Datum des Eingangs: 23.11.2016 / Ausgegeben: 28.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5491 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2248 des Abgeordneten Péter Vida der BVB / Freie Wähler Drucksache 6/5404 Ortsumfahrung Mühlenbeck Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Gemeinde Mühlenbeck wird seit Jahren stark durch den Straßenverkehr auf der Ortsdurchgangsstraße L 21 und L 30 belastet. Besonders erschwerend macht sich auch der zunehmende LKW-Verkehr bemerkbar. Dieses Problem mindern weder die installierte Fußgängerampel noch Geschwindigkeitseinschränkungen . Die geplante Erweiterung von Gewerbestandorten wird den LKW-Verkehr weiter verstärken. Auch der für 2019 vorgesehene Ausbau der Ortsdurchfahrt Mühlenbeck wird das Problem des starken Verkehrsaufkommens nicht lösen. In den nächsten Jahren werden sicher die Auswirkungen des geplanten 6- spurigen Ausbaus der A 10 Mühlenbeck noch ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen durch Umleitungen u. ä. bescheren. Wegen dieser Situation hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bereits 2009 den Bedarf einer Ortsumfahrung für Mühlenbeck und auch Summt erkannt und den betroffenen Gemeinden den Entwurf der möglichen Streckenführung vorgestellt. Die Gemeindevertretung Mühlenbecker Land hat sich jedoch gegen diese Streckenführung ausgesprochen und das Ministerium gebeten, eine alternative Streckenführung zu erarbeiten. Seitdem gibt es keine offiziellen Informationen und Maßnahmen des verantwortlichen Ministeriums . Auch wenn laut Aussage der Landesregierung der der Erhalt des bestehenden Straßennetzes Vorrang vor dem Neubau von Straßen hat, so müssen doch in begründeten Einzelfällen auch weiterhin Ortsumfahrungen neu in die Planung aufgenommen und gebaut werden. Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich einer Ortumfahrung für Mühlenbeck ? Frage 2: Sind für deren Vorbereitung und Realisierung bereits finanzielle Mittel eingeplant und wenn ja, für welches Jahr? zu Fragen 1 und 2: Der Neubau von Landesstraßen ist in § 43 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) geregelt. Nach § 43 (1) beschließt der Landtag den Landesstraßenbedarfsplan für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren als Gesetz. Die Aufnahme einer Maßnahme in den Bedarfsplan ist Voraussetzung für deren Planung. Eine Ortsumfahrung Mühlenbeck wurde im Rahmen der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans 2010 geprüft, die vorgeschlagene Streckenführung wurde von der Gemeinde abgelehnt. Als einzige Alternative bot sich eine große Lösung unter Umfahrung der Gemeinden Mühlenbeck, Feldheim und Summt (inklusive der Verlegung der Autobahnanschlussstelle Mühlenbeck) an. Diese Lösung wurde untersucht und bewertet. Der verkehrliche Bedarf für diese Maßnahme wurde grundsätzlich nachgewiesen, die Umsetzung wäre jedoch nur unter Inkaufnahme erheblicher Eingriffe in Natur und Umwelt sowie mit hohen Kosten möglich. Aufgrund der Auswahlkriterien für neue Maßnahmen im Landesstraßenbedarfsplan wie Verzicht auf Vorhaben mit sehr hohem Umweltrisiko und Maßnahmenanzahl nach Mittelverfügbarkeit für Neubau wurde das Vorhaben nicht für die Aufnahme in den Bedarfsplan vorgeschlagen . Der Landtag ist diesem Vorschlag gefolgt und hat den aktuellen Bedarfsplan ohne die Ortsumfahrungen Mühlenbeck und Summt bestätigt. Damit bestand und besteht kein Planungsrecht für das Vorhaben. Frage 3: Sind im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 10 auch dauerhafte Verlegungen der Auf- und Abfahrten im Bereich Mühlenbeck/Summt angedacht? zu Frage 3: Nein.