Datum des Eingangs: 15.11.2016 / Ausgegeben: 21.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5439 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2185 der Abgeordneten Dieter Dombrowski und Andreas Gliese der CDU-Fraktion Drucksache 6/5276 Erhalt der Weidewirtschaft durch Schutz- und Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Seit Mitte des Jahres unterstützt das Land Brandenburg auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden, die nach den Richtlinien der AG Herdenschutz gezüchtet, ausgebildet und geprüft werden. Zusätzlich unterstützt das Land seit Langem auch den technischen Herdenschutz und damit die Anschaffung von geeigneten Elektro-Zäunen, um Weidetiere durch wolfsichere Koppeln besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. Hierfür müssen die Fördermittelanträge bereits bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden. Um die Weidewirtschaft auch in Zukunft in Brandenburg zu ermöglichen, bedarf es jedoch schneller, unbürokratischer und ausreichender Unterstützung seitens des Landes. Dies gilt insbesondere deshalb, weil oftmals nur geringe Jahresdurchschnittseinkommen mit der Weidetierhaltung erzielt werden können. Dabei stellt diese Form der Nutztierhaltung die ökologischste Form dar, die einen wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege und zum Erhalt von Arten und Lebensräumen leistet. Frage 1: In welcher Höhe stehen pro Jahr Fördermittel für a) den technischen Herdenschutz und b) für die Anschaffung von Herdenschutzhunden zur Verfügung? zu Frage 1: In der Richtlinie“ Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein“ sind sämtliche Artenschutzvorhaben dem Richtlinienteil D zugeordnet. Für diesen Richtlinienteil wurde insgesamt ein Budget in Höhe von 6,7 Millionen für die erste Antragsrunde im Internet veröffentlicht. Die Höhe der Fördermittel lässt sich also nur für eine Antragsrunde und für den gesamten Richtlinienteil zuordnen. Frage 2: Welche Voraussetzungen bzw. Mindeststandards müssen Antragsteller bei der Prävention und Umsetzung des technischen Herdenschutzes je nach Nutztierart erfüllen und welche durchschnittlichen Kosten pro Meter Elektrozaun entstehen hier- bei je nach Nutztierart? (bitte für Schafe und Ziegen, Rinder, Pferde sowie Gehegewild auflisten) zu Frage 2: Die Förderung von Präventionsmaßnahmen orientiert sich an den Mindeststandards , die Tierhalter einhalten müssen, um einen Schadensausgleich bei Wolfsübergriffen zu erhalten. Der Mindeststandard für den Schutz von Weidetieren (Schafe, Ziegen) vor Wolfsübergriffen beträgt bei mobilen Zäunen (Elektronetzzäune oder 5-litzige Elektrozäune) jeweils mindestens 90 cm Zaunhöhe mit einer Mindestspannung von 2.500 Volt (auf extrem trockenen Standorten und bei hohem, nassen Aufwuchs 2.000 Volt). Bei Festzäunen zum Schutz von Lamas, Alpakas sowie landwirtschaftlich gehaltenen Wildtieren (Gehegewild) liegt der Mindeststandard bei 140 cm hohen Drahtgeflechtzäunen mit Untergrabungsschutz. Für Rinder und Pferde werden keine zusätzlichen Mindeststandards definiert. Es reicht aus, wenn die Weidezäune den im aid -Infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V, „Sichere Weidezäune“, Heft 1132/2016 für die Landwirtschaft empfohlenen Zäunungsstandards entsprechen. Gefördert werden die Anschaffung zusätzlicher technischer Mittel und die einmalige Durchführung entsprechender Maßnahmen zur wolfssicheren Pferchung, Weidehaltung und Gehegehaltung. Förderfähig ist dabei nur der durch den Wolf bedingte Mehraufwand. Die durch den Wolf bedingten Mehrkosten für wolfssichere bzw. wolfsabweisende Zäune liegen bei mobilen Einzäunungen von Schafen und Ziegen bei unter 1,00 € pro Zaunmeter, bei Festzäunen (Schafe, Ziegen , Gatterwild) bei bis zu 4,00 € pro Zaunmeter. Bei Rinderzäunen entstehen keine Mehrkosten, da die Zäune den ohnehin empfohlenen technischen Standards der Broschüre „Sichere Weidezäune“ entsprechen müssen. Frage 3: Gibt es unterschiedliche Fördersätze oder -beträge je nach Nutztierart? zu Frage 3: Nein. Die Höhe der Zuwendung wird jedoch auf einen Fördersatz begrenzt , der den ermittelten marktüblichen Durchschnittspreisen entspricht. Frage 4: Wie viele Anträge auf technischen Herdenschutz wurden bis zum 15.01.2016 gestellt und wie viele von diesen Anträgen wurden genehmigt? Frage 5: Wie hoch war die ausgezahlte Fördersumme je Antrag und wie lange betrug die jeweilige Bewilligungsdauer? Frage 6: Liegen derzeit Anträge auf technischen Herdenschutz vor, die bislang noch nicht bewilligt wurden? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen wurden diese Anträge noch nicht bewilligt? zu Frage 4 bis 6: Bis zum Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ wurden für den Zeitraum 2008 - 2015 106 Anträge auf Förderung bewilligt. Das Fördervolumen betrug in Summe über diesen Zeitraum 597.275 €. Nach der neuen Richtlinie „Natürliches Erbe“ wurden insgesamt 19 Anträge auf technischen Herdenschutz gestellt. Diese Anträge befinden sich bei der ILB in Bearbeitung. Frage 7: Wie viele Fördermittelanträge wurden hinsichtlich der Anschaffung von Herdenschutzhunden bislang gestellt und wie viele wurden genehmigt? Frage 8: Wie hoch war die ausgezahlte Fördersumme je Antrag hinsichtlich der Anschaffung von Herdenschutzhunden und wie lange betrug die jeweilige Bewilligungsdauer ? Frage 9: Liegen derzeit Anträge auf Anschaffung von Herdenschutzhunden vor, die bislang noch nicht bewilligt wurden? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen wurden diese Anträge noch nicht bewilligt? zu Frage 7 bis 9: Es wurden insgesamt 10 Anträge für die Anschaffung von Herdenschutzhunden gestellt. Bisher wurde noch kein Antrag bewilligt. Frage 10: Welche Maßnahmen oder Umschichtungen will die Landesregierung vornehmen , sollten die pro Jahr durch das Land bereitgestellten Fördermittel für den technischen Herdenschutz und die Anschaffung von Herdenschutzhunden nicht ausreichend sein? zu Frage 10: Erst nach Abschluss der 1. Antragsrunde können Aussagen zum verbleibenden Budget getroffen werden.