Datum des Eingangs: 03.11.2016 / Ausgegeben: 08.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5377 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2156 der Abgeordneten Frank Bommert und Roswitha Schier der CDU-Fraktion Drucksache 6/5207 Förderstopp für berufliche Weiterbildung im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Aufgrund des hohen Antragsaufkommens wurde die Antragstellung auf die Förderung der betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen vom 15.03.2016 bis zum 31.07.2016 ausgesetzt. Vom 01.10.2016 bis voraussichtlich 01.04.2017 ist auch eine Antragstellung auf den „Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte“ nicht möglich. Dadurch will die zuständige Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Bearbeitung der bereits vorliegenden Anträge sicherstellen und gleichzeitig die aktuell geltende Förderrichtlinie anpassen. Die kontinuierliche Beteiligung an der beruflichen Weiterbildung ist für die Sicherung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Frage 1: Welche konkreten Defizite weist die aktuelle Förderrichtlinie auf, die zur Verzögerung bei der Bearbeitung der Förderanträge und schließlich zu den Förderstopps geführt haben? zu Frage 1: Die am 29. Mai 2015 in Kraft getretene Förderrichtlinie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg (Weiterbildungsrichtlinie) wurde aufgrund einer im Land Brandenburg erfreulich ansteigenden Weiterbildungsaffinität von Unternehmen und Beschäftigten sowie günstiger Förderkonditionen in einem hohen Maße nachgefragt. Die durchschnittlichen Antragseingänge liegen sowohl in der betrieblichen Weiterbildung für Unternehmen als auch beim individuellen Zugang des Bildungsschecks Brandenburg stark über den Planzahlen. Dieser Antragsandrang hat zu erheblichen Prüf- und Bearbeitungsaufwänden bei der Bewilligungsbehörde beigetragen. Um diese Rückstände aufzuarbeiten waren die Förderunterbrechungen von Nöten. Zudem sind in der laufenden ESF-Förderperiode Förderungen seitens der EU insgesamt mit höheren Prüf- und Verwaltungsauflagen verbunden. Das führt bei den Antragstellern im Einzelnen zu gestiegenen Anforderungen, die bei der Bewilligungsbehörde einen stark ausgeprägten Klärungsbedarf nach sich ziehen. Frage 2: Wie viele Förderanträge auf die Förderung der betrieblichen Weiterbildung (Förderelement 2.2.1 der Richtlinie) wurden bis zum Stichtag 01.10.2016 gestellt? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln) zu Frage 2: Monat / Jahr Eingegangene Anträge Juni 15 29 Juli 15 42 August 15 56 September 15 206 Oktober 15 88 November 15 47 Dezember 15 66 Januar 16 81 Februar 16 80 März 16 83 April 16 7 Mai 16 3 Juni 16 - Juli 16 - August 16 121 September 16 56 Gesamt 965 Frage 3: Wie viele Förderanträge auf den „Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte “ (Förderelement 2.1) wurden bis zum Stichtag 01.10.2016 gestellt? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln) zu Frage 3: Monat / Jahr Eingegangene Anträge Juni 15 69 Juli 15 45 August 15 111 September 15 271 Oktober 15 81 November 15 75 Dezember 15 69 Januar 16 120 Februar 16 91 März 16 80 April 16 62 Mai 16 51 Juni 16 80 Juli 16 85 August 16 131 September 16 114 Gesamt 1.535 Frage 4: Wie viele Förderanträge wurden davon bis zum Stichtag 01.10.2016 positiv beschieden? (Bitte nach Förderelementen und Monaten aufschlüsseln) zu Frage 4: Monat / Jahr 2.1 Bildungsscheck Bewilligte Anträge 2.2.1 Betriebliche Weiterbildung Bewilligte Anträge Juni 15 1 - Juli 15 - - August 15 37 - September 15 7 - Oktober 15 19 2 November 15 212 150 Dezember 15 152 102 Januar 16 57 10 Februar 16 84 33 März 16 82 39 April 16 77 48 Mai 16 42 62 Juni 16 52 40 Juli 16 59 73 August 16 96 24 September 16 106 77 Gesamt 1.083 660 Frage 5: Wie hoch ist das Fördervolumen und der Mittelabfluss zum Stichtag 01.10.2016 für beide Förderelemente? zu Frage 5: Förderelement Bewilligung in € Auszahlung in € 2.1 Bildungsscheck 2.762.655,47 287.817,29 2.2.1 Betriebliche Weiterbildung 3.048.037,23 396.829,65 Frage 6: Wie hoch ist derzeit die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Förderanträgen ? (Bitte nach Förderelementen aufschlüsseln) Frage 7: Wie hat sich die Bearbeitungsdauer von Förderanträgen entwickelt? (Bitte die durchschnittliche, die kürzeste und die längste Bearbeitungsdauer nach Förderelementen und Monaten aufschlüsseln) zu den Fragen 6 und 7: Entwicklung von Antragseingang bis Entscheidung 2.1 in Monaten* Entwicklung von Antragseingang bis Entscheidung 2.2.1-2.2.3 in Monaten* Eingangsdatum min max Durchschnitt Eingangsdatum min max Durchschnitt Jun 15 1,63 10,83 3,90 Jun 15 4,10 13,73 5,80 Jul 15 0,60 11,33 4,53 Jul 15 3,00 11,43 4,60 Aug 15 0,37 12,57 3,37 Aug 15 2,23 10,87 4,17 Sep 15 0,33 10,77 3,10 Sep 15 0,10 11,07 3,00 Okt 15 0,40 1,17 2,57 Okt 15 0,73 10,00 3,00 Nov 15 0,60 9,60 2,57 Nov 15 1,97 7,97 4,37 Dez 15 0,53 9,20 2,30 Dez 15 1,27 9,90 4,83 Jan 16 0,20 8,60 2,23 Jan 16 0,30 7,07 3,73 Feb 16 0,27 6,60 1,87 Feb 16 0,47 7,33 3,53 Mrz 16 0,27 6,50 2,27 Mrz 16 0,07 6,60 3,70 Apr 16 0,20 5,13 1,90 Apr 16 0,40 4,10 2,07 Mai 16 0,57 4,40 1,70 Mai 16 2,03 3,13 2,43 Jun 16 0,47 3,40 1,70 Jun 16 1,13 1,13 1,13 Jul 16 0,17 2,63 1,27 Jul 16 1,27 1,83 1,63 Aug 16 0,13 1,93 1,00 Aug 16 0,50 1,93 1,10 Sep 16 0,07 0,73 0,43 Sep 16 0,17 0,80 0,47 * Zeitspanne zwischen Antragseingang und Entscheidung (Entscheidung/Erstellung Bescheid); diese Zeitspanne umfasst Liege - und Bearbeitungszeiten Erfasst wird lediglich der Zeitraum zwischen Antragseingang und Datum des Bescheides . Der Zeitpunkt des Beginns der Antragsbearbeitung wird nicht erfasst. Die für die Beantwortung der Fragen 6 und 7 herangezogenen Werte geben insoweit kein exaktes Bild über die tatsächlichen Bearbeitungszeiten wieder. Aufgrund der hohen Antragseingänge werden die Anträge in der Bewilligungsbehörde entsprechend der angegebenen Starttermine der geplanten Weiterbildung bearbeitet. In vielen Fällen (insbesondere nach der Bekanntgabe der Termine für die Förderunterbrechung ) gingen Anträge mit geplantem Beginn der Qualifizierung von 6 bis 8 Monaten nach Antragstellung ein. Frage 8: Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen Antragseingang und Bearbeitungsbeginn ? (Bitte nach Förderelementen und Monaten aufschlüsseln) zu Frage 8: Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da der Termin "Beginn der Antragsbearbeitung " nicht erfasst wird. Entscheidend für die Reihenfolge der Antragsbearbeitung ist die Sicherstellung des jeweiligen geplanten Maßnahmebeginns. Frage 9: Wie viele Förderanträge befinden sich zum Stichtag 01.10.2016 in Bearbeitung ? (Bitte nach Förderelementen aufschlüsseln) zu Frage 9: 2.1 der Richtlinie 2.2.1 - 2.2.3 der Richtlinie 968 573 Diese Anträge sind bewilligt und bisher nicht abgeschlossen. Hier sind begleitende Aufgaben wie die Bearbeitung von Änderungsanträgen sowie die Prüfung von Mittelanforderungen und Auszahlungen zu erledigen. Für alle Maßnahmen ist nach Abschluss der Verwendungsnachweis zu prüfen und die Restsumme auszuzahlen. Frage 10: Wie viele Förderanträge sind zum Stichtag 01.10.2016 noch unbearbeitet, d.h. die Bearbeitung hat noch nicht begonnen? (Bitte nach Förderelementen und Monaten aufschlüsseln) zu Frage 10: Da der Beginn der Antragsbearbeitung nicht erfasst wird, können hier nur Angaben unter Bezugnahme auf das Eingangsdatum eines Antrags gemacht werden. Die Anträge müssen geprüft und entsprechend des Ergebnisses bewilligt oder abgelehnt werden. Sie sind teilweise bereits in die Bearbeitung/Antragsprüfung übernommen. Für 2.2.1 - 2.2.3 gehen kontinuierlich neue Anträge ein. 2.1 der Richtlinie 2.2.1-2.2.3 der Richtlinie Offene Anträge zum Stichtag 01.10.2016 208 114 davon: Nov. 2015 1* 0 Jan. 2016 5 2 Feb. 2016 6 3 März 2016 7 4 April 2016 6 0 Mai 2016 4 0 Juni 2016 8 0 Juli 2016 11 1 August 2016 59 54 Sept. 2016 101 50 (Die Auswertung erfolgte nach dem Eingangsdatum der Anträge) *Dieser Antrag wurde am 06.10.2016 abgelehnt. Frage 11: Wie viel Personal ist aktuell mit der Bearbeitung von Förderanträgen betraut ? zu Frage 11: Für die Bearbeitung der Weiterbildungsrichtlinie stehen in der Bewilligungsbehörde 22 Vollzeitarbeitskräfte zur Verfügung: Die zuständige Referatsleiterin für die Koordinierung, drei HauptsachbearbeiterInnen für die inhaltliche Richtlinienumsetzung sowie 18 Sachbearbeiterinnen für die Antragsbearbeitung. Frage 12: Sind die geschaffenen personellen Kapazitäten nach Auffassung der Landesregierung ausreichend? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 12: Vor dem Hintergrund der anstehenden Überarbeitung der Weiterbildungsrichtlinie und mit Hinweis auf die Ausführungen zu Frage 13, sind die geschaffenen personellen Kapazitäten insgesamt ausreichend. Frage 13: Werden bei der ILB personelle und strukturelle Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitungsdauer der Förderanträge zu verkürzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 13: In der ILB werden kontinuierlich Maßnahmen zur Prozessoptimierung durchgeführt, wodurch im Ergebnis regelmäßig organisatorische und technische Maßnahmen angepasst und optimiert werden, um insbesondere die Bearbeitungsdauer der Förderanträge zu verkürzen.