Datum des Eingangs: 29.11.2016 / Ausgegeben: 05.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5536 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2233 des Abgeordneten Thomas Domres der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5368 EMAS-Zertifizierung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) ist ein freiwilliges Instrument des Umweltmanagements von Unternehmen und Organisationen . Es zielt auf eine umweltgerechte und nachhaltige Unternehmensführung. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Brandenburg sieht Förderprogramme und Beratungsangebote für EMAS und andere betriebliche Umweltzertifikate sowie die Einführung von EMAS in weiteren Landeseinrichtungen und Landesgesellschaften vor. Frage 1: Wie viele Unternehmen, Einrichtungen und Behörden in Brandenburg verfügen aktuell über eine EMAS-Zertifizierung? zu Frage 1: In Brandenburg nehmen gegenwärtig 39 Organisationen an EMAS teil und sind in das EMAS-Register eingetragen (http://www.emas-register.de/). Frage 2: Welche Landesbehörden oder Einrichtungen mit Landesbeteiligung verfügen aktuell über eine EMAS-Zertifizierung? Welche davon sind seit 2014 erstmals zertifiziert worden? zu Frage 2: Der Fuhrpark des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen nimmt seit 2012 an EMAS teil und ist in das EMAS-Register eingetragen. Außerdem haben die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (seit 2010) sowie die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg an den Standorten Zentralcampus Cottbus, Campus Nord und Bad Saarow (alle seit 2010) sowie Cottbus Sachsendorf (seit 2016) EMAS eingeführt und sind mit diesen Standorten ebenfalls in das EMAS-Register eingetragen. Frage 3: Sind Behörden oder Einrichtungen mit Landesbeteiligung aus der EMAS- Zertifizierung ausgeschieden oder ist beabsichtigt, die Zertifizierung nicht weiter zu verlängern? Wenn ja, welche Einrichtungen sind betroffen und warum? zu Frage 3: Das Landesamt für Umwelt (LfU, früher Landesumweltamt – LUA) nahm bis Anfang des Jahres 2016 mit seinem Standort Groß Glienicke an EMAS teil. Im Ergebnis einer Evaluierung, in deren Rahmen Umweltwirkungen sowie organisatorische , personelle und finanzielle Kriterien betrachtet worden sind, entschied sich das LfU, EMAS nicht fortzuführen. Es hatte sich gezeigt, dass durch das Managementsystem zwar durchaus Potenziale im Sinne indirekter Umweltwirkungen erschlossen werden konnten (Vorbildwirkung der öffentlichen Hand, Optimierung der Betriebsorganisation , Motivierung und Bewusstseinsbildung der Belegschaft). Diesen stand wegen der spezifischen Voraussetzungen am Standort jedoch keine nennenswerte Verbesserung der direkten Umweltwirkungen (Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch etc.) gegenüber. Insbesondere bedingt durch die Rolle als Mieter auf der Liegenschaft oder das weitgehend durch äußere Bedingungen bestimmte Mobilitätsverhalten – das LfU erfüllt vielfältige Aufgaben der Umweltüberwachung in der ganzen Fläche des Landes, wobei ganz überwiegend die Dienst-Kfz des BLB-Fuhrparkes genutzt werden – ist nach Einschätzung des LfU praktisch kein eigener Handlungsspielraum für eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen gegeben. Frage 4: Für welche weiteren Behörden oder Einrichtungen mit Landesbeteiligung ist eine EMAS-Zertifizierung konkret geplant? zu Frage 4: Gegenwärtig ist nicht geplant, in weiteren Landeseinrichtungen EMAS einzuführen. Frage 5: Wie hoch sind die externen und internen Kosten für die EMAS-Zertifizierung einer Landesbehörde? Bitte Beispiele nennen. zu Frage 5: Externe Kosten entstehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Beratung und Auditierung durch einen zugelassenen Umweltgutachter. Diese belaufen sich je nach Größe der Organisation auf etwa 5.000 bis 10.000 € jährlich. Im Fuhrpark des BLB sind seit 2011 insgesamt Kosten in Höhe von ca. 40.000 € entstanden . Die internen Kosten entstehen überwiegend durch die Personalaufwendungen für den Umweltmanagementbeauftragten. Im LfU war hierfür insbesondere in der Einführungsphase eine Vollzeitstelle im gehobenen Dienst erforderlich. Im Fuhrpark des BLB werden die internen Kosten auf jährlich ca. 2.000 € geschätzt. Hinzu können ggf. Kosten für investive Maßnahmen (z. B. zur Energieeinsparung) kommen, die sich bei sinnvoller Planung jedoch in überschaubaren Zeiträumen amortisieren. Frage 6: Wie hoch wird die Kostenersparnis durch die mit einer Zertifizierung verbundenen Maßnahmen (z.B. zur Energieeinsparung und zum Ressourcenverbrauch) eingeschätzt? zu Frage 6: Für die im Zusammenhang mit EMAS in den beiden Landesbehörden durchgeführten Maßnahmen wurden keine konkreten Einsparungen ermittelt. Frage 7: Welche Förderprogramme und welche Beratungsangebote seitens des Landes gibt es für eine EMAS-Zertifizierung von Unternehmen? zu Frage 7: Förderprogramme oder andere Finanzhilfen für die EMAS-Einführung gibt es in Brandenburg nicht. An EMAS interessierte Organisationen werden jedoch durch das MLUL auf Wunsch beraten. Frage 8: Welche Vergünstigungen (etwa bei Genehmigungen oder Gebühren) erhalten EMAS-zertifizierte Unternehmen? zu Frage 8: EMAS-Unternehmen erhalten konkrete Erleichterungen im ordnungsrechtlichen Vollzug. Grundlage hierfür ist der „Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz über Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug zugunsten von Betrieben, die ein Umweltmanagementsystem gemäß „EG-Verordnung 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Betriebsprüfung (EMAS) eingeführt haben“ vom 29. November 2005. Ferner können diese gemäß „Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)“ in Brandenburg eine Gebührenermäßigung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in Höhe von 20 % in Anspruch nehmen.