Datum des Eingangs: 16.11.2016 / Ausgegeben: 21.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5455 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2186 des Abgeordnete Christoph Schulze der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5277 Nachtflugverbot 22 bis 6 Uhr am BER durchsetzen Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Koalitionsvertrag von SPD und LINKE für die 6. Wahlperiode hat auf Seite 16 vertraglich vereinbart, Zitat: „Mehr Nachtruhe zu erreichen , bleibt eine Daueraufgabe. Die Koalition unterstützt nach wie vor dieses Anliegen und wird bei den Forderungen an die Miteigentümer des Flughafens nicht nachlassen. Die Erhebung hoher Nutzungsentgelte für Starts und Landungen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr stellt eine Möglichkeit dar, Starts und Landungen in diesem Zeitraum wirtschaftlich unattraktiv zu machen. Die Koalition wirkt darauf hin, dass das Umfeld des Flughafens BER zur Modellregion beim Thema Gesamtlärmbetrachtung wird.“ Mike Bischoff (SPD) führte in der Landtagssitzung am 24.9.2015 aus Zitat: „ „Sie wissen ganz genau, Kollege Schulze, dass im Koalitionsvertrag von LIN- KE und SPD - ein Koalitionsvertrag bindet die Regierung eines Landes – zum Thema Nachtruhe steht, dass ganz klar mehr Nachtruhe am BER Ziel der Großen Koalition ist.“ Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Frage 1: Welche verfassungsrechtliche Relevanz und Bindungswirkung hat ein Koalitionsvertrag ? zu Frage 1: Ein Koalitionsvertrag ist eine Verabredung von zwei oder mehr Parteien, die sich für die Dauer einer Legislaturperiode zu einer Koalition zusammenschließen. Er beinhaltet die erklärte Absicht, eine gemeinsam gestellte Regierung zu unterstützen . Er ist eine politische Willensbekundung und entfaltet insofern eine politische Bindungswirkung, ohne dass ihm jedoch verfassungsrechtliche Relevanz im Sinne einer rechtlichen Bindungswirkung zukommt. Frage 2: Das Mitglied des Landtages, Mike Bischoff (SPD) behauptete in der Landtagssitzung am 24.9.2015, dass ein Koalitionsvertag die Landesregierung bindet im Hinblick auf die Richtlinienkompetenz und Freiheit, daraus ergibt sich die Frage, welche Bindungswirkung hat ein Koalitionsvertrag? zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Landesregierung fühlt sich dem Ziel verpflichtet, mehr Nachtruhe zu erreichen. Frage 3: Müssen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden? zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Was passiert, wenn Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag nicht umgesetzt werden? zu Frage 4: Diese Frage richtet sich offensichtlich an die Parteien, die einen Koalitionsvertrag geschlossen haben, und nicht an die Landesregierung. Frage 5: Gibt es ein Klagerecht von Abgeordneten der Koalitionsfraktion, wenn Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag nicht umgesetzt werden? zu Frage 5: Nein. Frage 6: Gibt es ein Klagerecht Dritter, wenn Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag nicht umgesetzt werden? zu Frage 6: Nein.