Datum des Eingangs: 01.12.2016 / Ausgegeben: 06.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5554 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2232 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5367 Ausbildung Erzieher Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Aktuell steigen die Geburtenzahlen kontinuierlich. Somit steigt auch weiterhin der Bedarf an Erziehern in den Kindereinrichtungen. Seit einigen Jahren ist der Bedarf an qualifizierten Erziehern sehr hoch, in verschiedenen Kindereinrichtungen kann der Bedarf nur teilweise gedeckt werden. Frage 1: Wie viele Erzieher werden zurzeit ausgebildet? zu Frage 1: Im Land Brandenburg werden zurzeit 4.525 Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet. Frage 2: Wie viele könnten nach erfolgreichem Abschluss jährlich in Brandenburg eine Erziehertätigkeit aufnehmen? zu Frage 2: Laut Schuldatenerhebung mit dem Stichtag 15.07.2015 beendeten im Schuljahr 2014/2015 1.458 Absolventinnen und Absolventen die Ausbildung im Bildungsgang Fachschule Sozialwesen in den Oberstufenzentren und Schulen in freier Trägerschaft (Daten des Schuljahres 2015/2016 stehen noch nicht zur Verfügung). Diese Absolventinnen und Absolventen können eine Erziehertätigkeit in einer Kindertageseinrichtung aufnehmen. Frage 3: Welche Bemühungen gibt es, um diesen Ausbildungsberuf attraktiver zu machen und so genügend Bewerber für die zur Verfügung stehenden Ausbildungsstellen zu gewinnen? Frage 4: Welche Bemühungen gibt es, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, wurde die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht? zu den Fragen 3 und 4: Aufgrund der öffentlichen Diskussionen um die Bedeutung der frühen Bildung verzeichnet die Erzieherausbildung im Land Brandenburg seit Jahren eine steigende Nachfrage. Dieser Nachfrage kann durch ebenso kontinuierlich steigende Ausbildungskapazitäten Rechnung getragen werden. So hat sich die Zahl der Fachschülerinnen und Fachschüler seit 2002/2003 mehr als versechsfacht. Neben der regulären Ausbildung an den Fachschulen hat das Land Brandenburg bereits im Jahr 2005 das bundesweit beispielhafte Qualifizierungsmodell „Profis für die Praxis“ auf den Weg gebracht. Dieser Qualifizierungsweg bietet Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern mit den unterschiedlichsten Berufsbiografien Zugang zum Beruf der Erzieherin oder des Erziehers. Im Rahmen dieser Qualifizierung wurde auch das Verhältnis der beiden Lernorte „Schule“ und „Praxis“ strukturell neu gestaltet. Inzwischen haben 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Maßnahme mit Erfolg absolviert. Derzeit befinden sich 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Qualifizierung, weitere 60 beginnen noch in diesem Jahr. Durch dieses Qualifizierungsangebot gelingt es, neue Zielgruppen für eine Tätigkeit im Feld der Kindertagesbetreuung zu gewinnen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fördert auch Orientierungskurse für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund, die eine Einmündung in die Qualifizierung „Profis für die Praxis“ unterstützen. Darüber hinaus hat die Landesregierung durch die Öffnung der Kita-Personalverordnung im Jahr 2010 für den qualitativ gesicherten Quereinstieg einen weiteren bedeutenden Strang der Fachkräftegewinnung und -qualifizierung eingerichtet: Seither können Fachkräfte mit anderen als den in der Personalverordnung bislang aufgeführten formalen Berufsabschlüssen in Kindertagesstätten als notwendiges pädagogisches Personal angerechnet werden, wenn sie durch Vorbildung, Praxiserfahrung und Fortbildung gleichartige und gleichwertige Qualifikationen erworben haben. Diese verlangten Qualifikationen können sie tätigkeitsbegleitend durch eine Ausbildung oder aber aufgrund individueller in Abstimmung mit dem Träger, der sie beschäftigt, erwerben. Durch Anrechnung ihrer tatsächlichen praktischen Tätigkeit auf den Personalschlüssel sind sie Bestandteil der Regelfinanzierung und darüber für die Träger finanzierbar. Außerdem können zur fachlichen Ergänzung des Profils der Kita im Einzelfall auch Menschen – wenn sie fachlich vorbereitet sind – auf den Personalschlüssel angerechnet werden, die weder eine gleichartige und gleichwertige Qualifikation besitzen noch eine solche anstreben. Auf diesem Wege konnten seit 2010 mehr als 3.300 zusätzliche Fachkräfte für Kitas gewonnen werden (siehe auch Übersicht in Antwort zu Frage 8). Die Attraktivität der Ausbildung wird dabei durch weitere Bemühungen zur Qualitätsverbesserung gestärkt: Seit 2012 wird im Rahmen des Landesprogramms „Konsultationskitas Fachkräftegewinnung und - qualifizierung“ (Volumen: 750.000 Euro pro Jahr) an der Verbesserung der Ausbildung durch die Stärkung des Lernortes Praxis und durch die systematische Verbesserung der Anleitungstätigkeit in den Kindertagesstätten gearbeitet. Seit 2013 sorgt außerdem das Landesprogramm „Zeit für Anleitung“ (Volumen: 1,5 Mio. Euro pro Jahr) für die Sicherung qualifizierter und kontinuierlicher Praxisanleitung für die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Nicht zuletzt trägt das vom Land finanzierte Informations- und Beratungsangebot des Internetportals „Kita-Fachkraft in Brandenburg“ (www.erzieher-brandenburg.de) dazu bei, sich zu informieren und unterstützen lassen zu können. So finden sowohl Kita-Träger als auch an der Tätigkeit im Bereich Interessierte – das trifft auch auf Personen zu, die sich in einer mittleren Lebensphase in einer beruflichen Neuorientierung befinden – Informationen zum Berufsbild der Erzieherin/des Erziehers, zu anerkannten Abschlüssen, zu Ausund Weiterbildungsmöglichkeiten, zu Möglichkeiten des Seiteneinstiegs, zu den wichtigsten Ansprechpartnerinnen/-partnern und weitere Informationen und Links rund um den Weg zur Kita-Fachkraft im Land Brandenburg. Frage 5: In welchen Einrichtungen erfolgt die Ausbildung von staatlich geprüften Erziehern? zu Frage 5: Erzieher/-innen werden in folgenden Einrichtungen im Bildungsgang der Fachschule Sozialpädagogik in den Oberstufenzentren und Schulen in freier Trägerschaft ausgebildet: Schulname Oberstufenzentrum Ostprignitz-Ruppin Oberstufenzentrum Cottbus Oberstufenzentrum Elbe-Elster Oberstufenzentrum Oder-Spree Oberstufenzentrum Uckermark Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland Konrad Wachsmann Oberstufenzentrum Oberstufenzentrum Havelland Oberstufenzentrum Prignitz Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum Oberhavel Oberstufenzentrum „Alfred Flakowski“ Oberstufenzentrum Landkreis Teltow-Fläming Oberstufenzentrum „Johanna Just“ Oberstufenzentrum I Barnim Berufliche Schule Theodor Hoppe im Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH Berufliche Schule der FAW gGmbH Berufsfachschule und Fachschule für Sozialwesen mit staatlich anerk. Bildungsgängen AGUS/GADAT Berufliche Schule Neuruppin Berufliche Schule für Sport und Soziales Lindow der ESAB gGmbH, BFS anerk. Berufsabschluss Sportassistent FS Sozialw.-FR Sozialpäd. Anerkannt Korczak-Schule Berufliche Schule für Sozialwesen Samariteranstalten Fürstenwalde Dietrich-Bonhoeffer-Schule Berufliche Schule des Evangelischen Diakonissenhauses Berlin -Teltow Berufliche Schule Potsdam der Hoffbauer gGmbH Berufliche Schule der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Fachschule Sozialwesen, Berufsfachschule Soziales anerkannte Ersatzschule Berufliche Schule für Sozialwesen FS Sozialwesen, FR:Soz.päd. und Heilerz.pfl., BFS Soziales anerkannte Ersatzschule Berufliche Schule für Sozialwesen am Brandenburgischen Bildungswerk für Medizin und Soziales e.V. Berufliche Schule der Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Brandenburg Süd e.V Berufliche Schule für Sozialwesen, Fachschule für Sozialwesen mit den anerk. FR Heilerz.pflege u. Sozialpäd. anerk. Berufsfachschule f. Soziales Berufliche Schule für Sozialwesen der DEB in Brandenburg gemeinnützige Schulträger- GmbH - anerkannte Ersatzschule Fachschule für Sozialwesen im Europäischen Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gGmbH Berufliche Schule f. Sozialwesen der HEC Lauchhammer FS f. Sozialwesen mit den anerk. FR Heilerz.pfl. und Sozialpäd. anerk. BFS f. Soziales Fachschule Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik des AWO-Bezirksverb. Potsdam e.V. anerkannte Ersatzschule Schulname AGUS/GADAT Berufl. Schule Potsdam FS für Sozialwesen, FR Sozialpädagogik anerkannte Ersatzschule Mosaik-Fachschule für Sozialwesen - genehmigte Ersatzschule Quelle: MBJS Frage 6: Wie viele Erzieher werden in den nächsten 5 Jahren in den Ruhestand gehen? zu Frage 6: Unter der Annahme eines Rentenalters von 64 Jahren werden in den Jahren 2016 bis 2020 insgesamt 3.611 Erzieherinnen und Erzieher ausscheiden. Die Verteilung nach Jahren ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Pädagogisches und Leitungspersonal in Kindertageseinrichtungen im Land Brandenburg Jahr Übergang in Rente im Alter von 64 Jahren 2016 124 2017 269 2018 602 2019 1.043 2020 1.573 Quelle: Bundesjugendstatistik, eigene Berechnungen Frage 7: Ist für das bevorstehende Ausscheiden der Ruheständler ausreichend Vorsorge durch geeignete Ausbildung neuer Erzieher getroffen worden und in welcher Form? zu Frage 7: Im Land Brandenburg gibt es derzeit vielfältige Ausbildungs- und Qualifizierungsstränge für das Feld der Kindertagesbetreuung, und die bereits ergriffenen Maßnahmen gelten bundesweit als beispielhaft (siehe Antwort zu den Fragen 3 und 4). Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand wird sich damit auch der Ersatzbedarf an Fachkräften decken lassen. Frage 8: Wie viele teilausgebildete Erzieher arbeiten in den Kindertageseinrichtungen? (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln) zu Frage 8: Es wird davon ausgegangen, dass diese Frage auf Personen in der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung und individuellen Bildungsplanung gemäß § 10 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 Kita-Personalverordnung abzielt. Nachrichtlich ist auch die Zahl der anerkannten Fachkräfte mit gleichartigen und gleichwertigen Qualifikationen nach § 10 Abs. 1 KitaPersV aufgeführt. Die Zahl der entsprechenden Genehmigungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Bewilligungsbescheide nach §10 KitaPersV seit 01.08.2010 (Stand 28.10.2016) Landkreis/ §10 (1) §10 (2) §10 (3) §10 (4) Gesamt kreisfreie Stadt gleichartige und gleichwertige Qualifikation tätigkeitsbegl. Qualifizierung/ Schule tätigkeitsbegl. Qualifizierung/ individuelle Bildungsplanung Profil- Ergänzung Prignitz 16 21 9 20 66 Ostprignitz-Ruppin 34 69 10 6 119 Oberhavel 49 199 16 16 280 Uckermark 37 100 8 36 181 Barnim 75 96 31 19 221 Havelland 41 179 26 54 300 Märkisch Oderland 19 171 13 30 233 Potsdam-Mittelmark 77 236 16 63 392 Teltow-Fläming 33 246 11 31 321 Dahme-Spreewald 41 155 13 24 233 Oder-Spree 38 117 7 25 187 Elbe-Elster 9 14 4 13 40 Oberspreewald- Lausitz 29 32 2 19 82 Spree-Neiße 34 37 3 4 78 Brandenburg (Havel) 22 69 11 18 120 Potsdam 112 261 34 107 514 Frankfurt (Oder) 4 25 1 19 49 Cottbus 13 42 6 10 71 683 2.069 221 514 3.487 Quelle: MBJS Frage 9: Wie unterstützt das zuständige Ministerium die Weiterentwicklung der Personalkonzepte in den einzelnen Kindereinrichtungen entsprechend der ausgestellten Betriebserlaubnisse bei den kontinuierlich steigenden Kinderzahlen? (Bitte kurz erläutern) zu Frage 9: Die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Personalgewinnungs- und Personalqualifizierungs-konzepten ist eine originäre Aufgabe der Träger. Das Land unterstützt die Träger wie bereits in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt durch die Förderung eines Informations- und Beratungsangebots. Frage 10: Welche Erhebungen gibt es zum Krankenstand bei Erziehern und welche Unterstützungen erhalten insbesondere kommunale Träger wenn Erzieher öfters ausfallen, um eine geregelte Betreuung sicherzustellen? zu Frage 10: Es gibt keine Datenerhebungen des Landes zum Krankenstand von Erzieherinnen und Erziehern, dazu besteht auch keine ermächtigende rechtliche Grundlage. Die Kindertagesbetreuung ist eine Aufgabe in kommunaler Verantwortung, deren Umsetzung vom Land finanziell gefördert wird. Die Sicherung eines den Rechtsvorschriften entsprechenden Personaleinsatzes vor Ort obliegt dem Träger; auch ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 12 Abs. 1 Kita-Gesetz, ein bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten, und in seiner Verantwortung für die Kita-Bedarfsplanung nach § 12 Abs. 3 Kita-Gesetz tangiert. Frage 11: Mit dem Kita Plus Programm soll das Betreuungsbedürfnis bei langen Öffnungszeiten sichergestellt werden. Die Antragsteller klagen über umständliche und extrem zeitintensive Antrags- und Nachweisverfahren, die unverhältnismäßig viel Arbeitszeit binden. Welche Bemühungen gibt es, das bürokratische Verfahren einzukürzen und diese Zeit der Kinderbetreuung direkt zu Gute kommen zu lassen? zu Frage 11: Bei dem Programm „Kita Plus“ handelt es sich um ein Bundesprogramm, an dessen Entstehung die Länder nicht beteiligt waren und bei dessen Umsetzung sie nur eine votierende Rolle innehaben. Grundsätzlich setzen sich die Länder gegenüber dem Bund für flexibel anzuwendende Programme und schlanke Verwaltungsverfahren in Bezug auf Bundesprogramme ein.