Datum des Eingangs: 09.12.2016 / Ausgegeben: 14.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5614 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2255 der Abgeordneten Roswitha Schier der CDU-Fraktion Drucksache 6/5426 Sorbische Siedlungsgebiete Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Bis 31. Mai 2016 konnten Gemeinden und der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur einen Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden stellen. Nach Ablauf der Frist und Prüfung der eingegangenen Anträge soll das zuständige Ministerium das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden im Land Brandenburg abschlies send beschreiben. Frage 1: Welche Kommunen haben bis zum 31. Mai 2016 einen Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden gestellt ? (bitte mit Eingangsdatum des jeweiligen Antrags aufschlüsseln) zu Frage 1: Gemeinde Antragseingang Bemerkungen 1. Wiesengrund 29.9.15 für OT, die noch nicht zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zählten; Antrag gemeinsam mit RASW 2. Calau 16.2.16 Antrag gemeinsam mit RASW 3. Lübben (Spreewald ) 16.2.16 Antrag gemeinsam mit RASW 4. Märkische Heide 24.5.16 nur OT Dollgen, Gr. Leuthen, Kl. Leine, Pretschen; Antrag gemeinsam mit RASW 5. Welzow 26.5.16 für Gemeindegebiet, das noch nicht zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zählt 6. Neuhausen/Spree 30.5.16 nur für OT Gr. Döbbern und Haasow; Antrag gemeinsam mit RASW 7. Schenkendöbern 30.5.16 nur für OT Grano, Gr. Gastrose, Kerkwitz, Taubendorf; Antrag gemeinsam mit RASW Frage 2: Für welche Kommunen hat der Rat für die Angelegenheiten der Sorben /Wenden bis zum 31. Mai 2016 einen Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden gestellt? (bitte mit Eingangsdatum des jeweiligen Antrags aufschlüsseln) zu Frage 2: Gemeinde Antragseingang Bemerkung 1. Wiesengrund 29.9.15 gemeinsam mit Gemeinde; für OT, die noch nicht zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zählten 2. Calau 16.2.16 gemeinsam mit Gemeinde 3. Lübben (Spreewald) 16.2.16 gemeinsam mit Gemeinde 4. Welzow 24.5.16 für Gemeindegebiet, das noch nicht zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zählt 5. Märkische Heide 24.5.16 gemeinsam mit Gemeinde; nur OT Dollgen, Gr. Leuthen, Kl. Leine, Pretschen 6. Märkische Heide 30.5.16 für übrige OT 7. Neuhausen/Spree 30.5.16 gemeinsam mit Gemeinde; nur für OT Gr. Döbbern und Haasow 8. Neuhausen/Spree 30.5.16 für übrige OT 9. Schenkendöbern 30.5.16 gemeinsam mit Gemeinde; nur für OT Grano, Gr. Gastrose, Kerkwitz, Taubendorf 10. Schenkendöbern 30.5.16 für übrige OT 11. Altdöbern 30.5.16 12. Alt Zauche- Wußwerk 30.5.16 13. Bronkow 30.5.16 14. Döbern 30.5.16 15. Felixsee 30.5.16 für noch nicht zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/ Wenden zählende OT 16. Forst (Lausitz) 30.5.16 für noch nicht zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/ Wenden zählende OT 17. Golßen 30.5.16 18. Großräschen 30.5.16 19. Gr. Schacksdorf- Simmersdorf 30.5.16 20. Guben 30.5.16 21. Jamlitz 30.5.16 22. Jämlitz-Kl. Düben 30.5.16 23. Krausnick-Gr. Wasserburg 30.5.16 24. Lieberose 30.5.16 25. Luckaitztal 30.5.16 26. Neiße-Malxetal 30.5.16 27. Neu-Seeland 30.5.16 28. Neupetershain 30.5.16 29. Schipkau 30.5.16 30. Schlepzig 30.5.16 31. Schwarzheide 30.5.16 32. Schwielochsee 30.5.16 33. Senftenberg 30.5.16 34. Spreewaldheide 30.5.16 35. Tschernitz 30.5.16 36. Unterspreewald 30.5.16 Frage 3: Zu welchem Datum werden die schriftlichen Anhörungen der Kommunen abgeschlossen sein? zu Frage 3: Die Anhörungsfristen betragen für Gemeinden vier Monate und Landkreise zwei Monate. Auf Antrag der Gemeinden/Landkreise wurden einige Fristen verlängert und Prüfverfahren zeitweise ausgesetzt. Ein Großteil der Stellungnahmen ging zwischen Ende Oktober und Mitte November 2016 beim MWFK ein. Gemeinde Anhörung Gemeinde Anhörung Landkreis 1. Altdöbern Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 2. Alt Zauche-Wußwerk Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 3. Bronkow Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 4. Calau Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 5. Döbern Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 6. Felixsee Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 7. Forst (Lausitz) Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 8. Golßen Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 9. Großräschen Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 10. Gr. Schacksdorf- Simmersdorf bis 5.12.2016 Stellungnahme liegt vor 11. Guben Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 12. Jamlitz Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 13. Jämlitz-Kl. Düben bis 2.12.2016 Stellungnahme liegt vor 14. Krausnick-Gr. Wasserburg Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 15. Lieberose Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 16. Luckaitztal Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 17. Lübben (Spreewald) Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 18. Märkische Heide Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 19. Neiße-Malxetal bis 2.12.2016 Stellungnahme liegt vor 20. Neu-Seeland Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 21. Neuhausen/Spree bis 2.12.2016 Stellungnahme liegt vor 22. Neupetershain Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 23. Schenkendöbern Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 24. Schipkau Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 25. Schlepzig Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 26. Schwarzheide Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 27. Schwielochsee Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 28. Senftenberg Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 29. Spreewaldheide Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 30. Tschernitz bis 2.12.2016 Stellungnahme liegt vor 31. Unterspreewald Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 32. Welzow Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor 33. Wiesengrund Stellungnahme liegt vor Stellungnahme liegt vor Frage 4: Zu welchem Datum plant das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur den Abschluss des Vorgangs und die abschließende Beschreibung des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden im Land Brandenburg? zu Frage 4: Je nach Qualität der Anträge und Stellungnahmen sowie zwischenzeitlicher Verfahrensaussetzungen nehmen die Prüfvorgänge unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. Im Falle positiver Prüfergebnisse ist außerdem das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Landtages herzustellen. Insofern kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein konkretes Enddatum für den Abschluss aller Prüfvorgänge genannt werden. Die ersten drei Vorgänge wurden bereits im Dezember 2015 (Wiesengrund/Łukojce) bzw. Mai 2016 (Calau/Kalawa, Lübben [Spreewald]/Lubin [Błota]) abgeschlossen. Die Ergebnisse elf weiterer Prüfvorgänge sind dem Landtag im November bereits zugeleitet worden. Das Ministerium strebt den Abschluss der übrigen Prüfvorgänge für das Frühjahr 2017 an.