Datum des Eingangs: 08.12.2016 / Ausgegeben: 13.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5608 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2253 der Abgeordneten Anja Heinrich und Dieter Dombrowski der CDU-Fraktion Drucksache 6/5424 Naturnahe Deichpflege und -beweidung durch Schafe Vorbemerkung der Fragesteller: Seit dem Jahr 2015 soll die Beweidung von Deichen durch Schafe besser unterstützt werden. Maßnahmen, wie eine höhere Vergütung der Leistungen der Schäfer oder der finanzielle Ausgleich der erschwerten Beweidung durch Naturschutzvorgaben, sollen dazu beitragen, einerseits die Deichbeweidung und -pflege mit Schafen und andererseits die Schäfer selbst stärker zu unterstützen . Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt (LfU) haben die Gewässerunterhaltungsverbände 2014 Verträge mit Schäfern für die Deichbeweidung auf insgesamt 1.465 Hektar abgeschlossen. Dennoch werden Deichabschnitte entlang von Fließgewässern nach wie vor maschinell gepflegt. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die mit Schafen beweidete Deichfläche in den vergangenen fünf Jahren in den Landkreisen entwickelt? Wie viel Prozent der gesamten Deichfläche im Land Brandenburg entspricht dies und wird der restliche Teil maschinell durch die Gewässerunterhaltungsverbände gepflegt? Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen? zu Frage 1: Überschlägig werden etwa 30 % der Deichflächen in Brandenburg durch Schafe beweidet, wobei der Umfang der Beweidung im letzten Jahr leicht angestiegen ist. Die maschinelle Pflege durch die Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) erfolgt auf Deichflächen, die für eine Schafsbeweidung nicht geeignet sind, z. B. wegen zu steiler Böschungen oder bei nicht nachgewiesener Stabilität älterer Bauwerke . Weitere Gründe sind ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder fehlende Interessenten für eine Beweidung. Frage 2: Wie hat sich die Anzahl der mit Schafhirten geschlossenen Verträge in den vergangenen fünf Jahren entwickelt und wie hoch ist die durchschnittlich beweidete Deichfläche? zu Frage 2: Die Verträge mit den Schäfereien werden durch die einzelnen GUV abgeschlossen , die die Aufgabe der Deichpflege für das Land übernehmen. Ein Gesamtüberblick über die Verträge mit Schäfereibetrieben zur Deichpflege liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 3: Wie viele Verträge zur Deichbeweidung entlang der Schwarzen Elster und Pulsnitz wurden mit Schafhaltern abgeschlossen und wie viele Hektar werden an welchen Abschnitten entlang der Schwarzen Elster a) mit Schafen beweidet und b) maschinell gepflegt? zu Frage 3: Von dem zuständigen GUV wurde mitgeteilt, dass 4 Schafhutungsverträge entlang der Schwarzen Elster und Pulsnitz mit Schafhaltern abgeschlossen wurden. a) An der Schwarzen Elster werden (gemäß der abgeschlossenen Schafhutungsverträge ) im Bereich Brücke Ruhland Zollhaus bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt – Brücke Arnsnesta ca. 115 ha Deich und Deichschutzstreifen mit Schafen beweidet. b) Sämtliche verbleibenden Deichflächen im Bereich der Schwarzen Elster von der Landesgrenze Sachsen bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt werden entsprechend maschinell gepflegt. Maschinelle Deichpflege erfolgt hier u. a. weil Stadtgebiet oder Abschnitte mit Radwegen betroffen sind. Frage 4: Im Jahr 2015 erfolgte eine Ausschreibung von Flächen zur Deichbeweidung . Wer führte die Ausschreibungen durch und wer entschied über den jeweiligen Vertragsabschluss? zu Frage 4: Die beweidbaren Flächen wurden im Internet veröffentlicht. Auf der Basis der Bewerbungen erfolgten die Vergabe und die Vertragsabschüsse durch die für die Durchführung der Deichunterhaltung verantwortlichen GUV. Frage 5: Wie lange bestehen die vertraglichen Verpflichtungen zur Deichbeweidung mit den jeweiligen Schäfern und welche Voraussetzung mussten die Schafhalter erfüllen , um sich an den Ausschreibungen beteiligen zu können? zu Frage 5: Die aktuellen Verträge schließen das Jahr 2018 ein, um so eine finanzielle Vertragsabsicherung zu gewährleisten. Wesentliches Vergabekriterium ist der Nachweis, dass die gemäß Mustervertrag zu erfüllenden Qualitätskriterien eingehalten werden. Dies betrifft im Wesentlichen die Verpflichtungen zur Einhaltung der Bestimmungen des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierschutzgesetzes sowie der Viehverkehrsordnung. Zudem ist die regelmäßige Teilnahme an der jährlichen Schäfertagung zur Dienstleistung „Deichpflege“ nachzuweisen. Frage 6: Welche Maßnahmen hat das Land unternommen, um vermehrt Schafhalter für die Deichbeweidung zu gewinnen sowie um langfristig Schafhalter in jenen Deichabschnitten vertraglich zu binden, in denen nach wie vor eine maschinelle Pflege erfolgt? zu Frage 6: Das LfU hat Anfang 2015 die Deichflächen im Hinblick auf Tauglichkeit für die Beweidung mit Schafen überprüft und eine Zusammenstellung von geeigneten und noch nicht beweideten Deichflächen veröffentlicht. In einer Arbeitsgruppe mit dem Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg wurden durch das LfU die vertraglichen Regelungen neu gestaltet und in einem einheitlich anzuwendenden Mustervertrag festgehalten. Schäfereibetriebe können sich weiterhin bei den GUV zur Beweidung der Deichflächen mit Schafen bewerben. Frage 7: Im Juni 2016 teilte das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft auf seiner Homepage mit, dass die Ausschreibung des Landesamtes für Umwelt von Deichflächen zur Beweidung aus dem Jahr 2015 abgeschlossen ist und derzeit keine Flächen zur Verfügung stehen. Weiter heißt es, dass wieder frei werdende Flächen durch die örtlich zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände in eigener Regie ausgeschrieben werden. Wann werden erneut Flächen zur Deichbeweidung mit Schafen an welchen Fließgewässern a) im allgemeinen und b) entlang der Schwarzen Elster und Pulsnitz frei und wo werden die Ausschreibungen durch wen veröffentlicht? zu Frage 7: Die Vergabe und Vertragsabschlüsse mit den Schafzuchtbetrieben zur Deichpflege mit Schafen erfolgen durch die Gewässerunterhaltungsverbände. Informationen , wann und welche Flächen von den GUV ausgeschrieben werden, liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 8: Welche Unterstützung gibt es für Schafhalter, die mit ihren Herden Deichabschnitte beweiden und pflegen? zu Frage 8: Der Entgeltsatz für 2-malige Beweidung in guter Qualität liegt bei 415 €/ ha (netto). Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung die Belastbarkeit der Deiche durch schwere Maschinentechnik im Rahmen der maschinellen Deichpflege und welche konkreten Beschädigungen der Deiche folgen hieraus im Vergleich zur Deichbeweidung und -pflege durch Schafe? zu Frage 9: Zur Vermeidung von Schäden bei der maschinellen Deichpflege kommen dafür geeignete Spezialgeräte zum Einsatz, die keine Verdichtungen am Deich hervorrufen und die Grasnarbe schonen sollen. Zur weiteren Vermeidung von Deichschäden erfolgt der Maschineneinsatz nur bei geeigneten Witterungsverhältnissen. Konkrete Beschädigungen der Grasnarben können im Ausnahmefall bei Abrutschen der Zugmaschinen sowie durch Ausbildung von Fahrrinnen erfolgen.