Datum des Eingangs: 22.11.2016 / Ausgegeben: 28.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5483 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2210 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/5320 „Reichsbürger“ in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Schüsse eines sogenannten „Reichsbürgers“ auf Polizisten in Bayern, durch die einer der Beamten getötet wurde, stellen eine neue Qualität der Gewalt dar. Der brandenburgische Verfassungsschutz hat in diesem Zusammenhang vor einer Gefahr durch die etwa 300 „Reichsbürger“ gewarnt. Unter diesen steige die Gewaltbereitschaft immer weiter an. Im Frühjahr diesen Jahres warnte der Leiter des Verfassungsschutzes, Carlo Weber, vor zunehmen aggressivem Verhalten der Reichsbürger gegenüber Mitarbeitern von Finanzbehörden, Kommunen und Landkreisen. Bereits zu Beginn dieses Jahres hatten die „Reichsbürger “ mit ihrer sogenannten „Malta-Masche“ von sich reden gemacht. Dabei melden sie fiktive Schadensersatzforderungen in horrender Höhe bei einem Schuldenregister in den USA an, die diese Forderung – ungeprüft – an ein Inkassounternehmen auf Malta abgetreten, welches dann in einem, dem vereinfachten Mahnverfahren ähnlichen Verfahren, die Forderung eintreibt. Hierzu wurde bereits eine Kleine Anfrage beantwortet (Drs. 6/5071). Frage 1: Wie viele sogenannte „Reichsbürger“ hat es in Brandenburg jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 gegeben? zu Frage 1: Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg berichtet seit dem Jahresbericht 2012 regelmäßig über Reichsbürger: 2012: ohne Personenpotenzial 2013: 100 (teilweise geschätzt) 2014: 150 bis 200 (teilweise geschätzt) 2015: 300 (teilweise geschätzt) Frage 2: Wie viele und welche Gruppierungen aus „Reichsbürgern“ hat es in Brandenburg jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 gegeben? zu Frage 2: Folgende Reichsbürger-Gruppen hatten bzw. haben Bezüge nach Brandenburg : - „Die Reichsbewegung – Neue Gemeinschaft von Philosophen“ (jetzt: „Albert- Schweitzer-Kreis“), - „Europäische Aktion“. Die vorgenannten Gruppen gehören zur neonationalsozialistischen Strömung des Rechtsextremismus und machen mit ideologischen Versatzstücken aus dem Reichsbürger -Milieu ein niedrigschwelliges Angebot. Die folgenden Gruppierungen waren im Land Brandenburg aktiv: - „Kommissarische Reichsregierung des Staates 2tes Deutsches Reich“ („Staat 2tes Deutsches Reich“), - „Fürstentum Germania“, - „Volksbewegung Dem Deutschen Volke – Für eine Zukunft mit Recht und Gesetz“, - „Deutsche Polizei Hilfswerk“, - „Volksgruppe - Ringvorsorge“, - „Germaniten“, - „Republik Freies Deutschland“, - „Neudeutschland“. Aktuell sind aktiv: - „Die Exilregierung Deutsches Reich“, - „Freistaat Preußen“, - „Verein zur Förderung des Rechtssachverstandes in der Bevölkerung – Brandenburg “, - „Aktionsbündnis gelberschein.info“, - „Arbeitskreis Verfassung und Justiz“. Hinzu kommen Aktivitäten von "Selbstverwaltern" und weiteren Einzelpersonen. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die „Reichsbürger“ und ihre Gruppierungen? zu Frage 3: Auf die Bewertungen in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2012 bis 2015, auf das im Jahr 2015 veröffentlichte Handbuch „Reichsbürger“ – Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung (demos) -, welches über die Homepage des Verfassungsschutzes des Landes Brandenburg bezogen werden kann und absehbar in aktualisierter Form neu aufgelegt werden soll, sowie auf die zahlreich in der jüngsten Vergangenheit zum Themenkomplex „Reichsbürger“ beantworteten Kleinen Anfragen – beispielhaft Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1833 „Berichterstattung über sogenannte Reichsbürger in Brandenburg“ der Abgeordneten Andrea Johlige, Fraktion DIE LINKE, vom 13. Juli 2016 (LT-Drs. 6/5488) - wird verwiesen . Frage 4: Wie viele davon haben jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 nicht die ihnen auferlegten Steuern, Abgaben oder Bußgelder entrichtet? zu Frage 4: Die Anzahl der Personen für den Bereich der Finanzämter im Land Brandenburg können nur geschätzt werden, da statistische Erhebungen nicht geführt werden. In der nachfolgenden Übersicht für den Bereich der Finanzämter im Land Brandenburg ist für den Zeitraum der Jahre 2010 bis 2016 die geschätzte Entwicklung der Anzahl von Personen dargestellt, die - in mindestens einem Fall - nicht die ihnen auferlegten Steuern, Abgaben oder Bußgelder entrichtet haben. Anzahl der Personen 2010 32 2011 38 2012 49 2013 66 2014 87 2015 96 2016 95 Soweit die Antwort in die Zuständigkeit der Polizei des Landes Brandenburg fällt, können dazu keine Aussagen getroffen werden, da entsprechende Möglichkeiten der Recherche zu sogenannten Reichsbürgern derzeit nicht bestehen. Frage 5: Wie viele und welche Reichsbürger und Gruppierungen sind jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 wo und gegen wen gewaltsam aufgetreten? zu Frage 5: Seit dem Jahr 2011 sind im Sinne der Fragestellung 82 sogenannte Reichsbürger (Stand 24.10.2016) im Polizeilichen Auskunftssystem erfasst. Zum vorgenannten Personenkreis konnte folgendes detailliertes Ergebnis recherchiert werden. In 41 Fällen wurden von 17 dieser Personen Straftaten im Sinne der Fragestellung begangen (23 x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, 16 x einfache und gefährliche Körperverletzung, 1 x Räuberischer Diebstahl, 1 x Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr). In 24 Fällen richteten sich die Straftaten gegen Polizeibeamte. Einen regionalen Schwerpunkt bildete die Polizeidirektion (PD) Süd mit 29 Straftaten (PD West: vier, PD Ost: acht). Frage 6: Wie häufig wurde jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 durch diese gegen welche Straftatbestände verstoßen? zu Frage 6: Zu 25 Personen des in Frage 5 benannten Personenkreises liegen polizeiliche Erkenntnisse zu 293 Straftaten im Land Brandenburg in den Jahren 2010 bis 2016 vor. Die Straftaten schlüsseln sich wie folgt auf: 248 Straftaten gemäß Strafgesetzbuch, davon 19 Verstöße - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b StGB) 23 Verstöße - Widerstand gegen die Staatsgewalt (§§ 110 - 122 StGB) 18 Verstöße - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d StGB) 3 Verstöße - Falsche Verdächtigung (§§ 164 – 165 StGB) 54 Verstöße - Beleidigung (§§ 185 – 200 StGB) 9 Verstöße - Verletzung des persönlichen Lebens und Geheimbereich (§§ 201 – 230 StGB) 19 Verstöße - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 – 231 StGB) 39 Verstöße - Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 - 241a StGB) 26 Verstöße - Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242 - 248c StGB) 1 Verstoß - Raub und Erpressung (§§ 249 – 256 StGB) 7 Verstöße - Betrug und Untreue (§§ 263 - 266b StGB) 10 Verstöße - Urkundenfälschung (§§ 267 - 282 StGB) 12 Verstöße - Sachbeschädigung (§§ 303 - 305a StGB) 3 Verstöße - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c StGB) 5 Verstöße - Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d StGB) sowie 45 Straftaten gemäß Pflichtversicherungsgesetz, Straßenverkehrsgesetz, Betäubungsmittelgesetz , Waffengesetz, Arzneimittelgesetz, Abgabenordnung sowie Insolvenzverordnung, davon 12 Verstöße - Pflichtversicherungsgesetz 11 Verstöße - Straßenverkehrsgesetz 10 Verstöße - Betäubungsmittelgesetz 5 Verstöße - Waffengesetz 7 Verstöße - Arzneimittelgesetz, Abgabenordnung, Insolvenzverordnung Frage 7: Gegen wie viele „Reichsbürger“ haben die Staatsanwaltschaften jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 wegen welcher Delikte strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet? Wie viele Verurteilungen und Strafbefehle gab es? (bitte detailliert beantworten) zu Frage 7: Bei den Staatsanwaltschaften des Landes werden Ermittlungsverfahren gegen sogenannte Reichsbürger schon in Ermangelung einheitlicher begriffsfüllender Kriterien statistisch nicht gesondert erfasst. Belastbare Angaben im Sinne der Fragestellung können daher von justizieller Seite nicht gemacht werden. Nach Einschätzung der staatsanwaltschaftlichen Praxis, die auf der Erinnerung der mit entsprechenden Verfahren befassten Bearbeiter beruht, haben die gegen sogenannte Reichsbürger geführten Ermittlungs- und Strafverfahren im Wesentlichen die Vorwürfe der Nötigung, der Bedrohung und der Beleidigung in Zusammenhang mit dem Auftreten des entsprechenden Personenkreises, sei es durch persönliches Erscheinen oder schriftlich, zum Gegenstand. In vereinzelten Fällen ist es auch zu Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzungen gekommen . Darüber hinaus kam es zu Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Frage 8: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Besitz von Waffen seitens der Reichsbürger und der Gruppierungen? zu Frage 8: Beschwerdeführer, die aufgrund ihres Vortrages als sogenannte Reichsbürger erkennbar sind, werden routinemäßig dahingehend überprüft, ob sie über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen. Kein im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg bekannter Reichsbürger im Land Brandenburg verfügt über eine waffenrechtliche Erlaubnis. Frage 9: Welche polizeilichen Maßnahmen wurden jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 gegen Reichsbürger ergriffen? zu Frage 9: Im Rahmen der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wurden die erforderlichen gefahrenabwehrenden und soweit erforderlich strafprozessualen Maßnahmen durchgeführt. Art und Umfang lassen sich den polizeilichen Auskunftssystemen nur im Einzelfall entnehmen. Frage 10: Welche Verbindungen der Reichsbürger und ihrer Gruppierungen zu anderen rechtsextremen Organisation sind bekannt? zu Frage 10: Folgende Reichsbürger-Gruppen werden derzeit als rechtsextremistisch bewertet: - „Exilregierung Deutsches Reich“, - „Freistaat Preußen“, - „Die Reichsbewegung – Neue Gemeinschaft von Philosophen“, - „Europäische Aktion“. Es existieren insbesondere auf personeller Ebene zahlreiche Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Organisationen. Frage 11: In wie vielen Fällen haben sich Reichsbürger jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 gegen staatliche Anordnungen oder Anweisungen widersetzt? zu Frage 11: Die Anzahl der Fälle für den Bereich der Finanzämter im Land Brandenburg können nur geschätzt werden, da statistische Erhebungen nicht geführt werden. In der nachfolgenden Übersicht für den Bereich der Finanzämter im Land Brandenburg ist für den Zeitraum der Jahre 2010 bis 2016 die geschätzte Entwicklung der Anzahl von Fällen dargestellt, in denen sich Reichsbürger staatlichen Anordnungen oder Anweisungen widersetzt haben. Anzahl der Fälle 2010 75 2011 76 2012 141 2013 218 2014 252 2015 195 2016 216 Für den Bereich der Justiz des Landes Brandenburg werden statistische Daten, ob sich Reichsbürger jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 gegen staatliche Anordnungen oder Anweisungen widersetzt haben, nicht erhoben. Für den Bereich der Polizei des Landes Brandenburg liegen keine über die in den Antworten zu den Fragen 5 und 6 hinausgehenden Erkenntnisse vor. Frage 12: In wie vielen Fällen haben Reichsbürger jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 ihren Personalausweis abgegeben oder sich mit staatlich nicht autorisierten Dokumenten ausgewiesen? zu Frage 12: Zu dem angefragten Sachverhalt liegen der Landesregierung keine Informationen vor, da sie statistisch nicht erfasst werden. Frage 13: Mit welchen Maßnahmen begegnet die Landesregierung den Reichsbürgern ? zu Frage 13: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 14: Gibt es in Brandenburg inzwischen Betroffene der sogenannten „Malta- Masche“? zu Frage 14: Dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg sind bisher keine Fälle berichtet worden, in denen es zu einer Zustellung oder auch nur zu einem Zustellversuch gegen (Justiz-)Bedienstete des Landes gekommen ist. Auch sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen gegen Justizbedienstete des Landes fingierte Forderungen durch sogenannte Reichsbürger im Uniform-Commercial-Code, (UCC-)Schuldnerregister des Washing- ton State Department of Licensing, eingetragen wurden. Bisher wurden aus dem Geschäftsbereich nur Fälle berichtet, in denen sog. Reichsbürger die Geltendmachung von (erfundenen) Forderungen gegen Justizbedienstete angedroht haben. Aus dem Bereich der kommunalen Arbeitgeber und Dienstherren sind der obersten Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg einzelne Aktivitäten sogenannter Reichsbürger gegenüber Gemeindebediensteten aus Gemeinden dreier Landkreise und der Landeshauptstadt Potsdam bekannt. Die Gesamtzahl bewegt sich im einstelligen Bereich . Zu einer tatsächlichen Vollstreckung von Geldforderungen im Zuge der sog. „Malta-Masche“ ist es in diesen Fällen aber nicht gekommen. Neben der Androhung finanzieller Folgen steht die Zurückweisung bzw. Nichtanerkennung von Forderungen örtlicher Behörden im Mittelpunkt einschlägigen Schriftwechsels sogenannter Reichsbürger mit einzelnen Bediensteten. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 15: Muss jeder Angestellte des Landes individuell Einsicht in das UCC- Register in Washington nehmen oder übernimmt das der Dienstherr gebündelt für alle Untergebenen? zu Frage 15: In einem Rundschreiben an alle obersten Landesbehörden empfiehlt das Ministerium des Innern und für Kommunales in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz ressortübergreifend und damit auch für den Justizbereich den betroffenen Bediensteten des Landes, Schreiben von sogenannten Reichsbürgern mit angeblichen Schadensersatzforderungen, Obligationen o. Ä. aufzubewahren und in regelmäßigen Abständen selbst zu kontrollieren, ob daraufhin Eintragungen im UCC- Register erfolgt sind. Die Einsicht kann problemlos per Internet gemäß einer vorgegebenen Anleitung erfolgen. Im Übrigen obliegt es vornehmlich den jeweiligen Dienstvorgesetzten, auf den jeweiligen Bereich bezogen die Kontrolle und Löschung von Eintragungen im UCC-Register durchzuführen und die notwendigen Unterstützungshandlungen für die Bediensteten zu leisten. Frage 16: Wie oft muss eine solche Einsicht erfolgen, um möglichst rechtzeitig eine Löschung zu fordern? zu Frage 16: Die Durchführung des vereinfachten Löschungsverfahrens hinsichtlich unberechtigter Eintragungen von Bediensteten im UCC-Register ist nach Kenntnis der Landesregierung an keine Frist gebunden. Mithin ist auch für ältere unberechtigte Eintragungen die Löschung möglich. Eine Vorgabe zu zeitlichen Intervallen der Nachschau gibt es nicht. Die Kontrolldichte hängt vielmehr bereichsbezogen von dem Grad der Betroffenheit von Bediensteten bzw. der Intensität des Umgangs mit sogenannten Reichsbürgern ab. Frage 17: Welche konkreten Vorkehrungen wurden auf Landesebene getroffen, um Forderungen nach der „Malta-Masche“ durch das Land zu übernehmen? (es wird auf die Antwort Nr. 3 der Drs. 6/5071 Bezug genommen) zu Frage 17: Insoweit ist -in Anknüpfung an die Antwort zu Frage Nr. 3 der Kleinen Anfrage Nr. 2044 (Drucksache 6/4930)- nochmals zu betonen, dass es angesichts der bestehenden Schutzmaßnahmen äußerst unwahrscheinlich ist, dass es jemals zu einer Zustellung bzw. auch nur zu einem Zustellversuch von fingierten Forderungsbegehren sog. Reichsbürger über maltesische Gerichte kommen wird. Aber selbst für diesen Fall sind - nunmehr nach den ressortübergreifend geltenden Hand- lungshinweisen des Ministeriums des Innern und für Kommunales - Schutzvorkehrungen auf Landesebene durch Hinweise zur Rechtsschutzgewährung getroffen worden. Der mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu gewährende Rechtsschutz wird in der Regel in Form eines zinslosen Darlehens für die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung gewährt, wobei in den hier in Rede stehenden Fällen ein Verzicht auf eine Selbstbeteiligung der Betroffenen sowie eine Rückzahlung des Darlehens angezeigt ist. Zudem sind die jeweiligen Dienstvorgesetzten in derartigen Fällen gehalten, gemeinsam mit der/dem betroffenen Bediensteten die notwendigen Maßnahmen zur Rechtsschutzgewährung zu ergreifen bzw. die erforderliche Unterstützung zu geben, um schnell und sachgerecht auf die Zustellung zu reagieren. Im Ergebnis ist damit auch insoweit hinreichend Vorsorge getroffen, um die erfolgreiche Durchsetzung von Phantasieforderungen durch sogenannte Reichsbürger über maltesische Gerichte zu verhindern. Frage 18: Werden Anschreiben, Flyer etc. der Reichsbürger an staatliche Bedienstete gesammelt, um ihre Aktivitäten in den jeweiligen Landkreisen statistisch zu erfassen oder besser Maßnahmen ergreifen zu können? zu Frage 18: Es gibt keine systematische und zentrale Erfassung von Reichsbürgern und ihrer Aktivitäten wie beispielsweise Schreiben an Behörden, Flyer usw., weil dafür keine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Der rechtsextremistische Teil der Reichsbürgerbewegung unterliegt jedoch der Beobachtung des Verfassungsschutzes. Frage 19: Wie sieht die „einheitliche Handhabung für die Landesverwaltung“ aus, die unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Kommunales angestrebt werden sollte? (es wird auf die Antwort Nr. 3 der Drs. 6/5071 Bezug genommen) zu Frage 19: Unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Kommunales sind in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz in einem Rundschreiben an alle obersten Landesbehörden umfassende Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit entsprechenden Forderungen sogenannter Reichsbürger im Rahmen der sog. „Malta-Masche“ erarbeitet worden. Diese beinhalten insbesondere Hinweise zur Recherche im UCC-Register und zum Löschungsverfahren , zum Vorgehen und zur Rechtsschutzgewährung für den Fall, dass es trotz aller Schutzmaßnahmen dennoch zu einer Zustellung bzw. dem Zustellversuch eines Forderungsbegehrens an Bedienstete kommen sollte, sowie zur Unterrichtung der Ermittlungsbehörden. Die Ressorts der Landesregierung sind angehalten , die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit ggf. betroffenen Bediensteten rasch die notwendige Hilfe, Beratung und Unterstützung durch die Dienststelle gewährt werden kann. Die für den Landesbereich formulierten Handlungshinweise werden auch den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Frage 20: Wird das Handbuch mit Handlungsempfehlung der Landesregierung zum Thema „Reichsbürger“ regelmäßig aktualisiert? zu Frage 20: Eine Aktualisierung ist derzeit in Arbeit. Frage 21: Wurde das im Frühjahr 2016 angekündigte Notrufsystem für Finanzämter inzwischen eingeführt und getestet? Frage 22: Was ist das Ergebnis dieser Testphase? zu den Fragen 21 und 22: Die Pilotierung einer vom Technischen Finanzamt Cottbus bereitgestellten Software für eine hausinterne Alarmierung in den Finanzämtern Calau und Königs Wusterhausen ist abgeschlossen. Die Auswertung der Pilotierung erfolgte mit den Amtsleitungen der Finanzämter des Landes Brandenburg. Im Ergebnis sind weitere Maßnahmen geplant, die die Sicherheit und den Schutz aller Bediensteten in den Finanzämtern gewährleisten sollen. Aus Sicherheitsgründen werden keine weitergehenden Informationen zu vorgesehenen Maßnahmen bekannt gegeben. Frage 23: Soll das Notrufsystem auch in anderen Behörden eingeführt werden? zu Frage 23: Das Notrufsystem wird nur für den Einsatz in den Finanzämtern entwickelt . Frage 24: Wie hoch ist der Anteil von Klagen der Reichsbürger in den einzelnen Gerichtsbarkeiten ? zu Frage 24: In den bundeseinheitlichen Justizstatistiken gibt es keine gesonderte Erfassung von Verfahren nach sogenannten Reichsbürgern. Frage 25: Wie werden Angestellte und Bedienstete staatlicher Einrichtungen vor Bedrohungen und Übergriffen der Reichsbürger geschützt? zu Frage 25: Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg sucht seit 2012 Städte und Gemeinden, Landkreise, Polizeidirektionen und Polizeiinspektionen in Brandenburg auf, um über das „Reichsbürger“-Milieu aufzuklären und Verhaltensmaßnahmen zu besprechen, die u. a. auch zum Schutz der Verwaltungsmitarbeiter dienen . Hinzu kommen Vorträge und Beratung an der Justizakademie der Länder Berlin und Brandenburg, der gemeinsamen Landesfinanzschule beider Länder und Sachsen -Anhalts, der Fachhochschule für Finanzen, der Fachhochschule der Polizei, Berufsverbänden , Richtervereinigungen und der Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg. Einige Veranstaltungen wurden zusammen mit dem Landeskriminalamt der Polizei durchgeführt. Darüber hinaus führt das Landeskriminalamt eigene Aufklärungsveranstaltungen durch. Ferner kartiert der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg die Belastung der Verwaltung mit Eingaben von Reichsbürgern auf der Ebene der Ämter, um besondere Schwerpunktregionen herauszufiltern. Das Brandenburgische Institut für Gemeinwesensberatung (demos) hat im Juli 2015 ein kompaktes Handbuch zum Thema Reichsbürger herausgegeben. Das Handbuch ist ein Kooperationsprodukt von Mitarbeitern mehrerer Behörden, darunter auch Experten des Brandenburger Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamtes. Das Handbuch klärt auf, informiert und gibt Hilfeleistung für den Umgang mit Reichsbürgern. Unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Kommunales sind in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz in einem Rundschreiben an alle obersten Landesbehörden umfassende Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit entsprechenden Forderungen sogenannter Reichsbürger versandt worden. Das Rundschreiben geht insbesondere auf die „Malta-Masche“ ein, bei der Reichsbürger versuchen, für fiktive finanzielle Forderungen gegen deutsche Verwaltungsbedienstete und Beamte Vollstreckungsbeschlüsse von maltesischen Gerichten zu erwirken. Der Polizeivollzugsbeamte ist im täglichen Dienst Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören auch Bedrohungen und Übergriffe verschiedenster Personengruppen . Basis für den Schutz eines Polizeibeamten ist eine fundierte Aus- und Fortbildung und ein Handeln unter Beachtung aller Aspekte der Eigensicherung. Polizeiintern wurden Verhaltensgrundsätze zum Umgang mit Reichsbürgern beim Betreten und/oder Befahren der Liegenschaft des Polizeipräsidiums verfasst, wie Einlasskontrollen, Einlass nur mit Termin, Untersagen der Einfahrt mit Privatfahrzeugen , Begleitung auf dem Gelände. Des Weiteren wurden im Intranet der Polizei des Landes Brandenburg durch den Stabsbereich Recht Verhaltenshinweise für den Umgang mit Reichsbürgern sowie bei Forderungen an Polizeibeamte durch Reichsbürger veröffentlicht.