Datum des Eingangs: 05.12.2016 / Ausgegeben: 12.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5572 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2165 des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5236 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für eine Reform des Gesetzes ausgesprochen. Sie stützt sich dabei auf Ergebnisse eines unabhängigen Evaluierungsgremiums. Demnach müssten Schutzlücken geschlossen werden, damit Menschen wirksamer gegen Diskriminierung vorgehen können. Daher werden Bund und Länder dazu aufgerufen, den Diskriminierungsschutz auch auf das hoheitliche Handeln auszuweiten. Darüber hinaus gäbe es auch Schutzlücken im Zusammenhang mit Berufen von Selbstständigen, bei denen die Gesetzgebungskompetenz den Ländern obliegt. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)? zu Frage 1: Die Landesregierung hat die Ergebnisse der Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt wurde, zur Kenntnis genommen. Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen nahm an der Fachtagung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes „10 Jahre AGG – Evaluation und Ausblick“ teil. Die Evaluation ist ein interessanter und wichtiger Beitrag innerhalb der aktuellen Diskussion um die rechtliche Entwicklung des Gesetzes und dessen praktische Wirksamkeit . Frage 2: Welche landespolitischen Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem Evaluierungsbericht zum AGG? zu Frage 2: Die Landesregierung hat sich vor dem Hintergrund der aktuell stattfindenden Diskussion noch keine abschließende Meinung über landesspezifische Schlussfolgerungen aus dem Evaluationsbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gebildet. Anlässlich des Festaktes „10 Jahre Schutz vor Diskriminierung in Deutschland“ wurde innerhalb einer Gesprächsrunde deutlich, dass die Diskussion über die Positionen des Evaluationsberichtes zum AGG kontrovers – und noch nicht abgeschlossen ist. Am 30.11.2016 findet zudem eine Anhörung über einen Gesetzesentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, statt. Der mitberatende Rechtsausschuss hatte die Gelegenheit, bis zu fünf Anzuhörende zu benennen. Die in dieser Anhörung vertretenen Positionen und Stellungnahmen bleiben zunächst abzuwarten. Frage 3: Welche Lücken im Diskriminierungsschutz sieht die Landesregierung? zu Frage 3: Im Grundsatz wird auf Frage 2 verwiesen. Im Hinblick auf die in der Vorbemerkung angesprochenen möglichen Schutzlücken im Zusammenhang mit Berufen von Selbstständigen liegen der Landesregierung keine in der Praxis relevanten Erkenntnisse vor. Dies steht durchaus im Einklang mit der Feststellung in der Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Berghahn/KlappTischbirek, Evaluation des AGG, erstellt im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2016; Seite 74, Fußnote 277), wonach bei der Antidiskriminierungsstelle in 10 Jahren bundesweit 128 Beratungsfälle zum Thema „selbstständige Beschäftigung“ registriert worden sind, also rd. 13 Fälle pro Jahr und damit (rechnerisch) rd. ein Fall pro Bundesland . Auch gemessen an der Grundgesamtheit von 15.000 Menschen, die sich seit 2006 an das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle gewandt haben, lässt die geringe Fallzahl der Selbstständigen keine Schutzlücke erkennen. Frage 4: Sind der Landesregierung Fälle von Diskriminierungen bekannt, die durch bestehende Gesetzeslücken rechtlich nicht weiter verfolgt werden konnten und wenn ja, wie viele? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Welchen Beitrag leistet die Landesstelle für Chancengleichheit zur Bekämpfung von Diskriminierung im Land? zu Frage 5: Durch die Landesstelle für Chancengleichheit wurde in den Jahren 2012 bis 2016 – zur Erhöhung der Sensibilisierung und Verweisungskompetenz – das Thema Antidiskriminierung vorrangig für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Aktivitäten des staatlichen (Land und Kommunen) und zivilgesellschaftlichen Bereichs eingebracht. Hierzu zählen beispielsweise fachliche Beratung von Trägern und Einrichtungen , Vortragstätigkeiten und Begleitung der Projektgruppe zur Überprüfung der Brandenburger Rechtsvorschriften hinsichtlich bestehender diskriminierender Altersgrenzen.