Datum des Eingangs: 29.11.2016 / Ausgegeben: 05.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5534 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2221 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5344 Geburtenraten und Auslastung von Kindertagesstätten in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Elbe-Elster Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: In den vergangenen Wochen war in der öffentlichen Presse mehrmals von deutlich steigenden Geburtenzahlen in mehreren Landkreisen zu lesen. Steigenden Geburtenzahlen folgen in den nächsten Jahren somit auch mehr Kinder in den Kindertagesstätten. Frage 1: Welche Geburtenzahlen waren für die Jahre 2010 bis 2016 prognostiziert und wie sind die realen Geburtenzahlen in den Jahren 2010 bis 2015 sowie 2016 in den Landkreisen Spree- Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Elbe-Elster? Gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Prognose und Realität? (Bitte getrennt nach Landkreisen und Geburtenzahlen in den einzelnen Jahren auflisten.) zu Frage 1: Der statistische Bericht für 2015 liegt der Landesregierung derzeit noch nicht vor, daher können für die betreffenden drei Landkreise lediglich die folgenden Angaben auf der Basis der Bevölkerungsprognose (Bericht 2012) gemacht werden: Landkreis Spree-Neiße Jahr Prognose Geburten Abweichung 2010 800 753 - 47 2011 800 782 - 18 2012 800 757 - 43 2013 700 747 + 47 2014 700 812 + 112 2015 700 k. A. - 2016 600 - - Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jahr Prognose Geburten Abweichung 2010 800 820 + 20 2011 800 810 + 10 2012 800 814 + 14 2013 800 781 - 19 2014 700 773 + 73 2015 700 k. A. - 2016 700 - - Landkreis Elbe-Elster Jahr Prognose Geburten Abweichung 2010 700 704 + 4 2011 700 682 - 18 2012 700 721 + 21 2013 700 650 - 50 2014 600 670 + 70 2015 600 k. A. - 2016 600 - - Die Abweichungen liegen im Toleranzbereich, lediglich das Jahr 2014 bildet mit Abweichungen von bis zu 16 Prozent (Landkreis Spree-Neiße) eine Ausnahme und liegt in allen Landkreisen erfreulicherweise über den prognostizierten Geburtenzahlen. Frage 2: Welche Prognosen sind für die Jahre 2017 - 2020 in den oben genannten Landkreisen erstellt worden. (Bitte getrennt nach Jahren und Landkreise auflisten.) zu Frage 2: Die folgenden Prognosen für die Geburtenentwicklung in absoluten Zahlen liegen laut Bevölkerungsprognose (2014 - 2040) für das Land Brandenburg mit Bericht Dezember 2015 vor: Landkreis 2017 2018 2019 2020 Elbe-Elster 600 600 600 600 Oberspreewald-Lausitz 700 700 700 700 Spree-Neiße 600 600 600 500 Quelle: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2015/SB_A01-08- 00_2015u00_BB.pdf Frage 3: Wie viele Kinderbetreuungsplätze stehen in den oben genannten Landkreisen aktuell zur Verfügung ((bitte getrennt nach Landkreis, Altersklassen (0- 3, 3- Schulbeginn) sowie Betreuungsform (Kindertagesstätte / Tagesmütter) auflisten)). zu Frage 3: Im Landkreis Spree-Neiße sind zum Stichtag 03.11.2016 insgesamt 96 betriebserlaubnispflichtige Kindertagesstätten gem. § 45 SGB VIII mit 8.529 genehmigten Plätzen registriert. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind zum Stichtag 03.11.2016 insgesamt 85 betriebserlaubnispflichtige Kindertagesstätten gem. § 45 SGB VIII mit 7.489 genehmigten Plätzen registriert. Im Landkreis Elbe- Elster sind zum Stichtag 03.11.2016 insgesamt 100 betriebserlaubnispflichtige Kindertagesstätten gem. § 45 SGB VIII mit 7.535 genehmigten Plätzen registriert. Der Landesregierung liegen zur Anzahl der bereitgestellten Plätze in der Kindertagespflege aufgrund der Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Angaben vor. Aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik ist ersichtlich, dass folgende Plätze zum Stichtag 01.03.2016 in Anspruch genommen wurden: Landkreis Kinder in Kindertagespflege Kindertagespflegepersonen Spree-Neiße 126 33 Oberspreewald-Lausitz 165 46 Elbe-Elster 59 16 Frage 4: Wie viele der vorhandenen Kindertagesstätten in den oben aufgeführten Landkreisen sind aktuell an Kapazitätsgrenzen bzw. haben bereits eine vorübergehende Sondergenehmigung für die Betreuung zusätzlicher Kinder über die, laut Betriebsgenehmigung, zugelassenen Personenzahl der einzelnen Gebäude. (Bitte nach Landkreise und Kommunen getrennt auflisten) zu Frage 4: Für den Landkreis Spree-Neiße kommen zu den unter Frage 3 genannten Plätzen zum o. g. Stichtag 343 genehmigte Ausnahmeplätze hinzu. Die zusätzlichen Plätze wurden für eine Dauer von 6 Monaten bis zu 2 Jahren genehmigt. Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kommen zum o. g. Stichtag 152 genehmigte Ausnahmeplätze hinzu. Die zusätzlichen Plätze wurden für eine Dauer von ca. 6 Monaten bis zu 3 Jahren genehmigt. Die detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt. Für den Landkreis Elbe-Elster kommen zum o. g. Stichtag 191 genehmigte Ausnahmeplätze hinzu. Die zusätzlichen Plätze wurden für eine Dauer von 6 Monaten bis zu 1 ½ Jahren genehmigt. Die Anzahl der Plätze nach Altersklassen (unter 3 und 3 Jahre bis Schuleintritt) in einer Einrichtung wird statistisch nicht mehr erfasst. Es wird auf der Grundlage eines Raumnutzungsprogramms eine Gesamtkapazität genehmigt, die dem Träger ein Höchstmaß an Flexibilität bei der konzeptionellen Umsetzung der Bildungsgrundsätze, Altersmischung und Gruppenzusammensetzung gewährt. Wie viele der Kindertagesstätten bereits an der Kapazitätsgrenze angelangt sind, wird vom Land nicht erfasst, da die Auslastung als Teil der Bedarfsplanung in der Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe liegt. Frage 5: Wie viele der in 4. aufgelisteten Kindertagesstätten, die bereits an der Kapazitätsgrenze bzw. mit vorrübergehender Sondergenehmigung arbeiten, planen aktuell einen Erweiterung oder Neubau. (Bitte nach einzelnen Kommunen auflisten) zu Frage 5: Hierzu liegen der Landesregierung keine systematisch erfassten Informationen vor, da die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung nach §§ 79 ff. SGB VIII beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie bei den Städten und Gemeinden liegen. Dies trifft darüber hinaus auch auf die Erfüllung der entsprechenden Rechtsansprüche zu. Frage 6: Wie viele der in 5. aufgelisteten Kommunen haben für die Erweiterung/ Neubau beim Land Fördermittel beantragt? Wie sind der Stand und der zeitliche Rahmen der Bearbeitung. (Bitte nach einzelnen Kommunen auflisten.) zu Frage 6: Da der Landesregierung keine systematischen Informationen über die Motive der Träger und Kommunen zur Erweiterung bzw. zum Neubau ihrer Einrichtungen vorliegen, kann lediglich die Information gegeben werden, welche Träger /Kommunen im Rahmen des U3-Programms Fördermittel unter Maßgabe der Einhaltung der Förderziele über die örtlichen Träger der Jugendhilfe beantragt bzw. bewilligt wurden. Frage 7: In welcher Höhe ist der aktuelle Gesamtbetrag beantragter Fördermittel beim Land für die Erweiterung/ Neubau von Kindertagesstätten? Wie hoch ist die gesamte Investitionssumme? zu Frage 7: Frage 8: Welche konkreten Maßnahmen unternimmt das Land, um die enorm unter Druck stehenden Kommunen aktiv zu unterstützen, wie ist der bisherige Stand? zu Frage 8: Die Landeszuschüsse für die Kindertagesbetreuung haben sich seit 2010 von 158 Mio. Euro auf jetzt 340 Mio. Euro in 2016 erhöht und stärken damit die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Aufgabe zur Sicherung von Plätzen in der Kindertagesbetreuung. Zudem nehmen die Träger und Kommunen in Fragen des Platzausbaus die Beratung zu Anträgen in Anspruch, hier steht seit Jahren vor allem das Programm zum U3-Ausbau im Zentrum. Anlage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2221 Im Landkreis Spree-Neiße sind zum Stichtag 03.11.2016 insgesamt 96 betriebserlaubnispflichtige Kindertagesstätten gern. § 45 5GB VIII mit 8529 genehmigten Plätzen registriert. Zu diesen Plätzen kommen zum o.g. Stichtag 343 genehmigte Ausnahmeplätze hinzu. Die zusätzlichen Plätze wurden für eine Dauer von 6 Monaten bis zu 2 Jahren genehmigt. Wie viele der Kindertagesstätten bereits an der Kapazitätsgrenze angelangt sind, wird vom Referat 22 nicht erfasst. In diesem Zusammenhang sind die Landkreise und Kommunen auskunftsfähig. Einrichtungsform Anzahl der Einrichtungen genehmigte Plätze (reguläre Kapazität) Anzahl der Einrichtungen mit Ausnahmegenehmigungen Anzahl der Ausnahmeplätze von Ausnahmeregelungen betroffene Kommunen (+Plätze) Eltern-Kind-Gruppen (reine Krippen) 2 18 - - kombinierte Einrichtungen mit Krippen- und Kindergartenkindern 43 2658 3 11 Kalkwitz (+7) Spremberg (+1) Heinersbrück (+3) kombinierte Einrichtung mit Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern 35 3768 8 141 Dissen-Striesow (+27) Kalkwitz (+16) Drebkau (+20) Werben (+40) Forst (+5) Drehnow (+9) Peitz (+20) Tauer (+4) reine Horteinrichtungen 16 2085 7 191 Spremberg (+147) Forst (+11) Neiße-Malxeta] (+15) Guben (+18) Summe 96 8529 18 343 343 Im Landkreis Elbe-Elster sind zum Stichtag 03.11.2016 insgesamt 100 betriebserlaubnispflichtige Kindertagesstätten gern. § 45 SGB VIII mit 7535 genehmigten Plätzen registriert. Zu diesen Plätzen kommen zum o.g. Stichtag 191 genehmigte Ausnahmeplätze hinzu. Die zusätzlichen Plätze wurden für eine Dauer von 6 Monaten bis zu 1 % Jahren genehmigt. Wie viele der Kindertagesstätten bereits an der Kapazitätsgrenze angelangt sind, wird vom Referat 22 nicht erfasst. In diesem Zusammenhang sind die Landkreise und Kommunen auskunftsfähig. Einrichtungsform Anzahl der Einrichtungen genehmigte Plätze (reguläre Kapazität) Anzahl der Einrichtungen mit Ausnahmegenehmigungen Anzahl der Ausnahmeplätze von Ausnahmeregelungen betroffene Kommunen (+Plätze) reine Krippe 1 50 kombinierte Einrichtungen mit Krippen- und Kindergartenkindern 47 2773 3 34 Finsterwalde (+20) Uebigau-Wahrenbrück (+5) Elsterwerda (+9) kombinierte Einrichtung mit Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern 33 2629 3 35 Massen-Niederlausitz (+11) Schönborn (+15) Mühlberg/ Elbe (+9) reine Horteinrichtungen 19 2083 4 122 Bad Liebenwerda (+25) Hohenleipisch (+7) Schlieben (+20) Uebigau-Wahrenbrück (+70) Summe 100 7535 10 191 191 Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind zum Stichtag 03.11.2016 insgesamt 85 betriebserlaubnispflichtige Kindertagesstätten gern. § 45 SGB VIII mit 7489 genehmigten Plätzen registriert. Zu diesen Plätzen kommen zum o.g. Stichtag 152 genehmigte Ausnahmeplätze hinzu. Die zusätzlichen Plätze wurden für eine Dauer von ca. 6 Monaten bis zu 3 Jahren genehmigt. Wie viele der Kindertagesstätten bereits an der Kapazitätsgrenze angelangt sind, wird vom Referat 22 nicht erfasst. In diesem Zusammenhang sind die Landkreise und Kommunen auskunftsfähig. Einrichtungsform Anzahl der Einrichtungen genehmigte Plätze (reguläre Kapazität) Anzahl der Einrichtungen mit Ausnahmegenehmigungen Anzahl der Ausnahmeplätze von Ausnahmeregelungen betroffene Kommunen (+Plätze) kombinierte Einrichtungen mit Krippen- und Kindergartenkindern 35 2331 4 12 Schwarzbach (+2) Senftenberg (+2) Großräschen (+6) Lübbenau (+2) kombinierte Einrichtung mit Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern 36 3883 23 Ruhland (+5) Lauchhammer (+2) Ortrand (+15) Lübbenau (+1) reine Horteinrichtungen 14 1275 117 Lauchhammer (+1) Calau (+46) Lübbenau (+60) Altdöbern (+10) Summe 85 7489 152 152 Page 1 Page 2 Page 3