Datum des Eingangs: 12.12.2016 / Ausgegeben: 19.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5622 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2251 des Abgeordneten Herrn Dr. Jan Redmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/5419 Verhinderung weiterer Aktenvernichtungen Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Das Ministerium der Justiz, für Europa und Verbraucherschutz hat dem 1. Untersuchungsausschuss zur „Organisierten rechtsextremen Gewalt und Behördenhandeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU“ des Landtags Brandenburg mitgeteilt, dass vier Verfahrensakten zum ehemaligen V-Mann „Piatto“ durch die Staatsanwaltschaften Potsdam und Frankfurt/Oder zu Beginn des Jahres 2014 vernichtet wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren sie gerade von dem 2. Untersuchungsausschuss des Bundestages der 17. Wahlperiode nach Brandenburg zurückübersendet worden. In seiner Sitzung vom 14. Oktober 2016 hat der Untersuchungsausschuss die Landesregierung aufgefordert, für sämtliche staatliche Stellen des Landes Brandenburg ein Löschmoratorium für Akten mit einem Bezug zum Rechtsextremismus bzw. zu Verfahren, an denen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten beteiligt sind, zu erlassen. Frage 1: Wurden in den einzelnen Ministerien und anderen staatlichen Stellen Löschmoratorien erlassen, um die Vernichtung für den Auftrag des Untersuchungsausschusses 6/1 relevanter Akten und Daten zu verhindern? zu Frage 1: In den Bereichen Verfassungsschutzbehörde und Polizeipräsidium bestehen seit 2012 Löschmoratorien. Hierüber ist der Untersuchungsausschuss 6/1 schriftlich unterrichtet. Für den Bereich der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg hat der Generalstaatsanwalt bis zum Abschluss der in enger Abstimmung mit dem Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz erfolgenden Prüfung vorläufig die Vernichtung sämtlicher Akten ausgesetzt. Die Justizvollzugsanstalten wurden durch das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz gebeten, (Gefangenenpersonal-)Akten mit einem festgestellten rechtsextremen Hintergrund bis zu einer Entscheidung, welche Akten für den Untersuchungsausschuss relevant sein könnten, von der Vernichtung auszunehmen. Innerhalb des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz werden insbesondere die Vorgänge, die Personen betreffen, die in Zusammenhang mit dem NSU-Komplex bereits bekannt geworden sind, gesichtet und von einer Vernichtung ausgenommen. Frage 2: Falls nein, (wann) soll dies erfolgen? Frage 3: Entsprechen die jeweiligen Löschmoratorien in Inhalt und Umfang dem Beschluss des Untersuchungsausschusses 6/1 vom 14. Oktober 2016? zu Fragen 2 und 3: Der Beschluss des Untersuchungsausschusses 6/1 vom 14. Oktober 2016 wurde der Landesregierung am 10. November 2016 zugestellt und wird federführend vom Chef der Staatskanzlei bearbeitet. Ein allumfassendes Löschmoratorium begegnet nach einer ersten Abfrage rechtlichen Bedenken. Die Abstimmungen mit den Ressorts und dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Frage, welche gesetzlichen Vorschriften dem durch Beschluss des Untersuchungsausschusses 6/1 vorzusehenden Löschmoratorium entgegenstehen könnten, sind noch nicht abgeschlossen. Frage 4: Gibt es Mechanismen, wie etwaigen Verstößen hiergegen vorgebeugt werden kann? zu Frage 4: Etwaige Verstöße gegen Vorgaben für den Umgang mit Akten unterliegen den allgemeinen arbeits- und dienstrechtlichen Bestimmungen.