Datum des Eingangs: 04.11.2016 / Ausgegeben: 09.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5387 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2162 der Abgeordneten Frank Bommert, Henryk Wichmann und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/5224 Landesstraßen des Grünen Netzes im Landkreis Oberhavel Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Das Land Brandenburg verfügt über ein umfangreiches Netz an Landesstraßen. Angesichts ausbleibender Investitionen in die landeseigene Straßeninfrastruktur verschlechtert sich der Zustand dieser Straßen jedoch immer mehr. Hiervon sind in besonderer Weise die Straßen des Grünen Netzes betroffen . Frage 1: Wie viele Landesstraßen des Grünen Netzes befinden sich im Landkreis Oberhavel (bitte jeweils inklusive Angabe der Kilometer)? zu Frage 1: Im Landkreis Oberhavel (LK OHV) sind neun Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von 90,65 km dem Grünen Netz zugeordnet. Frage 2: Wie ist die Zustandsnote dieser Landesstraßen, gemäß Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) jeweils? Wie hat sich dieser Wert seit Einführung der ZEB jeweils entwickelt? zu Frage 2: Für die Landesstraßen im Grünen Netz wurde erstmalig im Jahr 2011 eine Zustandserfassung und -bewertung durchgeführt. Die Zustandsnoten der Straßen des Grünen Netzes im LK OHV weisen Werte von 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (Schwellenwert überschritten - sehr schlecht) auf. Frage 3: Für welche dieser Landesstraßen plant die Landesregierung eine (vollständige oder abschnittsweise) grundhafte Sanierung? zu Frage 3: Für die Landesstraßen des Grünen Netzes im LK OHV sind keine Maßnahmen des grundhaften Ausbaus vorgesehen. Frage 4: Beabsichtigt oder plant die Landesregierung die Abstufung einer oder mehrerer diese Landesstraßen (bitte begründen)? Falls ja, welche Landesstraßen sind davon betroffen und wie ist der zeitliche Ansatz? Frage 5: Wurden diesbezüglich seitens der Landesregierung oder Landesverwaltung Gespräche oder Verhandlungen geführt? Falls ja, wann und mit wem? zu Fragen 4 und 5: Es ist nicht beabsichtigt, das gesamte Grüne Netz abzustufen. Derzeit befindet sich die Abstufung der L 17 zwischen Staffelde und Schwante in Diskussion. Hierzu fand seitens des LS am 07.10.2016 ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem Landkreis OHV statt. Frage 6: Welche Rahmenbedingungen oder konkrete Umstände müssten für eine Abstufung im Detail gegeben sein? zu Frage 6: Die Voraussetzungen sind in § 7 Abs. 2 BbgStrG benannt: „Ändert sich die Verkehrsbedeutung einer Straße auf Dauer, so ist sie in die entsprechende Straßengruppe umzustufen. Eine Straße ist auch dann umzustufen, wenn ihre Einstufung nicht ihrer Verkehrsbedeutung entspricht.“ Wenn eine Landesstraße nicht länger die Funktionen erfüllt, die sie gemäß § 3 Abs. 2 BbgStrG gewährleisten soll (mindestens regionale Verkehrsbedeutung, überwiegend dem über das Gebiet benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte hinausgehenden Verkehr, insbesondere den durchgehenden Verkehrsbeziehungen dienen oder zu dienen bestimmt sein), ist sie umzustufen. Sie wird zu einer Kreisstraße abgestuft, wenn für diese Straße die Funktionen , die in § 3 Abs. 3 BbgStrG für Kreisstraßen normiert sind, durch die Straße gewährleistet werden, andernfalls wird sie als Gemeindestraße eingestuft. Der neue Träger der Straßenbaulast wird vor einer Abstufung mit dem Ziel der einvernehmlichen Regelung angehört. Frage 7: In welcher Höhe wären Investitionen in die einzelnen Landesstraßen des Grünen Netzes im Landkreis Oberhavel notwendig, um gegebenenfalls eine Abstufung vorzunehmen? zu Frage 7: Die Höhe dieser Investition, der sog. Einstandspflicht, ist bisher nicht für die einzelnen Straßen ermittelt worden. Frage 8: Wie ist aus Sicht der Landesregierung die Perspektive für die Landesstraßen des Grünen Netzes, für die keine Abstufung geplant ist? zu Frage 8: Für diese Straßen soll die Verkehrssicherheit und Befahrbarkeit gewährleistet werden. Dazu führt die zuständige Straßenmeisterei im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung die notwendigen Reparaturen durch. Weitergehende Investitionsentscheidungen erfolgen im Einzelfall. Frage 9: Wurden im Landkreis Oberhavel in der Vergangenheit bereits Landesstraßen abgestuft? zu Frage 9: Ja. Frage 10: Falls ja: Welche Landesstraßen waren zu welchem Zeitpunkt davon betroffen ? Wurden diese Landesstraßen vorher grundhaft saniert? Welche Kosten waren im Einzelfall mit der Abstufung verbunden? zu Frage 10: Die L 212 wurde zwischen der Bundesstraße (B) 167 und der L 100 im Jahr 2013 einvernehmlich zur Gemeindestraße abgestuft, eine grundhafte Sanierung erfolgte nicht. Auf der Grundlage von § 11(4) des Brandenburgischen Straßengesetzes wurde eine Einstandspflicht von 146 T€ an die Gemeinde gezahlt.