Datum des Eingangs: 29.11.2016 / Ausgegeben: 05.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5535 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2230 der Abgeordneten Dieter Dombrowski und Raik Nowka der CDU-Fraktion Drucksache 6/5364 Personalausstattung im Landesamt für Umwelt zur Umsetzung der Regionalen Maßnahmenpakete zur Verbesserung des Hochwasserschutzes Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Auf der Grundlage der nach der Europäischen Hochwasserrichtlinie und der nationalen Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes erarbeiteten Hochwasserrisikokarten wurden und werden regionale Maßnahmenplanungen durch das Landesamt für Umwelt durchgeführt. Hierbei werden verschiedene Hochwasservorsorge- und Hochwasserschutzmaßnahmen geprüft, die dann in eine konkrete Vorhabenplanung münden. Die konkreten Entwurfs- und Genehmigungsplanungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes bedürfen hierbei einer Genehmigung, oftmals im Rahmen von Planfeststellungsverfahren. Hierfür ist eine angemessene Personalausstattung im Landesamt für Umwelt (LfU) nötig. Allerdings soll derzeit (Stand Besprechung Hochwasserrisikomanagement Spremberg /Cantdorf am 04.10.20116) z.B. für die Umsetzung von Einzelvorhaben der regionalen Maßnahmenplanung im Bereich der Spree von der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bis Wehrgruppe VI/VII bei Schmogrow, welche auch Cantdorf umfasst , lediglich ein Mitarbeiter mit den umfangreichen Genehmigungs- und Prüfaufgaben betraut sein. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vorhabenumsetzung und verzögert den Schutz vor Hochwasser. Wir fragen die Landesregierung: Frage 1: Wie viele Personalstellen gibt es derzeit für die Genehmigung von Vorhaben im Bereich Hochwasserschutz im LfU und wie verteilen sich diese vorhandenen Personalstellen auf die früheren Regionalabteilungen? zu Frage 1: Für die Bearbeitung der Genehmigung von Vorhaben im Bereich Hochwasserschutz im LfU ist die obere Wasserbehörde zuständig. Die obere Wasserbehörde wurde bereits vor Einnahme der neuen Struktur in einem Referat gebündelt. Die in der Frage genannte Aufgabe (Genehmigung von Vorhaben im Bereich Hoch- wasserschutz) war schon immer in einem Referat landesweit zentralisiert. Die Aufgabe wird mit 3,0 Vollzeiteinheiten wahrgenommen. Frage 2: Wie haben sich die in der Antwort auf Frage 1) genannten Personalstellen in den vergangenen fünf Jahren hinsichtlich ihrer Anzahl entwickelt? zu Frage 2: Die in Frage 1 genannte Personalausstattung konnte in den vergangenen 5 Jahren konstant gehalten werden. Frage 3: Ist es richtig, dass für die Umsetzung von Einzelvorhaben der regionalen Maßnahmenplanung im Bereich der Spree von der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bis Wehrgruppe VI/VII bei Schmogrow lediglich ein Mitarbeiter mit den Genehmigungen bzw. Planfeststellungsverfahren betraut ist? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, wie viele Personalstellen sind tatsächlich vorhanden und erachtet die Landesregierung diese vor dem Hintergrund der umfangreichen Aufgaben im Bereich des Hochwasserschutzes als ausreichend? zu Frage 3: Zu den genannten Vorhaben liegen der oberen Wasserbehörde bislang keine Anträge vor. Erst mit Vorliegen der Anträge sind Arbeits- und Betreuungsumfang einschätzbar. Frage 4: Wann wird für welches Vorhaben des regionalen Maßnahmenpakets im Bereich der Spree von der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bis Wehrgruppe VI/VII bei Schmogrow konkret mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung begonnen und für wann ist schätzungsweise der Beginn der Realisierung geplant? (bitte für jede einzelne Maßnahme darstellen) zu Frage 4: Die Erarbeitung der regionalen Maßnahmenplanung der Spree von der Landesgrenze Sachsen bis zur Wehrgruppe VI/VII bei Schmogrow steht kurz vor dem Abschluss. Diese beinhaltet rund 100 investive Maßnahmen. Im nächsten Schritt folgt eine Priorisierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung zur Verfügung stehender Ressourcen (Haushaltsmittel, Personal). Konkrete Termine für den Beginn der Entwurfs- und Genehmigungsplanungen und den Beginn der Realisierung für die Vorhaben der regionalen Maßnahmenplanung im Bereich der Spree von der Landesgrenze bis zur Wehrgruppe VI/VII bei Schmogrow können daher derzeit noch nicht benannt werden. Frage 5: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3311 in der Drucksache 5/8541 antwortete die damalige Landesregierung, dass ein umfassendes aufgabenkritisches Verfahren durchgeführt wurde, um die Aufgaben an die personellen Ressourcen anzupassen . Hierfür waren für den ehemaligen Regionalbereich Süd mehrere Strukturvorhaben vorgesehen und es sollten Nachwuchskräfte für den ehemaligen Regionalbereich Süd eingestellt werden. Mit Beginn dieser Wahlperiode erfolgte eine umfassende Neuorganisation des Landesamtes für Umwelt und die Regionalbereiche wurden aufgelöst. Wie stellt sich die aktuelle personelle Ausstattung der Abteilungen Wasserwirtschaft 1 und 2 dar und wie verteilen sich diese Personalstellen regional? zu Frage 5: Die Abteilung Wasserwirtschaft 1 verfügt momentan über 126 Beschäftigte /Stellen und die Abteilung Wasserwirtschaft 2 über 113,5 Beschäftigte/Stellen. Mit der Neuorganisation wurde die frühere Aufteilung in Regionalabteilungen aufgegeben . Verbliebene regionale Struktureinheiten bilden die Referate W 23, W 24 und W 25. Das Referat W 23 „Gewässer- und Anlagenunterhaltung Ost“ hat 11 Beschäftigte , das Referat W 24 „Gewässer- und Anlagenunterhaltung West“ hat 17,5 Beschäftigte und das Referat W 25 „Gewässer- und Anlagenunterhaltung Süd“ hat 24 Beschäftigte. Frage 6: Wie viele Nachwuchskräfte wurden zur Verstärkung des ehemaligen Regionalbereichs wann eingestellt und welche Aufgabe haben diese jeweils? zu Frage 6: In den verbliebenen regionalen Struktureinheiten wurden in 2012 und 2015 insgesamt zwei Nachwuchskräfte eingestellt, und zwar im Referat W 25. Diese haben folgende Aufgaben: - Sicherung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit aller Anlagenteile und - komplexe der Talsperre Spremberg und ihrer Nebenanlagen, - Koordinierung der Sicherheitsüberwachung der Talsperre, - Umsetzung des FFH-Gebietsschutzes im Bereich der Talsperre und Nebenanlagen, - Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gewässer, Deiche und wasserwirtschaftlichen Anlagen im Ingenieurbereich Schwarze Elster/ Pulsnitz, - Mitwirkung bei der Festlegung des jährlichen Unterhaltungsumfanges für Gewässer I. Ordnung, Deiche und wasserwirtschaftliche Anlagen mit den WBV, - Mitwirkung bei Unterhaltungsrahmenplänen, Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Unterhaltungsleistungen, - Mitwirkung bei der Steuerung des Landschaftswasserhaushaltes.