Datum des Eingangs: 03.02.2015 / Ausgegeben: 09.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/553 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 144 der Abgeordneten Dieter Dombrowski und Raik Nowka CDU-Fraktion Drucksache 6/338 Gewässerausbau im Tagebau Cottbus-Nord und Herstellung des Cottbuser Sees Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 144 vom 29.12.2014: Zur Vorbereitung der Kohleförderung im Tagebau Cottbus-Nord im Jahre 1981 wurde bereits 1975 mit der erforderlichen Entwässerung begonnen. In 2015 soll die Kohleförderung im Tagebau abgeschlossen und durch Renaturierung anschließend der Cottbuser See (im Volksmund Cottbuser Ostsee genannt) hergestellt werden. Gemäß der Verordnung über den Braunkohlenplan des Tagebaus Cottbus-Nord soll der Cottbuser See nach seiner Fertigstellung eine Gewässerfläche von ca. 1.900 ha umfassen und für den Tourismus, den Naturschutz, die Fischerei und als Speicher mehrfach genutzt werden. Für die Nutzung des Cottbuser Sees als (Hoch- )Wasserspeicher soll bis 2018 über das Bergrecht die Flutungsbereitschaft hergestellt werden. Im Januar 2015 beginnt das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren . Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die speicherwirtschaftlichen Vorgaben in der Verordnung über den Braunkohlenplan des Tagebaues Cottbus-Nord im Rahmen des Gewässerausbaus des Cottbuser Sees hinsichtlich des zu erwartenden Flutungspotenzials in Verbindung mit anderen Wasserspeichern im Freistaat Sachsen sowie im Land Brandenburg und ihrem Speicherpotenzial entlang der Spree? 2. Wie hoch sind die zu erwartenden Mehrkosten, die zur Herstellung der Speicherfunktion des Cottbuser Sees notwendig werden? 3. Wer trägt nach Auffassung bzw. Information der Landesregierung die mit der Speicherfunktion in Zusammenhang stehenden und zu erwartenden Mehrkosten, um die Hochwasserschutzfunktion als prioritäre Landesaufgabe herzustellen? 4. Welche konkreten hydrologischen Betroffenheiten werden nach Kenntnis der Landesregierung durch den Grundwasserwiederanstieg und die Wassereinleitung in den bergbaulichen Hohlraum (Flutung) in jenen Kommunen erwartet, die an den Tagebau Cottbus-Nord angrenzen? Welche Kommunen werden voraussichtlich durch den Grundwasserwiederanstieg und die Flutung betroffen sein? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die speicherwirtschaftlichen Vorgaben in der Verordnung über den Braunkohlenplan des Tagebaues Cottbus-Nord im Rahmen des Gewässerausbaus des Cottbuser Sees hinsichtlich des zu erwartenden Flutungspotenzials in Verbindung mit anderen Wasserspeichern im Freistaat Sachsen sowie im Land Brandenburg und ihrem Speicherpotenzial entlang der Spree? zu Frage 1: Der Braunkohlenplan Tagebau Cottbus-Nord (Rechtsverordnung vom 18. Juli 2006) enthält selbst keine Zielfestlegungen zu einer speicherwirtschaftlichen Nutzung des Cottbuser Sees. In der Begründung zu Ziel 11 geht der Plan (nachrichtlich ) auf das „Gutachten zur Notwendigkeit und zu Auswirkungen einer speicherwirtschaftlichen Nachnutzung“ vom Juli 1998 ein, das im Auftrag der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg unter Beteiligung des damaligen Landesumweltamtes und der ehemaligen Lausitzer Braunkohle AG (LAUBAG) sowie der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) erstellt wurde. Im Ergebnis dieser Begutachtung wurde festgestellt, dass eine speicherwirtschaftliche Nutzung des Cottbuser Sees zur Stabilisierung der Abflussprozesse im unteren Spreegebiet nach Wegfall der Tagebausümpfungswässer beiträgt und daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu empfehlen ist. Im Ergebnis wurde die untersuchte Variante 3 mit einem Schwankungsbereich von 1,7 m (Wasserstand 61,8 bis 63,3 m NN) für die Gestaltung der Böschungen der Vorzug gegeben und in die bergrechtlichen Betriebspläne übernommen und umgesetzt. Die Frage, ob der Cottbuser See künftig als Wasserspeicher betrieben werden soll, wird vom Landesamt für Bergbau Geologie und Rohstoffe (LBGR) im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Herstellung des Cottbuser Sees unter Einbeziehung des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zu entscheiden sein. Frage 2: Wie hoch sind die zu erwartenden Mehrkosten, die zur Herstellung der Speicherfunktion des Cottbuser Sees notwendig werden? zu Frage 2: Die Höhe der zur Herstellung einer Speicherfunktion des Cottbuser Sees zu erwartenden Mehrkosten ist nicht bekannt. Für die Ausweisung von Mehrkosten muss der Aufwand für die Herstellung des Gewässers ohne Speicherfunktion berücksichtigt werden. Dieser kann erst nach Auswertung der Planfeststellungsunterlagen unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) ermittelt werden. Da die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zur Herstellung des Cottbuser Sees und die Übergabe an die TÖB am 6. Januar 2015 erfolgte, ist eine belastbare Mehrkostenermittlung noch verfrüht. Frage 3: Wer trägt nach Auffassung bzw. Information der Landesregierung die mit der Speicherfunktion in Zusammenhang stehenden und zu erwartenden Mehrkosten, um die Hochwasserschutzfunktion als prioritäre Landesaufgabe herzustellen? zu Frage 3: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist zu entscheiden, ob der Cottbuser See als Wasserspeicher bewirtschaftet wird. Für diesen Fall dient die Speicherfunktion vorrangig der Stützung der Spreeabflüsse und des Spreewaldes in Niedrigwasserperioden. Die Hochwasserschutzfunktion des Cottbuser Sees ist nachrangig . Im Allgemeinen werden für die Niedrigwasseraufhöhung und/oder den Hochwasserschutz bedeutende Gewässer als Gewässer I. Ordnung eingestuft und mit den Anlagen und Einrichtungen, soweit sie dem Land unterstehen, durch das LUGV im Auftrag des Landes Brandenburg errichtet und unterhalten. Frage 4: Welche konkreten hydrologischen Betroffenheiten werden nach Kenntnis der Landesregierung durch den Grundwasserwiederanstieg und die Wassereinleitung in den bergbaulichen Hohlraum (Flutung) in jenen Kommunen erwartet, die an den Tagebau Cottbus-Nord angrenzen? Welche Kommunen werden voraussichtlich durch den Grundwasserwiederanstieg und die Flutung betroffen sein? zu Frage 4: Bestandteil des im Auftrag der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg 1998 vorgelegten Gutachtens (siehe Frage 1) waren Untersuchungen zu den Auswirkungen eines Wasserstandes zwischen 61,8 und 63,5 m NHN im zukünftigen Cottbuser See auf die Grundwasserflurabstände der umliegenden Gemeinden. Nach diesen Untersuchungen liegen die nachbergbaulichen Grundwasserstände in den umliegenden Gemeinden unter den vorbergbaulichen. Einen entscheidenden Einfluss auf die nachbergbaulichen Grundwasserstände hat auch der Verbleib der Dichtwand des Tagebaus Cottbus-Nord. Die Präzisierung der Auswirkungen des Wasseranstiegs im Cottbuser See erfolgt anhand aktualisierter Modellierungsergebnisse und ist Bestandteil der Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren . Die Auswertung dieser Unterlagen erfolgt im derzeitigen Auslegungsverfahren .