Datum des Eingangs: 29.11.2016 / Ausgegeben: 05.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5533 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2209 der Abgeordneten Heide Schinowsky der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5316 Strukturwandel: Lausitz als EU-Modellregion? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Angesichts des bevorstehenden mittelfristigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung einhergehend mit dem weiteren sukzessiven Rückgang der direkten und indirekten Arbeitsplätze der Lausitzer Braunkohlesparte steht die Region vor einer großen Gestaltungsaufgabe. Dieser Strukturwandel- Prozess braucht tragfähige Ideen – insbesondere aus der Region selbst, aber auch von Landesebene – sowie die finanzielle Unterstützung von allen politischen Ebenen. Ein Ziel der sogenannten „Lausitzrunde“ – einem Bündnis aus gewählten Bürgervertretern verschiedener Gebietskörperschaften von Gemeinden bis hin zum Landkreis aus der brandenburgischen und sächsischen Lausitz – ist es, für die Lausitz einen Sonderstatus als „Europäische Modellregion für den Strukturwandel“ zu erreichen. Laut einer Erklärung der Lausitzrunde vom 12. Oktober 2016 haben die beiden Sprecher zu diesem Vorhaben bereits Dominique Ristori, den Generaldirektor Energie der Europäischen Kommission in Brüssel konsultiert. Generaldirektor Ristori soll demnach bekundet haben, dass sich die Europäische Kommission in der Verantwortung sehe, die Strukturentwicklung in der Lausitz zu begleiten und mit konkreten Maßnahmen zu unterstützen. Aus Sicht der Generaldirektion wäre eine „Europäische Modellregion Lausitz“ ein geeigneter Rahmen, um langfristig die gesamte Region finanziell zu unterstützen (vgl. http://www.lausitzrunde.de/aktuelles/modellregionlausitz ) Frage 1: Welche Maßnahmen oder Instrumente der EU sind der Landesregierung bekannt, die den Strukturwandelprozess speziell in der Lausitz unterstützen könnten und welche davon werden bereits in Anspruch genommen? Bitte auflisten. zu Frage 1: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass einzelne Maßnahmen oder Instrumente der EU die Lausitz als Region grundsätzlich ausschließen. Allerdings gibt es auch keine speziellen Programme der EU, die ausschließlich für die Lausitz zur Verfügung stehen. Informationen zu den von Brandenburg verwalteten EU-Fonds einschließlich ihrer Begünstigtenverzeichnisse sind im Internet unter www.efre.brandenburg.de, www.esf.brandenburg.de und www.eler.brandenburg.de verfügbar. Darüber hinaus gibt es EU-Programme, an deren administrativer Umsetzung das Land nicht beteiligt ist. Der Landesregierung ist nicht bekannt, welche Akteure der Lausitz diese Programme der EU nutzen oder nicht nutzen. Frage 2: Was beinhaltet der von der Lausitzrunde ins Spiel gebrachte Begriff einer „Europäischen Modellregion“ nach Auffassung der Landesregierung? zu Frage 2: Es gehört nicht zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Landesregierung , den von Dritten ins Spiel gebrachten Begriff „Europäische Modellregion“ in Bezug auf die Lausitz zu deuten oder zu interpretieren. Der Landesregierung ist allerdings bekannt, dass die EU-Kommission derzeit in Analogie zu der für den Bereich Stahl im Kontext Strukturwandel eingerichteten „Plattform Stahl“ die Schaffung einer „Plattform Kohle“ für die betroffenen Regionen vorbereitet. Im ersten Quartal 2017 soll dazu eine Konferenz mit den betroffenen Regionen u.a. auch der Lausitz stattfinden . Konkrete Vorstellungen hinsichtlich Struktur, Akteure, Inhalte, Förderung, Steuerung etc. liegen derzeit aber noch nicht vor. Ziel der EU-Kommission ist es, ein Modell und eine Methodik für die zukünftige Entwicklung vom Strukturwandel betroffener Regionen zu entwickeln. Dabei könnte laut Kommissionsvertretern ggf. der vom Land Brandenburg eingeschlagene Weg der frühzeitigen Einbindung aller regionalen Akteure die Grundlage für ein auch auf andere Regionen übertragbares Modell liefern. Frage 3: Plant die Landesregierung für die nächste EU-Strukturfondsperiode eine territoriale Zusammenarbeit (Kooperationsprogramm INTERREG) zur Förderung des Strukturwandels in der Lausitz mit dem Nachbarland Polen? zu Frage 3: Die Rahmenbedingungen für die Kohäsionspolitik und die inhaltlichen Vorgaben, Ziele und Strukturen für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit in der EU-Förderperiode nach 2020 sind derzeit noch nicht im Ansatz zu erkennen. Auch die Finanzausstattung Brandenburgs in diesem Förderbereich kann derzeit noch nicht seriös prognostiziert werden. Vor diesem Hintergrund haben auch die Diskussionen und Planungen zur inhaltlichen Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung der künftigen INTERREG A-Förderung in Brandenburg noch nicht begonnen. Die brandenburgische und die sächsische Landes-bzw. Staatsregierung haben sich jedoch bereits in 2015 einvernehmlich dazu bekannt, einen gemeinsamen Förderraum in Zusammenarbeit mit der Republik Polen entlang von Oder und Neiße zu prüfen. Frage 4: Plant die Landesregierung andere Maßnahmen zur Unterstützung des Strukturwandels in der Lausitz mit Hilfe der EU? zu Frage 4: Es ist nicht geplant und auch nicht erforderlich, andere Maßnahmen zur Unterstützung des Strukturwandels in der Lausitz mit Hilfe der EU regionenspezifisch auf die Unterstützung des Strukturwandels in der Lausitz auszurichten und zu diesem Zweck mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach momentaner Einschätzung ausreichen, damit Lausitzer Antragsteller bei Vorliegen aller sonstigen Fördervoraussetzungen zum Zuge kommen können. Die thematische Bandbreite der abgedeckten Fördergegenstände erscheint ebenfalls ausreichend zur Unterstützung des Strukturwandels.