Datum des Eingangs: 07.12.2016 / Ausgegeben: 12.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5601 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2244 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/5394 Islamische Spendenvereine Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Deutsche Sicherheitsbehörden vermuten, dass islamische Spendenvereine nicht nur humanitäre Hilfe leisten sondern auch Terrorgruppen in Krisengebieten unterstützen. Es handelt sich um Organisationen mit wohlklingenden Namen wie „Ansaar International“ – einem Verein, der nach dem arabischen Wort für „Helfer“ benannt ist. Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Terrorunterstützer zeigen nun: Ein Angeklagter plante offenbar, mit einem Konvoi der Initiative „Helfen in Not“, neun Krankenwagen aus Deutschland zum „Islamischen Staat“ (IS) und zur militanten Nusra-Front, heute Dschabhat Fatah al- Scham, zu bringen. Tatsächlich lieferten sie die Fahrzeuge bei islamistischen Rebellen ab. Quelle (Spiegel Nr. 41, S. 40). Frage 1: Wie viele islamische Spendenvereine gibt es derzeit in Brandenburg? zu Frage 1: In dem bei den Amtsgerichten des Landes Brandenburg geführten Vereinsregister sind keine Vereine eingetragen, die sich bereits im Vereinsnamen als islamischer Spendenverein bezeichnen. Da im Vereinsregister nur der Vereinsname eingetragen ist, nicht aber der Vereinszweck, lässt sich aus dem Register nicht ersehen , ob und gegebenenfalls welche Vereine Spenden sammeln, die irgendeinen Bezug zum Islam aufweisen. Im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung des Landes Brandenburg werden keine Vereine geführt, die unter den Begriff „islamischer Spendenverein“ gefasst werden können. Es liegen jedoch derzeit bei den brandenburgischen Finanzämtern drei Anträge auf Neuaufnahme vor, die jeweils die steuerliche Erfassung als gemeinnütziger und damit steuerbegünstigter Verein mit dem Zweck der besonderen Förderung muslimischer Bedürftiger oder der Religion des Islam zum Gegenstand haben. Frage 2: Werden die Geldflüsse islamischer Vereine aus Brandenburg kontrolliert? zu Frage 2: Sofern es zu einer Aufnahme eines „islamischen Spendenvereins“ als steuerbegünstigte Körperschaft bei einem Finanzamt kommt, ist dieser Verein verpflichtet , Steuererklärungen abzugeben. Gegenstand dieser Erklärung ist auch die Darlegung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung, da steuerbegünstigte Vereine ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die in der Satzung benannten Zwecke verwenden müssen. Der Verein muss dies durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen nachweisen (insbesondere Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Tätigkeitsbericht, Vermögensübersicht , Mittelverwendungsrechnung). Die Vorschriften der Abgabenordnung bzw. des Handelsrechts über die Buchführung sind zu beachten. Ein Mitteleinsatz für vereinsfremde Zwecke kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. Dies prüft das Finanzamt im Veranlagungsverfahren. Daneben kann ein steuerbegünstigter Verein auch zum Gegenstand einer Betriebsprüfung werden, in deren Rahmen insbesondere die Mittelverwendung einer intensiveren Analyse unterzogen wird. Frage 3: Werden die Benefizveranstaltungen von „Helfen in Not“ oder „Ansaar International “ in Brandenburg vom Verfassungsschutz überprüft? zu Frage 3: Derzeit liegen im Land Brandenburg keine Erkenntnisse zu Veranstaltungen von „Helfen in Not“ oder „Ansaar International“ vor.