuleiten wäre [… ] In den Fragen, in denen es eine bergrechtliche Zuständigkeit gibt, haben wir uns dem natürlich zu widmen.“ Rechtsnachfolger der ehemaligen DDR- Förderbetriebes „VEB Erdöl-Erdgas Gommern“ soll der französische Energiekonzern Engie sein. Das Unternehmen plant im Raum des Naturparkes Dahme-Heideseen bei Märkisch Buchholz die Förderung von Erdgas. In der Nähe soll es auch sogenannte Bohrschlammgruben geben. Die Vermutung wurde seitens des Unternehmens bestätigt. „Von Engie heißt es auf MAZ Nachfrage dazu : Die Existenz von Bohrschlammgruben an den in den 1980er Jahren angelegten Bohrplätzen in Märkisch Buchholz ist uns bekannt und wurde bereits den zuständigen Behörden angezeigt. Die fachgerechte Sanierung dieser Flächen im Rahmen des geplanten neuen Erdgasförderprojektes befindet sich bereits in Vorbereitung.“ (vgl. MAZ 17.09.2016) Frage 1: Wie viele Bohrschlammgruben bzw. Verdachtsflächen gibt es im Land Brandenburg, bei denen sogenannter Bohrschlamm entsorgt worden ist und wo befinden sich diese? (Bitte Auflisten) Frage 2: Welche Quellen hat das Land Brandenburg herangezogen, um sicherzustellen , dass die Altlasten aus der Öl- und Gasförderung vollständig erfasst wurden? zu den Fragen 1 und 2: Im Land Brandenburg existieren mehrere hundert Standorte ehemaliger Kohlenwasserstoffbohrungen. Eine Häufung von Standorten ist – entsprechend den ehemaligen Erkundungsaktivitäten – im Südosten und im Nordwesten Brandenburgs zu finden. Bohrschlammgruben – bei denen es sich nicht um Altlasten, sondern um Altlastenverdachtsflächen handelt – sind mit den Bohrungsstandorten nicht immer ortsidentisch. Sie befinden sich regelmäßig im Umfeld. Eine vollständige Auflistung aller Bohrschlammgruben kann innerhalb der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Frist nicht erbracht werden, da ein Teil der Unterlagen im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) nicht digital vorliegt . Frage 3: Welche dieser Flächen wurden durch den ehemaligen DDR- Förderbetriebes „VEB Erdöl-Erdgas Gommern“ verunreinigt? zu Frage 3: Es ist nicht erwiesen, dass es sich um Verunreinigungen handelt. Sofern die Fragesteller darauf abzielen zu erfahren, welcher Betrieb die Bohrschlammgruben angelegt hat, so war dies in den Fällen der Kohlenwasserstofferkundungsbohrungen der in der Frage genannte Betrieb. Frage 4: Welche dieser Flächen wurden bereits saniert und welche Flächen sind noch unsaniert? zu Frage 4: Von 1992 bis 2016 wurden in Brandenburg insgesamt 40 Betriebspunkte der ehemaligen Kohlenwasserstoffindustrie der DDR auf der Basis von Abschlussbetriebsplänen zur Sanierung zurückgebaut. Frage 5: Welche der unsanierten Flächen wurden bereits untersucht? zu Frage 5: Die Flächen mit ehemaligen Bohrschlammgruben wurden im Allgemeinen bisher nicht untersucht. Dem LBGR liegen einzelne Untersuchungen von Bohrschlammgruben vor. Weitere Einzeluntersuchungen und deren Ergebnisse könnten – jenseits der Zuständigkeit der Landesregierung – in den Landkreisen vorliegen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 6: Bei welchen der unsanierten Flächen wurden eine Grenzwertüberschreitung für welche Stoffe festgestellt? zu Frage 6: Aus den Daten des LBGR sind kein Grenzwertüberschreitungen erkennbar . Eventuelle Erkenntnisse zu den Daten der Landkreise liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 7: Wie sieht der Zeit- und Sanierungsplan aus, um die Verdachtsflächen zu untersuchen, zu sichern und zu sanieren? zu Frage 7: Die Frage der Zuständigkeiten für die Sanierung von Altstandorten der Kohlenwasserstofferkundung in Brandenburg ist – vgl. die Antwort des Ministers für Wirtschaft und Energie auf die Mündliche Anfrage 501 in der 28. Sitzung des Landtags Brandenburg am 28. April 2016 – Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens . Eine konkrete Aussage zum weiteren Vorgehen ist erst nach dessen Abschluss möglich. Frage 8: Welche dieser Flächen befinden sich in der bergrechtlichen Zuständigkeit des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe? zu Frage 8: Der in der Antwort zu Frage 7 genannte Rechtsstreit schließt auch die Frage ein, ob eine Zuständigkeit des LBGR für diese Flächen besteht. Frage 9: Wer trägt die Kosten für die Sicherung und Sanierung der Flächen bzw. ist für die Sicherung und Sanierung verantwortlich? a. Lagerstätten in der Zuständigkeit des Bergrechts in Verantwortung des Landes b. Lagerstätten in der Zuständigkeit des Bergrechts in kommunaler Verantwortung c. Lagerstätten in der Zuständigkeit des Bergrechts in Verantwortung privater Eigentümer d. Lagerstätten ohne Zuständigkeit des Bergrechts in Verantwortung des Landes e. Lagerstätten ohne Zuständigkeit des Bergrechts in kommunaler Verantwortung f. Lagerstätten ohne Zuständigkeit des Bergrechts in Verantwortung privater Eigentümer Frage 10: Wie hoch werden die Kosten des Landes zur Sanierung der Bohrschlammgruben eingeschätzt? zu den Fragen 9 und 10: Die in der Zuständigkeit des LBGR stehenden Altlastenverdachtsflächen aus den Aktivitäten der Kohlenwasserstoffindustrie vor 1989 sind insoweit gesichert, als dass jeweils Basisabdichtungen und eine Überdeckung, ferner auch meist eine Umzäunung erfolgt sind. Eventuell enthaltene Schadstoffe können somit nicht in die Umgebung gelangen. Da die Flächen der Bergaufsicht unterliegen, kann das LBGR bei eventuell beabsichtigten Nutzungsänderungen der Flächen Auflagen anordnen. Eine mögliche Sanierungsnotwendigkeit erfordert für die einzelnen Standorte sehr differenzierte Betrachtungen. Bezüglich der Zuständigkeit wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die Frage der Kostenschätzung und -übernahme hat der Zuständige zu regeln.