Datum des Eingangs: 22.11.2016 / Ausgegeben: 28.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5470 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2218 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/5334 Baumaßnahmen am Amtsgericht Luckenwalde Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Seit Jahren finden Baumaßnahmen am Amtsgericht Luckenwalde statt. Im Jahr 2012 wies die AG Barrierefreiheit darauf hin, dass ein Zugang für Rollstuhlfahrer, ältere Menschen oder mit Kinderwagen nicht möglich sei. Daraufhin wurde ein Budget in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung gestellt und durch den Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen mit den Bauarbeiten begonnen. Sie sollten 2016 abgeschlossen sein. Im Jahr 2016 geht die Landesregierung jedoch von einer Fertigstellung erst im 3. Quartal 2018 aus (Drs. 6/5128). Im Sommer 2015 kam es zu einem Baustopp. Die Baugenehmigung für Fahrstühle, durch die laut Antwort der Landesregierung allein der barrierefreie Zugang ermöglicht werden kann, soll jetzt erst beantragt werden. Im Fall einer Genehmigung könne dann im Frühjahr 2017 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Laut Zeitungsberichten können bereits jetzt Schäden an renovierten Baukörpern entstehen , weil beispielsweise durch die Fensteröffnungen Wasser eindringen kann. Frage 1: Wieso kam es zu der langen Verzögerung der Fertigstellung der Baumaßnahmen ? zu Frage 1: Wie bereits in der Vorbemerkung zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2065 (LT-DS 6/5128) ausgeführt, sind bei der Planung und Baudurchführung auch Aspekte des Denkmalschutzes zu berücksichtigen und dementsprechend umfangreiche Abstimmungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich. Im Rahmen der Ertüchtigung des Brandschutzes (2012-2013) wurden im Jahr 2013 zudem Hinweise zur Herstellung der Barrierefreiheit gegeben, die der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen aufgegriffen hat. Die Planungen hierzu liefen 2013 an, erste Maßnahmen wurden bereits in 2014 begonnen (Behinderten-WC, Herrichtung des Verhandlungssaals für Hörgeschädigte) und konnten mittlerweile auch beendet werden. Weitere Maßnahmen dienen der Umsetzung von Sicherheitsanforderungen für die Eingangsbereiche der Gerichte. Die dafür notwendigen Planungen erfordern umfangreiche Abstimmungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde. Frage 2: Was war der Grund dafür, dass es im Sommer 2015 zu einem Baustopp kam? zu Frage 2: Es wurde kein Baustopp verhängt. Vielmehr wurde wegen der v.g. Überplanungen (siehe Antwort Frage 1.) und weiteren notwendigen Abstimmungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde mit den weiteren geplanten Maßnahmen noch nicht begonnen. Frage 3: Wann wurden die Bauarbeiten wieder aufgenommen? zu Frage 3: Die Baumaßnahmen werden in 2017, sobald die beantragte Baugenehmigung vorliegt, fortgesetzt. Frage 4. Wieso wird die Baugenehmigung für die Fahrstühle erst jetzt beantragt, obwohl seit dem Jahr 2012 bekannt ist, dass ein barrierefreier Zugang nicht möglich ist? zu Frage 4: Grund ist die geänderte Planung. Siehe insoweit die Antworten zu den Fragen 1 und 2. Frage 5: Wie werden die bereits fertiggestellten Baumaßnahmen vor Schäden durch Feuchtigkeit u.ä. geschützt? zu Frage 5: Den fertiggestellten Maßnahmen drohen unmittelbar keine Schäden durch Feuchtigkeit. Frage 6: Auf welchen Betrag belaufen sich die bisherigen Baukosten? zu Frage 6: Die bisherigen Baukosten betragen 866 T€ für die Ertüchtigung des Brandschutzes und 815 T€ für die bisher abgeschlossenen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit. Frage 7: Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung bis zur Fertigstellung des Projekts insgesamt? zu Frage 7: Die Baukosten werden mit Fertigstellung voraussichtlich rd. 2,5 Mio. € betragen. Diese Kosten beinhalten die Ertüchtigung des Brandschutzes, die Herstellung der Barrierefreiheit und die Umsetzung der Sicherheitsanforderungen in den Eingangsbereichen.