Datum des Eingangs: 10.11.2016 / Ausgegeben: 15.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5422 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2173 der Abgeordneten Roswitha Schier, Ingo Senftleben und Raik Nowka der CDU-Fraktion Drucksache 6/5252 Ärztliche Betreuung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) stellt auf Ihrer Internetseite eine drohende ärztliche Unterversorgung in 13 Mittelbereichen des Landes dar. Laut Veröffentlichungen der KVBB ist auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz davon betroffen – hier sind schon jetzt beispielsweise neue Zulassungsmöglichkeiten für eine hausärztliche Versorgung in den Regionen Lauchhammer-Schwarzheide und Lübbenau möglich. Diese bereits existierende Unterversorgung ist häufig Bestandteil der Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die ärztliche Versorgung im Landkreis OSL im Allgemeinen? zu Frage 1: Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB V haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Auch die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst) gehört dazu. Nach § 105 Abs. 1 SGB V haben die Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern. Lassen sich Versorgungslücken nicht beheben, können die KVen bzw. die Krankenkassen durch Eigeneinrichtungen die Versorgung der Versicherten sicherstellen. Auf dieser rechtlichen Grundlage können z. B. Sicherstellungspraxen und dezentrale, interdisziplinäre Praxen mit verschiedenen Fachrichtungen vorgehalten werden. Nach Angaben der KVBB liegt der Landkreis Oberspreewald -Lausitz in der landesweiten Betrachtung im durchschnittlichen Mittelfeld der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung. Frage 2: Welche konkreten Facharztbereiche sind in OSL momentan von einer Unterversorgung betroffen? (Mit der Bitte um eine tabellarische Auflistung) zu Frage 2: Die Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL), vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 20.12.2012 neu gefasst, bildet die Rechtsgrundlage zur Steuerung der ambulanten medizinischen Versorgung. Der auf dieser Basis für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg erstellte Bedarfsplan stellt den Stand der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung , regional und nach Arztgruppen differenziert dar und legt die Grundsätze für die Berichterstattung über die arztgruppenspezifischen Versorgungsgrade je Planungsregion im Land fest. Räumliche Grundlage der Ermittlung des Standes der vertragsärztlichen Versorgung (Versorgungsgrad) ist gemäß den Vorgaben der BPL-RL des G-BA dabei in der hausärztlichen Versorgung (§ 11 BPL-RL) der Mittelbereich, allgemein fachärztliche Versorgung (§ 12 BPL-RL) der Landkreis, die kreisfreie Stadt bzw. die Kreisregion, spezialisierten fachärztlichen Versorgung (§ 13 BPL-RL) die Raumordnungsregion, gesonderten fachärztlichen Versorgung (§ 14 BPL-RL) der KV-Bereich. Mit Stand zum 30.06.2016 ergeben sich für die Arztgruppen in den einzelnen Planungsbereichen nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg* folgende Versorgungsgrade: (*Quelle: https://www.kvbb.de/praxis/zulassung /bedarfsplanung/versorgungssituation/) A. hausärztliche Versorgung Planungsbereich (Mittelbereich) Versorgungsgrad in % (und ggf. weitere Zulassungsmöglichkeit bis 110%) Lübbenau (drohend unterversorgte Region) 92,2 Senftenberg-Großräschen (drohend unterversorgte Region) 1 110,6 Lauchhammer-Schwarzheide (drohend unterversorgte Region) 98,0 B. allgemein fachärztliche Versorgung Augenärzte Chirurgie Frauenärzte Kinderärzte Hautärzte Versorgungsgrad in % (und ggf. weitere Zulassungsmöglichkeit bis 110%) Oberspreewald- Lausitz 118,52 284,2 123,6 212,8 119,3 (Noch B. allgemein fachärztliche Versorgung) HNO- Ärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Versorgungsgrad in % (und ggf. weitere Zulassungsmöglichkeit bis 110%) Oberspreewald- Lausitz 110,8 113,3 120,8 107,7 128,0 C. spezialisierte fachärztliche Versorgung Raumordnungsregion Fachinternisten Radiologen Kinder- und Jugendpsychiater Versorgungsgrad (und ggf. weitere Zulassungsmöglichkeit bis 110%) Lausitz-Spreewald 179,8 158,0 115,3 (noch C. spezialisierte fachärztliche Versorgung) Planungsbereich Anästhesisten* Versorgungsgrad KV-Bereich 112,2 *abweichend von den Vorgaben der BPL·RL wird die Arztgruppe der Anästhesisten für den Bereich der KVBB auf KV-Ebene geplant D. gesonderte fachärztliche Versorgung Humangenetiker Neurochirurgen Pathologen Phys.u. Reha.- mediziner Strahlenthera - peuten Transfusions - mediziner Labormediziner Nuklearmediziner Versorgungsgrad in % (und ggf. weitere Zulassungsmöglichkeit bis 110%) KV- Bereich 110,0 110,5 121,9 130,6 124,2 133,3 111,0 93,1 Frage 3: Wie viele Hausärzte haben derzeit im Landkreis OSL eine Zulassung und führen eine Praxis? (Mit der Bitte um Auflistung der einzelnen Standorte) zu Frage 3: Nach Auskunft der KVBB gibt es im Landkreis OSL 50 Hausärzte mit Zulassung und eigener Praxis, 49 davon mit voller Zulassung, eine Hausärztin mit Zulassung für einen hälftigen Versorgungsauftrag. Regionale Verteilung nach Anschrift: PLZ Ort Anschrift Bemerkungen 03229 Altdöbern Ackerstr. 9 1 Hausarztpraxis 03229 Altdöbern Jauersche Str. 9 1 Hausarztpraxis 03205 Calau Cottbuser Str. 8 1 Hausarztpraxis 03205 Calau Feldstr. 7 1 Hausarztpraxis 03205 Calau Karl-Marx-Str. 104 2 Hausarztpraxen 03205 Calau Otto-Nuschke-Str. 43 1 Hausarztpraxis 03222 Lübbenau/Spreewald Otto-Grotewohl-Str. 4 a-e 1 Hausarztpraxis 03222 Lübbenau/Spreewald Otto-Grotewohl-Str. 4 E 1 Hausarztpraxis 03222 Lübbenau/Spreewald Stottoff 22 2 Hausärzte in einer Gemeinschaftspraxis 03103 Neupetershain Altdöbener Str. 1 1 Hausarztpraxis 03226 Vetschau Cottbuser Str. 16 1 Hausarztpraxis 03226 Vetschau Pestalozzistr. 10 1 Hausarztpraxis 03226 Vetschau Schloßstr. 4 1 Hausarztpraxis 03226 Vetschau Weßlaustr. 7 1 Hausarztpraxis 01983 Großräschen Calauer Str. 27 1 Hausarztpraxis 01983 Großräschen Karl-Liebknecht-Str. 1 1 Hausarztpraxis 01983 Großräschen Karl-Marx-Str. 1 1 Hausarztpraxis 01983 Großräschen R.-Breitscheid-Str. 4 1 Hausarztpraxis 01983 Großräschen Seestr. 40 1 Hausarztpraxis 01945 Hohenbocka Gartenstr. 1a 2 Hausärzte in einer Gemeinschaftspraxis 01979 Lauchhammer Bockwitzer Str. 73 1 Hausarztpraxis 01979 Lauchhammer Hüttenstr. 19 1 Hausarztpraxis 01979 Lauchhammer Rietschelstr. 10 1 Hausarztpraxis 01990 Ortrand Bahnhofstr. 35 1 Hausarztpraxis 01945 Ruhland Berliner Str. 9 1 Hausarztpraxis 01945 Ruhland Dresdner Str. 18 1 Hausarztpraxis 01993 Schipkau Ruhlander Str. 15 1 Hausarztpraxis 01994 Schipkau/OT Annahütte Sallgaster Str. 4 a 1 Hausarztpraxis 01998 Schipkau/OT Klettwitz Kostebrauer Str. 1 1 Hausarztpraxis 01987 Schwarzheide Anne-Frank-Str. 2 1 Hausarztpraxis 01987 Schwarzheide Anne-Frank-Str. 8 1 Hausarztpraxis 01987 Schwarzheide Ruhlander Str. 23 1 Hausarztpraxis 01987 Schwarzheide Schipkauer Str. 8 1 Hausarztpraxis 01968 Senftenberg Bahnhofstr. 22 1 Hausarztpraxis 01998 Senftenberg Bärengasse 7 1 Hausarztpraxis 01968 Senftenberg Eigenheimweg 15 1 Hausarztpraxis 01968 Senftenberg Fischreiherstr. 9 1 Hausarztpraxis 01968 Senftenberg Otto-Nuschke-Str. 2a 1 Hausarztpraxis 01968 Senftenberg Roßkaupe 10 2 Hausärzte in einer Gemeinschaftspraxis 01968 Senftenberg Salzmarktstr. 1 1 Hausarztpraxis 01968 Senftenberg Salzmarktstr. 15 1 Hausarztpraxis 01968 Senftenberg Schloßstr. 12 1 Hausarztpraxis 01968 Senftenberg Steindamm 2 1 Hausarztpraxis 01968 Senftenberg/OT Brieske Fabrikstr. 1 1 Hausarztpraxis 01996 Senftenberg/OT Hosena Mühlenstr. 1a 2 Hausärzte in einer Gemeinschaftspraxis Frage 4: In welchem Umkreis kann die Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern von OSL eine Versorgungssicherheit gewährleisten? (Bitte unterteilen nach hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung) zu Frage 4: Eine Versorgungssicherheit ist im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zurzeit gewährleistet. Zukünftige Entwicklungen können nur bedingt prognostiziert werden . Frage 5: Welche/r Region/Ort des Kreises OSL ist am ehesten von einer ärztlichen Unterversorgung betroffen? zu Frage 5: Arztgruppe Hausärzte: Mittelbereich: Lauchhammer-Schwarzheide Ort: Schwarzheide Von 5 niedergelassenen Hausärzten sind zwei über 65 Jahre und weitere zwei 77 Jahre alt. Mittelbereich: Senftenberg-Großräschen Ort: Schipkau Von 3 niedergelassenen Hausärzten sind zwei über 65 Jahre alt. (Abgabeabsichten sind kurzfristig und konkret) Arztgruppe Augenheilkunde: Mittelbereich: Lauchhammer-Schwarzheide Durch Weggang eines Arztes vom Gesundheitszentrum Niederlausitz GmbH Schwarzheide zum ANSB med. Zentrum GmbH nach Finsterwalde besteht derzeit im Mittelbereich kein augenärztliches Versorgungsangebot. Das Gesundheitszentrum Niederlausitz GmbH Schwarzheide kann die Stelle nachbesetzen. Frage 6: Wie viele Hausärzte praktizieren in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)? zu Frage 6: 20 Hausärzte sind in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V angestellt tätig, davon 19 Hausärzte im Umfang eines vollen Versorgungsauftrages und ein Hausarzt im Umfang von 9 Stunden/Wo (AF 0,25); für weitere 3 Arztstellen an einer zugelassenen Einrichtung besteht derzeit Bestandsschutz für eine Nachbesetzung. Frage 7: Wie viele Fachärzte praktizieren in einem MVZ? zu Frage 7: In zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sind 32 Fachärzte (*Fachärzte aller Arztgruppen ohne Hausarzt und hausärztlich tätiger Internist) tätig. Frage 8: Wie viele der im Landkreis zugelassenen MVZ sind Tochtergesellschaften von Krankenhäusern oder werden ganz oder teilweise durch Krankenhausträger betrieben ? zu Frage 8: Von neun im LK OSL zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sind sechs Einrichtungen Tochtergesellschaften von Krankenhäusern oder werden ganz oder teilweise durch Krankenhausträger betrieben. Frage 9: Wie viele Ärzte sind in diesen MVZ tätig? zu Frage 9: In diesen Einrichtungen sind 21 Ärzte tätig. Frage 10: Welchen Altersdurchschnitt haben die Hausärzte? zu Frage 10: Der Altersdurchschnitt der Hausärzte im LK OSL beträgt 58,2 Jahre (zugelassene und angestellte Hausärzte zusammen), der der zugelassenen Hausärzte 56,4 Jahre. Frage 11: Wie viele der praktizierenden Ärzte beabsichtigen die Praxen in den kommenden drei, fünf und zehn Jahren zu übergeben bzw. zu schließen? zu Frage 11: Eine belastbare Aussage hierzu ist nicht möglich, da keine Anzeigepflicht vorliegt. Frage 12: Wie bewertet die Landesregierung das Instrument der Förderregion der KVBB - haben sich daraus bereits positive Entwicklungen vor allem im Landkreis OSL ergeben? zu Frage 12: Mit der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ist es gelungen , in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Hausärzte in Brandenburg konstant zu halten. Mit Blick auf die Altersstruktur der Ärzte sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf durch die KVBB. Die Landesregierung unterstützt darüber hinaus Projekte, die eine positive Entwicklung nach sich ziehen können, zum Beispiel das Projekt „National Matching Brandenburg3 oder die Webseite: „www.arzt-inbrandenburg .de4“. Frage 13: Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung zur Stärkung der Versorgungsstruktur im ländlichen Raum? zu Frage 13: Die Krankenhäuser sind der Anker der gesundheitlichen Versorgung im Flächenland Brandenburg. Mit der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplans wurde dafür eine solide Grundlage geschaffen. Auf der Basis dieser stabilen stationären Versorgung müssen neue Wege gesucht und beschritten werden. In den ländlichen Regionen des Landes sind die erreichbaren Ressourcen an medizinischer Behandlung zu bündeln, indem das Angebot der Krankenhäuser noch stärker für die ambulante Versorgung geöffnet wird und sektorenübergreifende Versorgungsformen stärker befördert werden. Hierfür bedarf es innovativer Ideen und Lösungen und vor allem des Engagements aller im Gesundheitsbereich Tätigen und Verantwortlichen. Erforderlich ist der Ausbau der bereits bestehenden erfolgreichen Kooperationen zwischen den Krankenhäusern in Brandenburg. Ebenso steht die Entwicklung neuer Konzepte und Ideen zur Vernetzung der gesamten Versorgungsangebote auf der Tagesordnung. Dies umfasst die Vor- und Nachsorge, die stationäre und ambulante - einschließlich der pflegerischen - Versorgung, die Rehabilitation und die häusliche Versorgung. Aktuell hat der Bund mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, aus GKV-Mitteln einen „Innovationsfonds“ für sektorenübergreifende Versorgungsformen eingerichtet. Auch Brandenburg hat sich mit verschiedenen Anträgen beim Gemeinsamen Bundesausschuss am Innovationsfonds beteiligt. Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes hat der Bund den Krankenhausstrukturfonds auf den Weg gebracht. Ziel dieser Maßnahme ist der Aufbau von sektorenübergreifenden Versorgungsketten und der Abbau von Überkapazitäten. Die Landesregierung nimmt damit regionale Fragen in den Fokus und bringt im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten passende Lösungen auf den Weg. Auch das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V nimmt seit März 2014 seine Aufgaben wahr, Empfehlungen für den Aufbau von sektorenübergreifenden Versorgungsketten und Zukunftsmodellen im Land zu entwickeln, regionale Fragen in den Fokus zu nehmen und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten passende Lösungen auf den Weg zu bringen. Das gemeinsame Landesgremium unterstützt innovative Vorhaben und stößt innovative Projekte an, die auf eine Überwindung von sektoralen Betrachtungen abzielen z. B. die Innovationsregion Templin oder die Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg. Frage 14: Inwiefern wird durch die Landesregierung bezüglich einer möglichen Verwaltungsstrukturreform die derzeitige ärztliche Unterversorgung in den Landkreisen berücksichtigt? zu Frage 14: Die KVBB hat sich immer schon auf die Notwendigkeit kleinräumiger Bedarfsplanung bei größer werdenden Kreisstrukturen fokussiert und wurde dabei von der Landesregierung immer unterstützt. Eine Bedarfsplanung, die die Bezeichnung verdient, muss auch Demografie, soziale Verhältnisse und Morbiditätsentwicklung berücksichtigen und sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf, das heißt an der Krankheitslast orientieren. Und sie muss auf lokale Disparitäten angemessen reagieren , d. h. flexibel und kleinräumig gestaltet werden und sektorenübergreifende (Rahmen-) Planung ermöglichen. Mit dem seit 2012 geltenden Versorgungsstrukturgesetz haben sich die Rahmenbedingungen verbessert. Die konstruktive Zusammenarbeit aller Partner in Brandenburg zeigt aber auch, welche Handlungsspielräume die bestehenden rechtlichen Grundlagen bereits eröffnen und wie diese auf Landesebene ausgefüllt werden können. Auf Initiative der KVBB findet seit dem 24.11.2010 die Mittelbereichsstruktur gemäß dem Zentrale-Orte-System des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg Anwendung. Für Hausärzte, Kinderärzte, Frauenärzte und Augenärzte wird damit im Rahmen der jährlichen Überprüfung von drohender oder bestehender Unterversorgung durch den Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen (gemäß §100 Abs. 3 SGBV) mit der neuen Regionalgliederung gearbeitet und durch die Finanzierung von Investitionskostenzuschüssen wird ein Beitrag zur finanziellen Sicherheit für neue Ärztinnen und Ärzte geleistet.