Datum des Eingangs: 08.12.2016 / Ausgegeben: 13.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5606 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2234 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5369 LEADER-Förderung für den Ländlichen Raum Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wurden im Brandenburg 14 LEADER-Regionen bestätigt. Damit soll die Entwicklung im ländlichen Raum gefördert werden. Die Mittel kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und werden durch den Bund und das Land kofinanziert. Vorbemerkung: Auf Grund der positiven Erfahrungen – insbesondere bezüglich der Beteiligungsprozesse und der Stärkung der regionalen Eigenverantwortung – werden die Vorhaben der ländlichen Entwicklung in der aktuellen EU-Förderperiode ausschließlich im Rahmen von LEADER umgesetzt (vgl. http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.345743.de). LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es Menschen ermöglicht, regionale und lokale Prozesse in eigener Regie zu initiieren und zu gestalten und auf diesem Weg das Potenzial ihrer Region, ihres Ortes besser für die eigene Entwicklung zu nutzen. Unterschiedliche Akteure schließen sich zu diesem Zweck in „Lokalen Aktionsgruppen“ (LAG) zusammen, formulieren Ziele und Maßnahmen in einer „Regionalen Entwicklungsstrategie“ (RES) und setzen sie gemeinsam um. Für die Projektauswahl erarbeitet jede LAG ein eigenes Verfahren, das transparent, objektiv und nachvollziehbar sein muss. Jede LAG wird von einem - geförderten - Regionalmanagement unterstützt. Der Bottom-up-Ansatz mit seiner Akteursbeteiligung vor Ort ist Grundlage jedes Handelns. Mit der Erarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien und der Bestätigung im Rahmen des Wettbewerbs zur Auswahl der LEADER- Regionen vom November 2014 wurden zusammen mit der im Januar 2015 in Kraft getretenen Förderrichtlinie die Grundlagen für die entsprechende EU-Förderung mit ELER-Mitteln gelegt. Frage 1: Wie hoch sind die finanziellen Zuwendungen an die einzelnen LEADER- Regionen für den Zeitraum 2014 bis 2020? Zu Frage 1: Gemäß dem Leitfaden der Europäischen Kommission für lokale Akteure zu CLLD (Community-Led Local Development1) ist ein wichtiger Grundsatz von LEADER, dass jede LAG weiß, wie hoch das ihr für den Zeitraum 2014 bis 2020 zur Verfügung stehende ELER-Budget ist. Nur so kann eine effiziente und an den Erfordernissen zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsziele angepasste Projektentwicklung und Projektauswahl gewährleistet werden. Insgesamt werden 279 Mio. Euro ELER-Mittel für die Umsetzung von LEADER bereitgestellt. Im Konsens mit den LAGen stehen für Vorhaben von überregionaler Bedeutung 40 Mio. € (u. a. Vorhaben im Rahmen der Landesgartenschau, Vereinbarung mit dem Landessportbund zur Unterstützung von Investitionen für Vereine des Breitensports auf dem Lande, Vereinbarung mit dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V.) zur Verfügung. Alle Vorhaben unterliegen dem Auswahlverfahren der LAGen. Die Mittelverfügbarkeit stellt sich wie folgt dar: LAG Für den Zeitraum 2014 bis 2020 zur Verfügung stehendes ELER- Budget [Mio. Euro] Barnim 14,3 Elbe-Elster 18,0 „Energieregion im Lausitzer Seenland“ 12,3 Fläming-Havel 20,6 Havelland 15,0 Märkische Seen 13,2 Obere Havel 14,8 Oderland 20,9 „Regionalentwicklung OPR" 18,8 „Rund um die Flaeming-Skate“ 16,7 Spree-Neiße-Land 14,6 Spreewaldverein 21,6 Regionalförderung Prignitzland 16,4 Uckermark 21,7 Für Vorhaben von privaten Antragstellern werden durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft darüber hinaus die Kofinanzierungsmittel in Höhe von 20 % der Zuwendungssumme bereitgestellt. Frage 2: Nach welchen Kriterien wurde die Höhe der Zuwendungen für die einzelnen LEADER-Regionen festgelegt? Zu Frage 2: Das Budget einer LAG wurde wie folgt bemessen: • 1/3 zu gleichen Anteilen je LAG (5,7 Mio. Euro pro LAG), 1 Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung • 1/3 in Abhängigkeit der Einwohnerzahl der LAG und • 1/3 in Abhängigkeit der Fläche der LEADER-Gebietskulisse der LAG. Frage 3: Wer erarbeitet die Regionale Entwicklungsstrategie in den einzelnen LEA- DER-Regionen? Zu Frage 3: Die Erarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) oblag jeder LAG in eigener Verantwortung. Frage 4: Erfolgt eine Abstimmung der Regionalen Entwicklungsstrategien mit der Regionalen Planungsgemeinschaft, den Kreistagen und den Gemeinden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form (z.B. durch Beschlüsse)? Zu Frage 4: Im Wettbewerbsaufruf war in den RES u. a. die Darstellung der Bezüge zur Landesentwicklungs- und Regionalplanung gefordert. Gleiches gilt für die Beschreibung des Beteiligungsverfahrens, also der Art und Weise der Einbindung der Akteure in die Erstellung und Umsetzung der Strategie. Unabhängig davon muss die LAG selbst eine ausgewogene und repräsentative Zusammensetzung von Akteuren aus der Region gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist eine enge Abstimmung der RES in der Region gewährleistet. Frage 5: Wer kontrolliert die Einhaltung der Zielstellungen der Regionalen Entwicklungsstrategie bei der Projektvergabe? In welcher Form erfolgt diese Kontrolle? Zu Frage 5: Die Gestaltung des Projektauswahlverfahrens obliegt ebenfalls jeder LAG. Es ist für jedes Vorhaben gem. Nr. 4.2 der LEADER-Förderrichtlinie (http://www.mlul.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.385514.de) zu dokumentieren und schließt die Überprüfung mit den Zielsetzungen der RES ein (http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Antrag- Anlage_LAG-Votum_07-2015.pdf). Gemäß dem Erlass der ELER- Verwaltungsbehörde zur Auswahl der Vorhaben in Brandenburg und Berlin 2014 bis 2020 im Rahmen des ELER (s. http://www.eler.brandenburg.de/sixcms/detail.php/756498) hat die Bewilligungsbehörde das Auswahlverfahren zu prüfen. Frage 6: Wieviel LEADER-Mittel wurden bisher für die einzelnen LEADER-Regionen bewilligt? Zu Frage 6: Bisher wurden rd. 22 % (rd. 59 Mio. Euro) der in der laufenden Förderperiode für LEADER zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Mit 362 bewilligten Vorhaben ist der Umsetzungsprozess von LEADER in den ländlichen Regionen erfolgreich angelaufen. Zum Stichtag 31.10.2016 ergibt sich folgender Bearbeitungs- und Bewilligungsstand (Land Brandenburg gesamt bzw. nach LEADER-Regionen bei den Regionalstellen des LELF): Anträge Gesamt Groß-Glienicke 2 Neuruppin 3 Prenzlau 4 Fürstenwalde 5 Luckau 6 Anträge in Bearbeitung 200 34 50 25 32 59 Gesamtinvestitionsvolumen 60.437.708,46 7.877.772,22 8.613.505,78 9.779.974,46 16.500.000,00 17.666.456,00 beantragte Zuwendung 42.613.876,74 4.746.368,14 5.948.129,68 6.708.697,41 12.345.000,00 12.653.190,00 Anzahl Anträge bewilligt 362 60 54 67 79 102 Gesamtinvestitionsvolumen 94.927.398,81 13.375.988,90 13.950.215,51, 15.807.820,40 21.514.000,00 30.279.374,00 Zuwendung 58.996.867,69 8.563902,98 7.654.565,16 8.791.491,55 14.735.000,00 19.251.908,00 Anzahl Anträge zurückgezogen 34 1 6 8 13 6 Anzahl Anträge abgelehnt 108 6 15 8 34 45 Frage 7: Für wie viele LEADER-Projekte in welcher finanziellen Höhe erfolgte für die jetzige Förderperiode keine Bewilligung? Wenn ja, aus welchen Gründen wurden Projekte abgelehnt? Zu Frage 7: Bisher wurden 108 Anträge auf Förderung seitens der Bewilligungsbehörde abgelehnt, da die Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren oder kein positives Votum der LAG vorlag. Frage 8: Nach der Förderrichtlinie ist es möglich, dass die lokalen Aktionsgruppen ein Budget von 50.000 Euro erhalten für kleinere Initiativen. Welche LEADER- Regionen arbeiten mit diesem Budget? Welche Gründe führen dazu, dass nicht alle LEADER-Regionen mit diesem Budget arbeiten? Zu Frage 8: Im Bereich der kleinen lokalen Initiativen haben bisher die LAGen Fläming -Havel und Elbe-Elster von den Möglichkeiten der LEADER-Richtlinie Gebrauch gemacht. Weitere LAGen bereiten entsprechende Vorhaben vor. Frage 9: Wieviel Projekte in den einzelnen LEADER-Regionen wurden bisher für nichtinvestive Vorhaben bewilligt? Welche Bereiche betreffen diese Vorhaben? Zu Frage 9: Im Bereich der nichtinvestiven Vorhaben sind neben dem Regionalmanagement in allen 14 Regionen drei Vorhaben zur Vorbereitung und Unterstützung von nationalen und transnationalen Kooperationen von LAGen sowie 24 Vorhaben 1 LAGen Havelland, Fläming-Havel und Rund um die Fläming-Skate 2 LAGen Storchenland Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Obere Havel 3 LAGen Barnim und Uckermark 4 LAGen Märkische Seen und Oderland 5 LAGen Spreewald plus, Elbe-Elster, Energieregion im Lausitzer Seenland und Spree-Neiße-Land im Bereich der Unterstützung und Sensibilisierung der lokalen Akteure bewilligt worden . Frage 10: Wieviel Projekte mit nichtinvestiven Vorhaben wurden in den einzelnen LEADER-Regionen nicht bewilligt? Welche Gründe waren ausschlaggebend? Zu Frage 10: Drei Vorhaben wurden seitens der Bewilligungsbehörde abgelehnt. Als Gründe sind insbesondere zu nennen: unvollständige Unterlagen, die trotz Fristsetzungen der Bewilligungsbehörde nicht präzisiert wurden, Verstoß gegen Nr. 1.3 zu § 44 VV LHO (vorzeitiger Vorhabenbeginn ohne Zustimmung der Bewilligungsbehörde), Verstoß gegen Vergabevorschriften, Vorhaben ist kein Fördertatbestand des ELER. Frage 11: Wie weit und wie erfolgreich ist die Umsetzung des Multifondsansatzes im Land Brandenburg? Wie erfolgen hier Mittelzuweisungen und -abrechnungen? Zu Frage 11: In der Förderperiode 2014 bis 2020 verstärkt die Europäische Union ihre Bemühungen, die integrierte Entwicklung von Regionen, Städten und ländlichen Räumen zu fördern, um eine nachhaltige Entwicklung und Wachstum zu ermöglichen . Dabei sollen Synergieeffekte durch einen übergreifenden Einsatz der EU- Fonds genutzt werden. Das Land Brandenburg begegnet dieser Forderung mit dem Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Aus dem ELER können im Rahmen des SUW Vorhaben gefördert werden, wenn diese in der im EPLR definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER- Regionen umgesetzt werden. Zudem muss ein entsprechendes Votum der jeweiligen LEADER-Region vorliegen. Außerhalb der im EPLR definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum können Vorhaben dann aus dem ELER gefördert werden, wenn diese eine positive und überwiegende Auswirkung auf den ländlichen Raum haben. Dies ist der Fall, wenn eine erhebliche Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung und/oder Daseinsvorsorge im ländlichen Raum besteht. Seitens des ELER sind für die Umsetzung des SUW 60 Mio. Euro ELER-Mittel zugesagt und den LAGen im Rahmen des Budgets zugeteilt worden. Bis Ende Oktober 2016 wurden im Rahmen von LEADER 35 Einzelvorhaben für die Umsetzung des SUW beantragt, davon wurden bisher 11 Vorhaben mit einem Fördervolumen von 3,9 Mio. Euro bewilligt . Die Umsetzung des SUW ist somit im Geschäftsbereich des MLUL gut angelaufen .