Datum des Eingangs: 07.11.2016 / Ausgegeben: 14.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5399 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2175 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5260 Bürgschaften des Landes Brandenburg und der Gesellschafter für die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS)/ Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Länder Brandenburg, Berlin und der Bund sind die Gesellschafter des Flughafensystems Berlin. Dazu wurde 1991 die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) gegründet mit der Holding BBF für die Flughäfen Schönefeld, Tegel und Tempelhof. Später wurde die FBS in Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) umgewandelt. Berlin und Brandenburg halten jeweils 37 Prozent und der Bund 26 Prozent an der FBS und später an der FBB. Das Flughafensystem Tegel, Tempelhof und Schönefeld war seinerzeit insgesamt finanziell stabil und auskömmlich und hat dennoch seit 1991 zahlreiche Bürgschaften erhalten. Das wird gerne verschwiegen und verheimlicht. Auch ist fraglich, ob all diese versteckten Subventionen im aktuellen Notifizierungsverfahren, das vom Land Brandenburg nur Negativtest genannt wird, der EU mitgeteilt wurden. Frage 1: Welche Bürgschaften haben die FBS, BBF und FBB seit 1991 von den Gesellschaftern bekommen? Genaue Auflistung der Höhe, des Zeitpunktes und der jeweiligen Anteile der drei Gesellschafter bitte genau aufgeschlüsselt, damit die Anteile des Landes Brandenburg deutlich werden. Für das Land Brandenburg mit Angabe Aktenzeichen unter denen die Bürgschaften bei der Landesregierung Brandenburg geführt werden. zu Frage 1: Der Interministerielle Ausschuss des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg beschloss am 24.06.2009 die Übernahme von parallelen Bund-Länder- Bürgschaften über einen Konsortialkredit über 1,4 Mrd. € sowie über zwei Investitionskredite der Europäischen Investitionsbank EIB über insgesamt 1,0 Mrd. €. Übersicht über die vom Land Brandenburg am 01.09.2009 ausgestellten Höchstbetragsbürgschaftsurkunden Kredithöhe 1,4 Mrd. €, Vertrag vom 26.06.2009 37 % -> Bürgschaftsbetrag 518 Mio. € Kredithöhe 600 Mio. €, Vertrag vom 22.07.2009 37 % -> Bürgschaftsbetrag 222 Mio. € Kredithöhe 400 Mio. €, Vertrag vom 22.07.2009 37 % -> Bürgschaftsbetrag 148 Mio. € Mit Bescheid vom 07.07.2016 übernahmen die bereits genannten Bürgen eine Bürgschaft zur 100 %-igen Absicherung eines Kredites über 2,487 Mrd. €. Der Absicherungsanteil des Landes Brandenburg beträgt auch hier 37 %. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von 920,19 Mio. € zugunsten der FBB. Die Bürgschaftsurkunden sind noch nicht ausgestellt. Dies erfolgt, sobald die im Bescheid genannten „Aufschiebenden Bedingungen / Wirksamkeitsvoraussetzungen der Bürgschaftsbewilligungen “ erfüllt sind. In Höhe von 1,387 Mrd. € dient die Bürgschaft der Refinanzierung des oben erwähnten Kredites über 1,4 Mrd. € (Vertrag vom 26.06.2009). Der Vorgang wird bei dem Ministerium der Finanzen unter dem Geschäftszeichen 41VV4700.3110/2015#01#01 geführt. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Berlin haben vergleichbare Bürgschaftserklärungen abgegeben, die ebenfalls ihrem Geschäftsanteil an der Flughafengesellschaft entsprechen. Frage 2: Wie hoch ist jeweils der Anteil des Landes Brandenburg an diesen Bürgschaften mit der Angabe, um was für eine Bürgschaft es sich handelt und in welchen Prozentsatz der Höhe wird verbürgt (z. B. 60, 80 oder 100 Prozent)? Mit Angabe der Aktenzeichen unter denen die Bürgschaften bei der Landesregierung Brandenburg geführt werden zu Frage 2: Das Bürgschaftsobligo beträgt jeweils 100 %. Es handelt sich um Ausfallbürgschaften . Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zur Frage 1. Frage 3: Was haben BBF bzw. FBB mit diesen Bürgschaften angefangen? Zu wessen Gunsten wurden die Bürgschaften verwendet? Haben BBF bzw. FBB dafür Kredite aufgenommen? Wenn ja, sind die Bürgschaften zu 100 Prozent oder zu wie viel Prozent in Anspruch genommen von der FBS bzw. FBB belegt? Frage 4: Wenn nicht, warum nicht? zu Frage 3: Die Bürgschaften dienen der Absicherung der in der Frage 1 genannten Kredite. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Frage 4: Wurden die Bürgschaften des Landes Brandenburg für FBS, BBF oder FBB bisher fällig? Wenn ja, wie wurden diese im Landeshaushalt des Landes Brandenburg verbucht? Mit Angabe mit genauer Höhe, Datum, Aktenzeichen und Haushaltstitel . zu Frage 4: Das Land Brandenburg wurde aus den in Antwort zur Frage 1 genannten Bürgschaften bislang nicht in Anspruch genommen. Frage 5: Wurde der Landtag mit dem fällig werden der Bürgschaften befasst? Wenn ja, wann und in welchen Gremien? zu Frage 5: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 4. Frage 6: Wurden diese Bürgschaften der drei Gesellschafter für FBS, BBF und/oder FBB der EU im aktuellen Notifizierungsverfahren, das vom Land Brandenburg nur Negativtest genannt wird, gemeldet? zu Frage 6: Ja.