Datum des Eingangs: 07.11.2016 / Ausgegeben: 14.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5397 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2172 der Abgeordneten Birgit Bessin und Dr. Rainer van Raemdonck der AfD-Fraktion Drucksache 6/5246 Rettungsdienste Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland /anschlagsgefahr-in-deutschland-rettungsdienste-bereiten-sich-auf-terrorfallvor /14595330.html Frage 1: Wie sind Rettungsdienste in Brandenburg auf Vorfälle wie den geschilderten vorbereitet? zu Frage 1: Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe erfüllen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz - BbgRettG). Zu ihren Aufgaben gehört die Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten bei einem Schadensereignis mit einem Massenanfall von Verletzten (MANV). Die Träger des Rettungsdienstes haben Planungen und Vorbereitungen in einem Maßnahmenplan MANV zu dokumentieren (§ 13 Landesrettungsdienstplanverordnung - LRDPV). Der Maßnahmenplan unterliegt einer permanenten Weiterentwicklung, um auf veränderte Gefahrenlagen reagieren zu können. Die Rettungsdienste in Brandenburg sind somit auch auf die Bewältigung von Einsätzen nach Anschlägen strukturell gut vorbereitet. Frage 2: Wie viele Rettungswagen in Brandenburg sind mit sogenannten (militärischen ) Tourniquets ausgestattet und welchem Prozentsatz entspricht dies, bezogen auf alle vorhandene Rettungsfahrzeuge? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine Daten vor, wie viele Rettungswagen in Brandenburg mit derartigen Tourniquets ausgestattet sind. Tourniquets gehören nicht zur Standardausstattung der Rettungswagen. Den Trägern des Rettungsdienstes steht es jedoch frei, die Ausstattung der Rettungswagen zu ergänzen. Frage 3: Wie gestaltet sich der Aufbau der MTFs in Brandenburg, inwieweit ist dieser abgeschlossen? zu Frage 3: Dem Land Brandenburg wurden im Rahmen des ergänzenden Katastrophenschutzes gemäß § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) fünf Medizinische Task Forces (MTF) zugewiesen. Diese Einheiten sind dezentral innerhalb der fünf Regionalleitstellenbereiche disloziert und werden von den öffentlichen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen personell besetzt. Der Ausstattungsgrad der Einheiten mit Einsatzfahrzeuge liegt derzeit im Land Brandenburg bei rund 75 Prozent. Die komplette Einsatzfähigkeit der MTF kann erst nach Fertigstellung der Rahmenkonzeption für die MTF erreicht werden . Diese wird von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet. Mit der Fertigstellung der Konzeption ist bis Mitte 2017 zu rechnen. Frage 4: Wie schätzt die Landesregierung den Vorbereitungsstand der Rettungsdienste , die Gesamtheit aller nötigen Maßnahmen bei einem Worst-Case-Szenario betreffend ein und wird dieser für ausreichend erachtet? Sollte die Einschätzung negativ sein, wo gibt es noch Herausforderungen und wie definieren sich diese? zu Frage 4: Als „Worst-Case-Szenario“ soll hier vermutlich ein Katastrophen- oder Großschadensfall nach § 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) angenommen werden. Auf Grund der gegenwärtigen hohen abstrakten Gefährdungslage zählen derzeit auch terroristische Anschläge zu den zu erwartenden Großschadensereignissen. Die Träger des Rettungsdienstes führen zur Vorbereitung Übungen durch, beispielsweise mit der Polizei, den Katastrophenschutzeinheiten und dem örtlichen Brandschutz. Hervorzuheben ist die gemeinsame Notfallübung des Landkreises Dahme-Spreewald und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FFB) am 16.04.2016 am Gelände des künftigen Flughafens BER. Bei der Übung wurde die Versorgung/Betreuung von 500 Betroffenen/Verletzten (sog. „Massenanfall von 500 Verletzten“ = MANV 500) simuliert. Die Maßnahmen bei einem Großschadensereignis werden permanent an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst und weiterentwickelt. Im Hinblick auf die Gefährdung durch terroristische Anschläge sind die Einsatztaktiken des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehren an solche Lagen anzupassen. Mit der Übung hat Brandenburg die Maßnahmenpläne für die Bewältigung eines Großschadensereignisses -MANV 500- erfolgreich überprüft. Die Auswertung der Übung und die Weiterentwicklung der Einsatzpläne dauern noch an.