Datum des Eingangs: 15.11.2016 / Ausgegeben: 21.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5445 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2202 der Abgeordneten Barbara Richstein, Roswitha Schier und Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/5308 Zyklus des Abbaus von Kapazitäten der Erstaufnahme und Abfrage des Sachstands bezüglich sozialverträglicher Lösungen gegenüber den betroffenen Mitarbeitern des DRK Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In der Pressemitteilung vom Nr. 082/16 vom 23.09.2016 erklärte das Ministerium des Innern und für Kommunales, dass es in Beratungen zur weiteren Reduzierung der Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende mit dem Betreiber Deutsches Rotes Kreuz (DRK) befindet. Im Falle der Schließung von derzeit nicht ausgelasteten Standorten wolle das DRK für die betroffenen Mitarbeiter an den Standorten sozialverträgliche Lösungen prüfen. Frage 1: Welche Einrichtungen/Außenstellen der Erstaufnahme im Land Brandenburg sind für den Abbau von Kapazitäten angedacht? zu Frage 1: Bei den laufenden Verhandlungen geht es um die Schließung der Außenstellen in der ehemaligen Oderlandkaserne in Frankfurt (Oder), Potsdam und Ferch. Darüber hinaus soll die Gesamtkapazität am Standort Wünsdorf zunächst auf rd. 1.100 Plätze begrenzt werden. Von den derzeit 1.020 Plätzen in der Außenstelle „Unterschleuse“ in Eisenhüttenstadt sollen nur noch 120 dauerhaft genutzt werden. Die übrigen 900 Plätze sollen als Reserve vorgehalten werden. Frage 2: Welcher zeitliche Rahmen für Abbau von Kapazitäten wurde mit dem Betreiber (DRK) vereinbart? Frage 3: Gibt es bereits verbindliche Terminangaben für die Schließung von Außenstellen ? Wenn ja, welche? zu den Fragen 2 und 3: Ziel des Landes ist es, die in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Maßnahmen bis zum Jahresende 2016 umzusetzen, so dass die ent- sprechende Kapazitätsreduzierung zum 1. Januar 2017 wirksam wird. Verbindliche Terminangaben können erst nach Abschluss der Verhandlungen genannt werden. Frage 4: Welche weitere Nutzung ist für die Gebäude/Räumlichkeiten vorgesehen? zu Frage 4: Bei den Außenstellen in Ferch und Frankfurt (Oder) handelt es sich um Liegenschaften des Bundes, der nach Rückgabe der Liegenschaften über deren weitere Verwendung entscheidet. Die Außenstelle in der Heinrich-Mann-Allee 103 ist eine Liegenschaft des Landes Brandenburg, die anschließend wieder für Landeszwecke hergerichtet wird (z. B. für die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg). Frage 5: Welche sozialverträglichen Lösungen für die betroffenen Mitarbeiter sind in den Gesprächen zwischen dem Ministerium des Innern und für Kommunales und dem DRK vorgesehen worden? Frage 6: Wie viele Mitarbeiter des DRK sind von den Schließungen betroffen? Frage 7: In welcher Form wurden die von Schließung betroffenen Mitarbeiter informiert ? Frage 8: Welche arbeitsrechtlichen/ betriebsrechtlichen Verfahren werden im Zusammenhang mit dem Abbau von Kapazitäten gegenüber der Mitarbeiterschaft in den betreffenden Einrichtungen angewandt? Frage 9: Wurden Verträge die nunmehr beendet werden in diesem Jahr verlängert? Wenn ja, wann und warum? zu den Fragen 5 bis 9: Die Personalhoheit über die von den geplanten Maßnahmen betroffenen Mitarbeiter haben ausschließlich die Auftragnehmer der ZABH, weshalb der Landesregierung keine Informationen über etwaige personalrechtliche Aspekte vorliegen. Frage 10: Welche Strategie verfolgt die Landesregierung bezüglich der Erstaufnahme in Zukunft? zu Frage 10: Die im Jahr 2016 verzeichnete Trendwende in der Entwicklung der Zugangszahlen hat eine entsprechende Anpassung der Erstaufnahmekapazitäten erforderlich werden lassen. Derzeit arbeitet die Landesregierung an der beschriebenen Kapazitätsreduzierung. In Abhängigkeit vom Ergebnis der laufenden Abstimmungen und Verhandlungen sollen die Kapazitäten der Erstaufnahme bis Anfang 2017 zunächst auf rd. 4.300 Plätze reduziert werden (einschließlich Reserve). 1.000 dieser Plätze werden auf unbestimmte Zeit dem Land Berlin für die Unterbringung von Asylsuchenden überlassen (Außenstelle in Wünsdorf). Aufgrund der bestehenden Unwägbarkeiten bei der Einschätzung der Zugangszahlen für die kommenden Jahre ist eine regelmäßige Anpassung der Planungen für die Erstaufnahmekapazitäten erforderlich ; dabei wird es darauf ankommen, dass die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung schnell und flexibel der jeweiligen Zugangssituation angepasst werden können .