Datum des Eingangs: 15.11.2016 / Ausgegeben: 21.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5441 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2190 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/5287 Islamisten werben bei Asylbewerbern Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Radikale Islamisten unternehmen nach Beobachtungen des Verfassungsschutzes zahlreiche Versuche, unter Flüchtlingen neue Mitstreiter anzuwerben. "Es gibt bislang mehr als 340 Fälle, die uns bekannt geworden sind", sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans- Georg Maaßen, der Deutschen Presseagentur. "Aber das sind nur die, von denen wir erfahren haben. Vermutlich gibt es mehr Fälle." Ziel seien sehr viele junge Männer mit sunnitischer Konfession. Die kommen oft aus konservativen islamischen Milieus und wollen freitags in eine arabischsprachige Moschee gehen. "Sie bilden ein Vorfeld der Radikalisierung. Das ist gefährlich. Deshalb haben wir eine Vielzahl unter Beobachtung genommen", sagte Maaßen der dpa. Frage 1: Bei wie vielen überwachten Asylbewerberheimen in Brandenburg wurden Anwerbeversuche festgestellt? zu Frage 1: Eine anlassunabhängige Überwachung von Asylbewerberheimen erfolgt durch die Polizei des Landes Brandenburg nicht. Asylbewerberheime sind auch nicht Beobachtungsgegenstand der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg. Anwerbeversuche im Sinne der Anfrage wurden der Landesregierung bisher nicht bekannt. Frage 2: Wie viele Moscheen werden derzeit vom Brandenburger Verfassungsschutz überwacht? zu Frage 2: Moscheen sind nicht Beobachtungsgegenstand der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg. Frage 3: Was unternimmt Brandenburgs Innenminister gegen o. g. Anwerbeversuche ? zu Frage 3: Zum 01. November 2016 erfolgt eine Neugliederung im Landeskriminalamt der Polizei des Landes Brandenburg. Das Dezernat „Auswertung/Ermittlungen /Islamismus/Politisch motivierte Ausländerkriminalität (PMAK)“ wird eingerichtet und personell mit 20 neuen Dienstposten ausgestattet. Die Besondere Aufbauorganisation (BAO) „Salafismus“ ist somit in die Allgemeine Aufbauorganisation (AAO) überführt und mit einer Auswertekomponente „Islamismus/PMAK“ untersetzt. Diese Struktur ist an die Erfordernisse im Zusammenhang mit der islamistischen Bedrohungslage angepasst. Weiterhin setzt auch die Polizei des Landes Brandenburg auf eine gezielte Sensibilisierung der Mitarbeiter in den Ausländerbehörden sowie den Asylbewerber- und Übergangswohnheimen, um auffällige Personen und Radikalisierungserscheinungen frühzeitig erkennen zu können. Ebenfalls besteht ein enger Informationsaustausch mit der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. Des Weiteren werden im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) des BKA bei Bedarf entsprechende Sachverhalte erörtert. Davon unabhängig findet in diesem Zusammenhang ein regelmäßiger Informationsaustausch mit der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg statt. Zu den einzelnen Maßnahmen, die die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg im Phänomenbereich islamistischer Extremismus durchführt, kann eine Beantwortung aus Sicht der Landesregierung unter Berücksichtigung des vorliegenden überwiegenden Geheimhaltungsinteresses der Arbeit des Verfassungsschutzes gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresses nicht erfolgen. Die zwingende Geheimhaltungsbedürftigkeit der Arbeit des Verfassungsschutzes ergibt sich daraus, dass durch eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand des Nachrichtendienstes im Hinblick auf den Inhalt der Frage 3 dessen Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung erheblich gefährdet wird. Die Landesregierung äußert sich zu den geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten des Verfassungsschutzes grundsätzlich nur gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landestages.