Datum des Eingangs: 14.11.2016 / Ausgegeben: 21.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5434 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2177 des Angeordneten Christoph Schulze der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5262 Subventionierung der Flughafen Berlin – Schönefeld GmbH (FBS)/ Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das Länder Brandenburg, Berlin und der Bund sind die Gesellschafter des Flughafensystems Berlin. Dazu wurde 1991 die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) gegründet mit der Holding BBF für die Flughäfen Schönefeld, Tegel und Tempelhof. Später wurde die FBS in Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) umgewandelt. Berlin und Brandenburg halten jeweils 37 Prozent und der Bund 26 Prozent an der FBS und später an der FBB. Das Flughafensystem Schönefeld, Tegel und Tempelhof war seinerzeit insgesamt finanziell stabil und auskömmlich und hat dennoch seit 1991 zahlreiche versteckte und offene Subventionen erhalten. Das wird gerne verschwiegen und verheimlicht. Auch ist fraglich, ob alle bisher gewährten Subventionen der EU im aktuellen Notifizierungsverfahren, das vom Land Brandenburg nur Negativtest genannt wird, gemeldet wurden. Frage 1: Welche Subventionen (Landes-Fördermittel, Bundes-Fördermittel und EU- Fördermittel) haben die FBS, BBF und FBB seit 1991 über reguläre Verfahren über die Länder Berlin oder Brandenburg bekommen? Genaue Auflistung des Zwecks, der Höhe und des Zeitpunktes. Für das Land Brandenburg mit Angabe Aktenzeichen unter denen die Fördermittel bei der Landesregierung Brandenburg beantragt und bearbeitet wurden. zu Frage 1: In der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit haben die Nachforschungen über die Bewilligung von Fördermitteln an die Flughafengesellschaft – heute Flughafen Berlin Brandenburg GmbH – durch Behörden des Landes Brandenburg folgendes Bild ergeben: Jahr Förderbetrag in € Förderzweck Finanzierungsquelle Bewilligungsbehörde Aktenzeichen 2007 4.629.500,00 Bundeszuweisung private Zubringer- Bund Landesbetrieb Straßenwesen k. A. straßen Brandenburg (LS) 2008 17.500.000,00 Bundeszuweisung private Zubringerstraßen Bund LS k. A. 2009 13.950.000,00 Bundeszuweisung private Zubringerstraßen Bund LS k. A. 2010 23.650.000,00 Bundeszuweisung private Zubringerstraßen Bund LS k. A. 2011 7.000.000,00 Bundeszuweisung private Zubringerstraßen Bund LS k. A. 2012 7.407.500,00 Bundeszuweisung private Zubringerstraßen Bund LS k. A. Die Mittelbewilligungen durch den LS sind gemeinsam mit Bescheid vom 27.03.2007 erfolgt. In Bezug auf die Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen 2294 der 5. Wahlperiode (LT-Drucks. 5/5953) sowie 437 der 6. Wahlperiode (LT- Drucks. 6/1202) – jeweils Frage 4 – wurden die dort aufgeführten EU-Fördermittel (TEN-Mittel Terminal) nicht von Behörden des Landes Brandenburg bewilligt. Diese Mittel sind deshalb von der hier vorliegenden Fragestellung nicht erfasst. Über die Bewilligungen von Fördermitteln durch Behörden des Landes Berlin liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 2: Wurde der Landtag mit der Vergabe der Subventionen befasst? Bitte genau Angabe in welchem Gremium und zu welchem Datum. Frage 3: Hat der Haushaltsausschuss oder der Haushalts-Kontrollausschuss des Landtags Brandenburg die Subventionen zur Kenntnis bekommen? Bitte genaue Angabe mit Datum, wann welcher Fachausschuss des Landtages getagt hat und Befassungen zu Subventionen der FBS und FBB getätigt wurden/erfolgten. zu den Fragen 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Eine Befassung des Landtags, des Ausschusses für Haushalt und Finanzen oder des Ausschusses für Haushaltskontrolle ist im Zusammenhang mit der Bewilligung der Fördermittel nicht erfolgt. Die Förderentscheidung der Bewilligungsbehörden unterliegt keinem Parlamentsvorbehalt. Frage 4: Wurden diese Subventionen für FBS, BBF und/oder FBB der EU im aktuellen Notifizierungsverfahren, das vom Land Brandenburg nur Negativtest genannt wird, gemeldet? zu Frage 4: Die Fördermittel sind nicht Gegenstand des jetzt abgeschlossenen EU- Verfahrens gewesen. Gegenstand der Fördermittelgewährung ist jeweils die Erfüllung eines im erheblichen Landesinteresse liegenden Förderzwecks gewesen (vgl. §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung), nicht aber die Gewährung eines wirtschaftlichen Sondervorteils an die Flughafengesellschaft. Vor diesem Hintergrund wären auch die Fördermittelgewährungen für das EU-Verfahren ohne Bedeutung gewesen.