Datum des Eingangs: 22.11.2016 / Ausgegeben: 28.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5484 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2217 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/5330 Besetzung von Nachwuchsstellen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl der Nachwuchsstellen für Richterinnen und Richter auf Probe sind für die Jahre 2016 bis 2018 jeweils mit 40 Stellen veranschlagt . Hiervon fallen 30 Stellen in den Bereich Allgemeine Bewilligungen, 10 Stellen in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Frage 1: Wie viele Nachwuchsstellen waren in den letzten fünf Jahren im Bereich der Justiz vorgesehen? (bitte aufschlüsseln nach Gerichtszweig) zu Frage 1: In den Jahren 2011 bis 2015 waren Nachwuchsstellen für Richterinnen und Richter auf Probe wie folgt im Einzelplan 04 ausgebracht. Haushaltsjahr Kapitel 04 020 Titel 422 30 Kapitel 04 040 Titel 422 30 Gesamtzahl 2011 15 - 15 2012 15 10 25 2013 30 10 40 2014 30 10 40 2015 30 10 40 Die Ausbringung der Nachwuchsstellen bei Kapitel 04 020 Titel 422 30 erfolgte nicht aufgeschlüsselt nach Gerichtszweigen. Frage 2: Wurde das Kontingent vollständig ausgeschöpft? zu Frage 2: Das Kontingent wurde nicht vollständig ausgeschöpft, da anderenfalls eine Übernahme der auf den Nachwuchsstellen geführten Richterinnen und Richter auf Probe nach drei bzw. fünf Jahren auf freie Planstellen nicht sichergestellt gewe- sen wäre, Nachwuchsstellen aber nur unter dieser Voraussetzung genutzt werden dürfen. Frage 3: Werden Richterinnen und Richter auf Probe auf diesen Stellen geführt oder auf Planstellen? zu Frage 3: Auf Nachwuchsstellen werden ausschließlich Richterinnen und Richter auf Probe geführt. Darüber hinaus können Richterinnen und Richter auf Probe auch auf Planstellen geführt werden.