Datum des Eingangs: 18.11.2016 / Ausgegeben: 23.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5468 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2201 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rucksache 6/5306 Nachfrage zur Antwort der Landeregierung auf die Kleine Anfrage Baumfällungen in der Ruhlsdorfer Straße in Teltow Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Aus der Antwort der Landesregierung auf die oben genannte Anfrage (Drucksache 6/4889) ergeben sich weitere Fragen mit Blick auf die Minderung des Alleenbestandes an Landes- und Bundesstraßen. Im Planfeststellungsbeschluss „Änderung (Ausbau) der Ortsdurchfahrt Teltow im Zuge der Landesstraße 794 (Ruhlsdorfer Straße)“ wurde festgelegt, dass der Ersatz für die Beseitigung der Alteichenallee nicht an Ort und Stelle entlang der ausgebauten L794 erfolgen wird, sondern im Bereich einer derzeit als Pferdekoppel genutzten Fläche, Maßnahme E3, und im Bereich der Rieselfelder in Ruhlsdorf, Maßnahme E4 (s. Fotos im Anhang). Entlang der L794 – hier Ruhldorfer Straße in Teltow - werden lediglich vereinzelt bzw. einseitig Bäume gepflanzt werden, eine Wiederherstellung der Allee sei nicht möglich. Als Gründe für die Verlagerung des Ersatzes an periphere, ausschließlich der Erholungsnutzung zugängliche Bereiche werden von Seiten der Landesregierung die Lage der unterirdischen Versorgungsleitungen sowie angrenzende private Grundstücke in der Ruhlsdorfer Straße benannt (s. DS 6/4889, Punkt 4). Das ursprüngliche Orts- und Landschaftsbild einer Allee zwischen dem Ruhlsdorfer Platz in Teltow und dem Ortsteil Ruhlsdorf wurde mit der Umsetzung des planfestgestellten Bauvorhabens unwiederbringlich zerstört. Es entsteht zudem der Eindruck, dass sich das Land Brandenburg - konkret der Landesbetrieb Straßenwesen - auf diese Art und Weise der Verpflichtung, eine Allee an diesem Standort zu pflegen und dauerhaft zu unterhalten (inkl. der Verantwortung für die Verkehrssicherheit), entledigt hat. Frage 1: Wird und wurde in den vergangenen 15 Jahren der Alleenersatz bei Vorhaben des Landes Brandenburg (z.B. im Zuge von Planfeststellungsverfahren) immer am unmittelbaren Eingriffsort vorgenommen? Ist der zuvor geschilderte Fall „Ausbau der L794“ ein Einzelfall hinsichtlich des Alleenersatzes außerhalb des Eingriffsortes? Frage 2: Falls nein: In welchen Fällen/Verfahren (sowohl inner- als auch außerorts) wurde bzw. wird bei Vorhaben, die sich in Planung/in Umsetzung befinden, von dem Nachweis unmittelbar am Eingriffsort abgewichen und eine Ersatzpflanzung in Bereiche außerhalb von Bundes- oder Landesstraßen verlagert? zu Fragen 1 und 2: Wenn es möglich ist, wird und wurde der Ersatz für Alleebaumfällungen innerorts am unmittelbaren Eingriffsort vorgenommen. Jedoch ist dies aufgrund der beengten Verhältnisse im Untergrund und der örtlichen Gegebenheiten nicht immer möglich (z. B. wegen Leitungslage oder Grundeigentum). Dann können Fälle wie beim „Ausbau der L 794“ eintreten. Nach den Vorgaben der Eingriffsregelung nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz muss die Ersatzpflanzung in dem betroffenen Naturraum, nicht an Ort und Stelle des unmittelbaren Eingriffs, erfolgen. Daher wird in den Fällen, in denen ein Ersatz an Ort und Stelle nicht möglich ist, i. d. R. auf andere Standorte an Bundes- und Landesstraßen im Naturraum zurückgegriffen. Nur in begründeten Ausnahmefällen und in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden werden weitere Standorte genutzt. In dem Fall „Ausbau der L 794“ werden an der ausgebauten Straße insgesamt ca. 88 Bäume nachgepflanzt. Frage 3: Werden die Alleebaumpflanzungen (in den Rieselfeldern und auf dem Flurstück 1175 der Flur 10, Teltow) aus dem Planfeststellungsverfahren L 794 in die „Alleebaumstatistik “ des Landes einfließen? zu Frage 3: Nein. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um regelmäßig auch den Erhalt bzw. die Wiederherstellung von Alleen innerorts an Bundes- und Landesstraßen , die sich in ihrer Zuständigkeit befinden, dauerhaft zu gewährleisten? (Grundstückszukauf , Konzentration der Leitungen/Medien unter Fahrstreifen statt im Grünstreifen etc.) zu Frage 4: Wenn es die örtliche Situation und das Straßenbauvorhaben zulässt, werden innerorts Leitungen i. d. R. unter dem Geh-/Radweg und der Fahrbahn verlegt . Grundstückszukauf in bebauten Ortslagen für Baumpflanzungen wird i. d. R. nicht durchgeführt, da damit ein Eingriff in private Vorgärten, Zaunanlagen, Zuwegungen etc. verbunden wäre.