Datum des Eingangs: 25.11.2016 / Ausgegeben: 30.11.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5518 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2224 der Abgeordneten Christina Schade und Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/5351 Zuwanderung von Fachkräften über die "Blaue Karte EU" Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Bei vielen Diskussionen über die aktuelle Asylkrise wird relativ unspezifisch von "Zuwanderung durch Flüchtlinge" nach Deutschland gesprochen. Vollkommen aus den Augen verloren werden hingegen die legalen Möglichkeiten der Zuwanderung ohne Asyl- oder Schutzwunsch. Die "Blaue Karte EU" ist ein Instrument, um hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten für den europäischen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Frage 1: Wie viele Aufenthaltstitel ("Blaue Karte EU") wurden in Brandenburg seit Einführung bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage beantragt, erteilt oder abgelehnt (bitte nach Landkreisen, Branchen und Versagensgründen aufführen)? zu Frage 1: Die Rechtsgrundlage für die Erteilung der Blauen Karte EU findet sich in § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Zum Stichtag 30.09.2016 waren laut dem vom Bund geführten Ausländerzentralregister (AZR) im Land Brandenburg 242 Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 19a AufenthG und 117 Inhaberinnen und Inhaber einer Niederlassungserlaubnis nach § 19a AufenthG gemeldet. Eine weitere Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist dem AZR nicht zu entnehmen . Zu der Frage, wie viele Aufenthaltstitel nach § 19a AufenthG seit Einführung der Blauen Karte EU am 01.08.2012 im Land Brandenburg insgesamt beantragt , erteilt und abgelehnt wurden, liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Frage 2: In welchen Berufen und Wirtschaftszweigen waren die Personen, denen ein Aufenthaltstitel dieser Art erteilt wurde, nach Kenntnis der Landesregierung jeweils tätig (bitte tabellarisch auflisten)? Frage 3: Welche Unternehmen, Hochschulen beziehungsweise Organisationen in Brandenburg haben nach Kenntnis der Landesregierung Inhaber der "Blauen Karte EU" beschäftigt (bitte tabellarisch aufführen)? Frage 4: In welchen hierarchischen Positionen waren beziehungsweise sind nach Kenntnis der Landesregierung die Inhaber der "Blauen Karte EU" in ihren Unternehmen /Organisationen eingeordnet? Welche Durchschnittseinkommen wurden nach Kenntnis der Landesregierung jeweils erzielt? zu Frage 2-4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Frage 5: Welche Auswirkungen hatte die Einführung der "Blauen Karte EU" auf den Arbeitsmarkt in Brandenburg? Wie bewertet die Landesregierung den Beitrag der "Blauen Karte EU" zur Fachkräftesicherung? zu Frage 5: Ausgehend von den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Fallzahlen hatte die Einführung der „Blauen Karte EU“ nur vernachlässigbare Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Brandenburg. Dessen ungeachtet sieht die Landesregierung die „Blaue Karte“ als ein grundsätzlich sinnvolles Instrument an, um hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten für eine Beschäftigung in EU-Ländern zu gewinnen. Frage 6: Wie beurteilt die Landesregierung die Erteilungsvoraussetzungen zur Erlangung der "Blauen Karte EU", insbesondere die festgelegte Höhe des Mindestgehalts, mit Blick auf das Ziel der Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte für den Arbeitsmarkt in Brandenburg? zu Frage 6: Bereits bei der Einführung der Blue Card in 2012 wurde die Frage der Gehaltsschwellen kritisch diskutiert. Aus Sicht der Landesregierung kommt es darauf an, dass die Arbeitsbedingungen von „Blue Card-Beschäftigten“ denen vergleichbarer deutscher Beschäftigter entsprechen, damit sowohl Dumpinglöhne zum Nachteil ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte verhindert werden. Das bisherige Verfahren, bei der Festlegung der Gehaltsschwellen das 1,5fache des nationalen Durchschnittentgelts zugrunde zu legen, wird diesem Ziel nur bedingt gerecht.