Datum des Eingangs: 30.11.2016 / Ausgegeben: 05.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5551 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2229 der Abgeordneten Dierk Homeyer und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/5363 Lücke in der Lärmschutzwand der B 112 im Bereich Brieskow-Finkenheerd Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Zuge der Oder-Lausitz-Trasse wurde die Bundesstraße 112 im Bereich der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd im Landkreis Oder- Spree verlegt, mit dem Ziel die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der alten Trasse vom starken Fahrzeugverkehr zu entlasten. Laut Internetseite des Landesbetriebs Straßenwesen werden im Zuge der Ortsumgehung Brieskow-Finkenheerd / Wiesenau „2850 lfm Lärmschutzwände mit einer Gesamtfläche von 9350 m², davon 980 lfm beidseitig hochabsorbierend“ errichtet. Wie kürzlich unter anderem in der Sendung NDR extra 3 berichtet, befindet sich jedoch in der Lärmschutzwand eine Lücke, weshalb die in diesem Abschnitt lebenden Anwohner nun ungeschützt dem Verkehrslärm ausgesetzt sind. Frage 1: Aus welchem Grund wurde in dem besagten Abschnitt die Lärmschutzwand nicht durchgehend errichtet? zu Frage 1: Siehe Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Nr. 1775, DS 6/4445. Frage 2: Warum besteht bei einem Grundstück mit einer nicht mehr genutzten Fabrikanlage ein Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzwand, im Fall der Anwohner im Bereich der Lücke jedoch nicht? zu Frage 2: Die Lärmschutzwand vor dem leer stehenden Fabrikgebäude resultiert aus der notwendigen Überstandslänge, um die südlich angrenzende Wohnbebauung zu schützen. Ursache dafür ist die gleichmäßige Ausbreitung des Schalls vom Emissions - zum Immissionsort. Frage 3: Beabsichtigt die Landesregierung die Lücke in der Lärmschutzwand zu schließen? zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Nr. 1775. Frage 4: Wie hoch wären die Kosten für einen solchen Lückenschluss und welche Veränderungen der Lärmbelastung würden sich für die betroffenen Wohneinheiten daraus ergeben? zu Frage 4: Ein Quadratmeter Lärmschutzwand wird mit ca. 350,00 € netto kalkuliert. Die Schließung der Lücke zwischen den geplanten Lärmschutzwänden würde bei einer Höhe von 3,50 m zusätzlich 385,5 m² Lärmschutzwandfläche ausmachen. Die Mehrkosten würden inkl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer ca. 185.000,00 € betragen . Da eine Berechnung mit Lärmschutzwand für diesen Immissionsort nicht erfolgt ist, kann die Veränderung der Lärmbelastung nicht konkret beziffert werden. Frage 5: Falls kein Lückenschluss geplant ist: Wie beabsichtigt die Landesregierung die Anwohner in diesem Abschnitt stattdessen vor Lärm zu schützen? zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 6: Wann, wo und mit welchem Ergebnis wurden im Bereich der neuen Ortsumgehung Messungen der Lärmbelastung vorgenommen? zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage Nr. 1 und 2 der Kleinen Anfrage Nr. 1775. Frage 7: Wie hoch ist in diesem Bereich derzeit die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke ? Wie hoch ist der Schwerverkehrsanteil? zu Frage 7: Eine Zählung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg (LS) im Zeitraum vom 28.04.2016 bis 03.05.2016 auf der Ortsumgehung Brieskow- Finkenheerd/Wiesenau hat an den Werktagen einen DTV von ca. 7.500 Kfz/d ergeben (Schwerverkehrsanteil SVw ca. 10 %). Frage 8: Welche Prognosen liegen für die Entwicklung der Verkehrsstärke sowie des Schwerverkehrsanteils vor? zu Frage 8: Der prognostizierte durchschnittliche werktägliche Kfz-Verkehr DTVw beträgt 16.000 KfZ/d mit einem SVw von 14 % (2.240 KfZ/d) nach der Straßenverkehrsprognose 2025. Frage 9: Welche Regelungen bestehen für die Teilnahme von Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßenwesen im Rahmen von Presseterminen? zu Frage 9: Zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im LS wurde eine Dienstanweisung erlassen, die von allen Beschäftigten des LS zu berücksichtigen ist. Gegenüber den Medien werden Stellungnahmen von den Vorstandsmitgliedern und den Abteilungsleitern abgegeben. Im Ausnahmefall können auch andere Beschäftigte Auskünfte geben.