Datum des Eingangs: 08.12.2016 / Ausgegeben: 13.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5609 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2271 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/5475 Auswirkung von Ausbildungsverträgen auf den Asylstatus Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Ein Parlamentarier einer Regierungspartei äußerte sich in der Pressekonferenz am 01.11.2016 dahingehend, dass ein Ausbildungsverhältnis eines Asylbewerbers Einfluss auf das Asylverfahren hätte. Mit anderen Worten, neben den Kriterien des Asylrechts, wonach u. a. eine Verfolgung des Asylbewerbers vorliegen muss, treten nunmehr andere Kriterien, die nicht im Asylrecht kodifiziert sind, hinzu oder verdrängen diese. Damit wäre das Asylrecht ausgehebelt. Frage 1: Ist die Landesregierung ebenfalls der Meinung, dass es richtig sei, dass ein Ausbildungsverhältnis eines Asylbewerbers Einfluss auf das Asylverfahren hat bzw. haben kann? Frage 2: Wenn Frage 1 bejaht wird, wie würde es in die Rechtssystematik des Asylrechts einzuordnen sein? zu den Fragen 1 und 2: Für die Durchführung von Asylverfahren auf der Grundlage des Asylgesetzes ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Das Asylgesetz sieht nicht vor, dass Ausbildungsverhältnisse Einfluss auf Asylverfahren haben bzw. haben können. Vielmehr ist es auch Asylbewerbern im laufenden Verfahren nach drei Monaten grundsätzlich gestattet, eine Ausbildung zu beginnen, wenn sie die Aufnahmeeinrichtung verlassen haben, also verteilt worden sind (§ 61 AsylG). Mit der Ablehnung eines Asylantrags entsteht die Pflicht zur Ausreise. Das am 6. August 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz beinhaltet jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, § 60a Abs. 2 AufenthG) zum Zweck der Aufnahme oder Fortsetzung einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland.