Datum des Eingangs: 08.11.2016 / Ausgegeben: 14.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5389 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2163 des Abgeordneten Henryk Wichmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/5229 Unterstützung des Fachbeirates für Lebensmittelsicherheit und -hygiene Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Der Fachbeirat für Lebensmittelsicherheit und - hygiene, der sich aus unterschiedlichen Vertretern von Verwaltung und Wirtschaft zusammensetzt, entwickelt u.a. verbindliche Vorgaben für Schulungen zum Erlangen des Sachkundenachweises nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV). Diese Rechtsvorschrift fordert, dass leichtverderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, die aufgrund einer Schulung über die entsprechenden Fachkenntnisse ihrer jeweiligen Tätigkeit verfügen. Der Fachbeirat wertet u.a. in seinen vierteljährlichen Arbeitstreffen vorhandene Schulungskonzepte aus, erarbeitet branchenspezifische Vorgaben zur Erlangung des Sachkundenachweises, prüft die Qualität der Wissensvermittlung zum Thema Lebensmittelhygiene in der beruflichen Ausbildung, trägt zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung in Bezug auf den erforderlichen Sachkundenachweis nach § 4 LMHV bei und führt selbst Fachkonferenzen durch. In den Jahren 2014 und 2015 erhielt der Fachbeirat für seine wichtige Aufgabe im Sinne des Verbraucherschutzes finanzielle Zuwendungen durch das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium . 2014 waren dies Mittel in Höhe von rund 22.400 Euro und 2015 in Höhe von rund 15.500 Euro. Frage 1: Warum wurde der Fachbeirat für Lebensmittelhygiene durch das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium im Jahr 2016 nicht weiterhin finanziell unterstützt und warum sind auch für die folgenden Jahre keine finanziellen Mittel vorgesehen ? zu Frage 1: Mit Datum vom 21.10.2014 wurde zwischen dem damaligen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) und der Projektagentur „Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Bildung, Kultur und Umweltschutz mbH“ ein Vertrag über den Aufbau eines Fachbeirates „Lebensmittelhygiene im Land Brandenburg“ zur Umsetzung des § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung in Bran- denburg geschlossen. Nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über ihrer jeweiligen Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse auf den in der Verordnung genannten Sachgebieten verfügen. Die zahlreichen Kontrollen der Lebensmittelüberwachung zeigen allerdings, dass überwiegend Hygieneprobleme Anlass für behördliche Beanstandungen sind. Bei den Lebensmittelunternehmen und ihren Mitarbeitern fehlt oft das entsprechende Verständnis für Hygienefragen. Hier sollte die Gründung eines Fachbeirates helfen, die Qualität der erforderlichen Mitarbeiterschulungen in Hygienefragen im Land Brandenburg zu verbessern und zu vereinheitlichen . Nachdem die Umsetzung der vertraglichen Pflichten im Jahr 2015 endete , wird eine Finanzierungsform gesucht, die einerseits die Verpflichtung des Landes zur Vollzugssteuerung zu Lasten des Landeshaushaltes und andererseits die kommunalen Aufgaben in der Lebensmittelüberwachung zu Lasten der kommunalen Haushalte berücksichtigt. Frage 2: Wie soll der Fachbeirat nach Auffassung der Landesregierung seine Arbeit für mehr Lebensmittelsicherheit und -hygiene organisieren, wenn die finanzielle Unterstützung des Landes unterbleibt? zu Frage 2: Die Landesregierung schätzt die Aufgaben des Fachbeirates weiterhin hoch ein und ist bestrebt, die Arbeit des Fachbeirates fortführen zu können. Momentan werden Finanzierungsmöglichkeiten geprüft, unter anderem über eine Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte. Frage 3: Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass gewisse Qualitätsstandards in der Aus- und Weiterbildung beim Erlangen des Sachkundenachweises nach § 4 LMHV entwickelt werden, wenn aufgrund einer fehlenden Unterstützung des Fachbeirates für Lebensmittelhygiene keine verbindlichen Vorgaben für Schulungen mehr entwickelt werden können? zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.