Datum des Eingangs: 03.02.2015 / Ausgegeben: 09.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/556 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 152 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/353 Eröffnungstermin BER Wortlaut der Kleinen Anfrage 152 vom 05.01.2015: Am 12.12.2015 wurde nach der FBB-Aufsichtsratssitzung verbreitet, dass der Eröffnungstermin, nachdem er 2010, 2011 und 2012 nun schon 3 x verschoben wurde , nunmehr für das Zeitfenster 06-2017 bis 09-2017 festgelegt sei. Die Frage nach einer Terminierung der Eröffnung ist nicht nur eine wichtige Frage für die Luftverkehrsindustrie, oder Handel-, Industrie- und Gewerbe, sowie auch für den Tourismus, das Messe- ; Hotel – und Gaststättengewerbe der Region Berlin Brandenburg, sondern und insbesondere auch für die vom Fluglärm betroffenen Bürger. Nein, der Eröffnungstermin des BER ist auch für den Landeshaushalt Brandenburg ein wichtiger Termin. Der Flughafen BER bzw. seine Gesellschaft die „FBB hängen unmittelbar am Tropf des Landeshaushaltes Brandenburg“! . Nach Auskünften der Landesregierung sind bisher weit über 1,6 Milliarden Euro direkt cash oder indirekt über Bürgschaften aus dem Landeshaushalt Brandenburg nach Schönefeld in das Flughafenprojekt früher BBI jetzt BER genannt ( FBS und FBB ), geflossen. Weitere Forderungen von 177 Millionen Euro für den Ausbau des Nordpiers, sowie Finanzspritzen in Milliardenhöhe zum Stopfen Haushaltslöchern für Mehrkosten und die erneute Verschiebung der Eröffnung um Jahre stehen im Raum. ( Quelle Landtag Brandenburg BER-Sonderausschuss 15.12.2014 ). Nach Schätzungen die unwidersprochen in der Öffentlichkeit kursieren, die Landesregierung ist ja entweder nicht willens oder in der Lage konkrete Zahlen zu nennen, kostet jeder Tag Stillstand am BER bilanziell ca. 1 Mio. Euro, welches ja nicht investiv in den BER fließt, sondern schlicht sinnlos „verbrannt“ wird, ohne das es irgendeinen Neuwert oder Nutzen bringt, außer den Status quo ante zu erhalten. Davon haftet das Land Brandenburg als 37%iger Gesellschafter mit 37%, macht übers Jahr 135 Mio. Euro fürs Land Brandenburg. Nunmehr verbreiten Verkehrsexperten von SPD und Grünen Zweifel daran (Quelle u.a. MAZ 2.1.2015), dass der Termin 06-2017 bis 09-2017 gehalten werden kann. Es wird ein Termin in 2018 angenommen. Nun ist „man“ ja Spekulationen über den Eröffnungstermin gewohnt, die sich ohnehin immer wieder atomisiert und als Wunschdenken herausgestellt haben, aber angesichts der Kosten für den Landeshaushalt ist es eben keine Petitesse. Die Zweifel am Eröffnungstermin werden ja auch nicht von „Irgendwem“ angestellt, sondern von Politikern, die als sogenannte Verkehrsexperten bezeichnet werden, wo „man“ davon ausgehen sollte, das sie über bessere Informationen und Quellen Kraft Amtes verfügen, als andere Personen. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Kennt die Landesregierung diese o.g. Zweifel am Eröffnungstermin? 2. Hält die Landesregierung diese Zweifel für begründet? 3. Ist die Landesregierung, sowohl in ihrer Eigenschaft als Landesregierung und Verantwortliche für den Landeshaushalt, als auch in ihrer Eigenschaft als umfassend zuständige Aufsichtsbehörde, als auch in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der FBB, willens und in der Lage einen festen Eröffnungstermin zu benennen? Wenn ja wann? 4. Wenn nein, warum will oder kann die Landesregierung einen fixen Eröffnungstermin nicht benennen? 5. Wie viel Geld aus dem Landeshaushalt Brandenburg wird voraussichtlich bis zum Eröffnungstermin noch in das BER-Projekt fließen ( Ich gestatte mir den Verweis auf die LHO )? 6. Hat die Landesregierung Brandenburg überhaupt belastbare Unterlagen und Zahlen, die den Finanzbedarf der FBB realistisch einschätzen lassen? Wenn ja, worauf stützt sich die Landesregierung und das Kabinett? 7. Wenn nein? Wie kann es sein, das obwohl keine belastbaren Zahlen vorliegen immer weiteres Steuergeld in „das Fass ohne bekannten Boden“ gesteckt werden? 8. Wie stellt sich der Landesregierung in diesem Zusammenhang die Seriosität der in der Vergangenheit zur Grundlage der FBB-Zusatzfinanzierungen gemachten Aussagen und Unterlagen der FBB dar? ( Vgl PIT i.R. 1,2, Mrd EU Notifizierung) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Aus dem Landeshaushalt Brandenburg sind in den Jahren 2005 bis 2010 auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zum Ausbau des Flughafens Schönefeld vom 31.08.2005 insgesamt 159,1 Mio. Euro und in den Jahren 2013 und 2014 aus dem Anteil von 444 Mio. Euro (= 37 von Hundert) an den 1,2 Mrd. Euro insgesamt 201,1 Mio. Euro finanziert worden. Daneben besteht eine Bürgschaft des Landes Brandenburg im Umfang von 888 Mio. Euro für die Langfristfinanzierung der FBB. Frage 1: Kennt die Landesregierung diese o.g. Zweifel am Eröffnungstermin? Frage 2: Hält die Landesregierung diese Zweifel für begründet? zu den Fragen 1 und 2: Der Landesregierung sind keine Zweifel an dem Terminkorridor zur Inbetriebnahme des Flughafens BER im 2. Halbjahr 2017 bekannt. Frage 3: Ist die Landesregierung, sowohl in ihrer Eigenschaft als Landesregierung und Verantwortliche für den Landeshaushalt, als auch in ihrer Eigenschaft als umfassend zuständige Aufsichtsbehörde, als auch in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der FBB, willens und in der Lage einen festen Eröffnungstermin zu benennen? Wenn ja wann? Frage 4: Wenn nein, warum will oder kann die Landesregierung einen fixen Eröffnungstermin nicht benennen? zu den Fragen 3 und 4: Die Benennung eines Termins für die Inbetriebnahme des Flughafens BER liegt in der operativen Zuständigkeit der Geschäftsführung der FBB. Frage 5: Wie viel Geld aus dem Landeshaushalt Brandenburg wird voraussichtlich bis zum Eröffnungstermin noch in das BER-Projekt fließen (Ich gestatte mir den Verweis auf die LHO)? Frage 6: Hat die Landesregierung Brandenburg überhaupt belastbare Unterlagen und Zahlen, die den Finanzbedarf der FBB realistisch einschätzen lassen? Wenn ja, worauf stützt sich die Landesregierung und das Kabinett? Frage 7: Wenn nein? Wie kann es sein, dass, obwohl keine belastbaren Zahlen vorliegen , immer weiteres Steuergeld in „das Fass ohne bekannten Boden“ gesteckt wird? zu den Fragen 5 bis 7: Der Ermittlung der weiteren Mehrkosten zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des BER in Höhe von 1,1 Mrd. Euro liegt der Businessplan der FBB zugrunde. Zur Finanzierung dieser Mehrkosten und etwaiger Kosten einer notwendigen Erweiterung der Abfertigungskapazitäten auf dem BER ist die FBB beauftragt , alle in Betracht kommenden Finanzierungsquellen zur Deckung in einer Variantenbetrachtung darzustellen und zu bewerten; dabei gilt, dass vorrangig Finanzierungsquellen außerhalb von Gesellschaftermitteln einzusetzen sind. Frage 8: Wie stellt sich der Landesregierung in diesem Zusammenhang die Seriosität der in der Vergangenheit zur Grundlage der FBB-Zusatzfinanzierungen gemachten Aussagen und Unterlagen der FBB dar? (vgl. PIT i.R. 1,2, Mrd EU Notifizierung) zu Frage 8: Die im Dezember 2012 von der EU genehmigten Gesellschaftermittel in Höhe von 1,2 Mrd. Euro umfassen die Kosten bis zur - zum damaligen Zeitpunkt geplanten - Inbetriebnahme am 27.10.2013.