Datum des Eingangs: 02.02.2015 / Ausgegeben: 09.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/550 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 153 der Abgeordneten Andrea Johlige und Margitta Mächtig Fraktion DIE LINKE Drucksache Nr. 6/359 Polizeieinsatz am 31.12.2014 vor dem linken Wohnprojekt JWP „MittenDrin“ in Neuruppin Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 153 vom 06.01.2015: In der Silvesternacht kam es kurz vor Mitternacht zu einem Polizeieinsatz vor dem linken Wohnprojekt JWP „MittenDrin“ in Neuruppin. Nach Angaben der Bewohner/innen wurde als Begründung für den Einsatz „Ruhestörung durch Anwohnerhinweis“ angegeben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Was war der Anlass für den Einsatz am 31.12.2014 kurz vor Mitternacht? 2. Welche Lageeinschätzung führte zu diesem Einsatz mit zum Teil vermummten Polizeiangehörigen? 3. Wann wurde die Entscheidung für diesen Einsatz durch wen getroffen? 4. Wie viele Einsatzkräfte waren an dem Einsatz beteiligt? 5. Wann wurden diese Kräfte durch wenn angefordert? 6. Welcher Auftrag wurde den Einsatzkräften erteilt? 7. Aus welchen Polizeieinheiten wurden die Einsatzkräfte rekrutiert? 8. Wie lange dauerte der Einsatz? 9. Was führte zum Abbruch des Einsatzes? 10. Wie viele Personen wurden in Gewahrsam genommen bzw. bei wie vielen Personen wurden die Personendaten festgestellt? 11. Mit welchem Tatvorwurf wurden diese Maßnahmen begründet? 12. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden mit welchem Tatvorwurf eingeleitet? 13. Wurde während des Einsatzes durch die Einsatzkräfte versucht, das Wohnprojekt zu betreten? Wenn ja, mit welcher Begründung? 14. Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz und die Verhältnismäßigkeit der Mittel des Einsatzes? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was war der Anlass für den Einsatz am 31.12.2014 kurz vor Mitternacht? Frage 11: Mit welchem Tatvorwurf wurden diese Maßnahmen begründet? zu den Fragen 1 und 11: Am 31.12.2014, um 23:51 Uhr, wurde die Polizeiinspektion Neuruppin von der Feuerwehr Neuruppin (Schinkelstraße) telefonisch darüber informiert, dass ca. 40 Personen, die dem JWP „MittenDrin“ zugeordnet werden konnten, den Kreuzungsbereich Schinkelstr./August-Bebel-Straße blockieren. Ein Überqueren des Kreuzungsbereiches durch Fahrzeuge (u. a. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr im Einsatzfall) sei dadurch unmöglich. Die Feuerwache befindet sich in ca. 50 m Entfernung zum o. g. Kreuzungsbereich. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass durch eine von den Personen mitgeführte Musikanlage, die auf dem Gehweg abgestellt wurde, eine erhebliche Lärmbelästigung für die Allgemeinheit ausgeht und sich auf dem Dach des JWP „MittenDrin“ zwei Personen aufhalten. Frage 2: Welche Lageeinschätzung führte zu diesem Einsatz mit zum Teil vermummten Polizeiangehörigen? Frage 6: Welcher Auftrag wurde den Einsatzkräften erteilt? zu den Fragen 2 und 6: Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (§ 1 BbgPolG). Durch den Einsatz der Polizei war in diesem Fall die Leichtigkeit des Verkehrs, die Beseitigung der erheblichen Ruhestörung und das Entfernen der Personen vom Dach des JWP „MittenDrin“ zu gewährleisten bzw. zu veranlassen. Die eingesetzten Polizeibeamten des Wach- und Wechseldienstes trugen der Witterung angepasste Dienstkleidung. Hinweise zur „Vermummung“ einzelner Beamte liegen hier nicht vor. Frage 3: Wann wurde die Entscheidung für diesen Einsatz durch wen getroffen? Frage 5: Wann wurden diese Kräfte durch wen angefordert? zu den Fragen 3 und 5: Der Einsatzauftrag an die Einsatzkräfte wurde unmittelbar nach Hinweis der Feuerwehr durch einen Einsatzsachbearbeiter der Polizeiinspektion Neuruppin um 23:53 Uhr erteilt. Der verantwortliche Dienstgruppenleiter wurde über die Lage informiert. Frage 4: Wie viele Einsatzkräfte waren an dem Einsatz beteiligt? Frage 7: Aus welchen Polizeieinheiten wurden die Einsatzkräfte rekrutiert? zu den Fragen 4 und 7: Zur Bewältigung der polizeilichen Einsatzmaßnahmen wurden insgesamt 16 Polizeibeamte eingesetzt (drei Funkstreifenwagen der Polizeiinspektion Ostprignitz-Ruppin und eine Einsatzgruppe der Bereitschaftspolizei). Frage 8: Wie lange dauerte der Einsatz? zu Frage 8: Der Einsatz dauert vom 31.12.2014, 23:53 Uhr bis 01.01.2015, 01:31 Uhr. Frage 9: Was führte zum Abbruch des Einsatzes? zu Frage 9: Der Einsatz wurde nach Beseitigung der Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ordnungsgemäß beendet. Frage 10: Wie viele Personen wurden in Gewahrsam genommen bzw. bei wie vielen Personen wurden die Personendaten festgestellt? zu Frage 10: Insgesamt wurden bei vier Personen Identitätsfeststellungen durchgeführt. Das Polizeipräsidium berichtete, dass eine 14-Jährige für kurze Dauer mit den Händen an einem Zaun fixiert wurde. Dies wird, insbesondere mit Blick auf die Erforderlichkeit, nachbereitet. Es gab keine Ingewahrsamnahmen. Frage 12: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden mit welchem Tatvorwurf eingeleitet? zu Frage 12: Es wurden zwei Strafanzeigen (Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz) und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige (Ruhestörung) gefertigt. Frage 13: Wurde während des Einsatzes durch die Einsatzkräfte versucht, das Wohnprojekt zu betreten? Wenn ja, mit welcher Begründung? zu Frage 13: Durch eine männliche Person, die sich am Nebeneingang des JWP „MittenDrin“ befand, wurden die Einsatzkräfte gezielt mit Feuerwerkskörpern beworfen. Danach begab sich die Person in die Räumlichkeiten des JWP „MittenDrin“. Die Polizeibeamten beabsichtigten der Person in JWP „MittenDrin“ zu folgen. Die Eingangstür wurde jedoch zwischenzeitlich von innen verschlossen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und um Eskalationen zu vermeiden, wurde von einem Betreten abgesehen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Frage 14: Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz und die Verhältnismäßigkeit der Mittel des Einsatzes? zu Frage 14: Nach Auswertung der Gesamtumstände war der Einsatz insgesamt in seiner Anlage und Durchführung erforderlich und rechtmäßig. Die getroffenen Maßnahmen wurden unter der Maßgabe der Beachtung der Geeignetheit der Mittel und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durchgeführt.