Datum des Eingangs: 14.11.2016 / Ausgegeben: 21.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5431 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2169 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/5243 Sanierung der durch Biber zerstörten Straße Goldbecker Weg im Amt Neustadt (Dosse) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Seit mehreren Monaten drängen Kommunen und betroffene Landwirte auf die Sanierung des Goldbecker Weges im Amt Neustadt (Dosse). Bereits Ende Juni wendete sich das Amt hilfesuchend mit einem Schreiben an Umweltminister Vogelsänger, weil durch die Aktivitäten des Bibers erhebliche Schäden am Goldbecker Weg verursacht wurden und dieser für den Verkehr gesperrt werden musste. Insgesamt wurden rund 100 Löcher von einem Sachverständigenbüro kartiert. Trotz mehrerer Gespräche und Schriftwechsel zeichnet sich hinsichtlich der Finanzierung der Schadensbehebung bislang keine Lösung ab. Und auch der Verweis des Landes auf den Sieben-Punkte-Plan für ein Bibermanagement und damit verbundenen Präventionsmaßnahmen (Einbau von Schutzgittern in die Straßenböschung) trägt nicht zur Lösung und damit zur Sanierung der Straße bei, weil auch in diesem Fall die Kommunen einen finanziellen Eigenanteil zu leisten hätten . Frage 1: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um das Amt Neustadt (Dosse) und die betroffenen Kommunen bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Sieben-Punkte-Plans einerseits und bei der Sanierung des Goldbecker Weges andererseits finanziell zu unterstützen? zu Frage 1: Das Land hat zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gegen Biberschäden Möglichkeiten der Unterstützung für Kommunen oder Wasser- und Bodenverbänden geschaffen. Das Amt Neustadt (Dosse) hat z.B. die Möglichkeit, eine entsprechende Förderung im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (Teil D bei der Investitions- und Landesbank Brandenburg (ILB) zu beantragen. Weiterhin kann der zuständige Wasser- und Bodenverband „Dosse-Jäglitz“ für den Einbau von Stahlmatten /Schutzgittern in die Böschung des straßenbegleitenden Grabens durch die Verwaltungsvorschrift des MLUL über die Kostenbeteiligung des Landes an biberbeding- ten Mehraufwendungen bei der Gewässerunterhaltung II. Ordnung eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 % erhalten. Für die Beseitigung von schon entstandenen Biberschäden gibt es keine gesonderten Fördermöglichkeiten des Landes. Eine finanzielle Unterstützung bei der Sanierung des Goldbecker Weges aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes gemäß „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau - (Rili KStB Bbg 2016)“ ist ebenfalls nicht möglich, da es sich bei dem „Goldbecker Weg“ nicht um eine verkehrswichtige Straße handelt. Frage 2: Können nach Auffassung der Landesregierung auch Mittel des Naturschutzfonds Brandenburg eingesetzt werden, um die Straße zu sanieren? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 2: Es können keine Mittel des Naturschutzfonds Brandenburg eingesetzt werden, um die Straße zu sanieren, da eine solche Sanierung nicht zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Fonds gehört. Frage 3: Ist mit finanziellen Mitteln des Naturschutzfonds Brandenburg auch die Übernahme des kommunalen Eigenanteils möglich, wenn Präventionsmaßnahmen gegen Biberschäden auf Grundlage der ELER-Richtlinie „Natürliches Erbe“ gefördert und umgesetzt werden? zu Frage 3: Die Satzung des Naturschutzfonds Brandenburg erlaubt es nicht, dass finanzielle Mittel des Fonds für die Übernahme des kommunalen Eigenanteils herangezogen werden, wenn Präventionsmaßnahmen gegen Biberschäden auf Grundlage der ELER-Richtlinie „Natürliches Erbe“ gefördert und umgesetzt werden (Verbot der Doppelförderung).