Datum des Eingangs: 17.11.2016 / Ausgegeben: 22.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5460 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2199 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/5304 Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2087 „Ausbau der Windenergie versus Artenschutz - Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot“ in Drucksache 6/5190 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In der Antwort auf Frage 2) gibt die Landesregierung an, dass seit 2012 insgesamt 8 Anträge auf Ausnahme vom Tötungsverbot geschützter Vogelarten von Windkraftbetreibern gestellt wurden, welche vom Landesamt für Umwelt nicht genehmigt wurden. Frage 1: Um welche Windkraftbetreiber handelte es sich im Einzelnen und für welche Windparks wurden entsprechende Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot wann beantragt? Frage 2: Für welche Arten wurde von welchem Windkraftbetreiber eine Ausnahmegenehmigung beantragt? (bitte tabellarisch darlegen) zu Fragen 1 und 2: Anträge auf artenschutzrechtliche Ausnahmen sind Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Sie werden von daher nicht separat erfasst. Die bekannten Fälle sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Von acht gestellten Anträgen wurden zwei zurückgezogen, ein weiterer am Standort des Windparks Hartmannsdorf wurde nicht weiter verfolgt. In keinem Fall wurde eine artenschutzrechtliche Ausnahme erteilt. Die Namen der Windkraftbetreiber sind aus Gründen des Datenschutzes nicht mit aufgeführt. Tabelle: Übersicht Anträge auf artenschutzrechtliche Ausnahmen Vogelart Antragsteller Windpark Antragsdatum Bemerkungen Seeadler Jerischke 12.08.2014 LK SPN Seeadler (2 Anträge) Standorte Vetschau , OT 02.03.2015 LK OSL Koßwig und Lübbenau, OT Bischdorf (WP Bischdorf) Rotmilan Hartmannsdorf 22.07.2015 LK EE Rotmilan Uckley-Nord 09.12.2014 LK LDS Frage 3: Sind der Landesregierung Anträge auf Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot für den Fischadler im Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans Windenergie in der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim bekannt? Wenn ja, welcher Windkraftbetreiber stellte entsprechende Anträge? zu Frage 3: Es gibt zwei aktuelle Anträge auf artenschutzrechtliche Ausnahmen für einen Windpark mit 7 WKA in den Gemarkungen Welsow /Kerkow der Stadt Angermünde . Davon sind zwei WKA in der Gemarkung Kerkow deutlich im Schutzbereich des Fischadlers. Zu diesen Anträgen fand am 25.10.16 ein Erörterungstermin statt. Der Antragsteller wurde durch das LfU darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme nicht vorliegen.