Datum des Eingangs: 04.02.2015 / Ausgegeben: 09.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/564 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 145 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig CDU-Fraktion Drucksache 6/339 Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 145 vom 29. Dezember 2014: Laut Medienberichten ist am Potsdamer Amtsgericht der Prozess gegen drei frühere Geschäftsführer des Vereins Rückenwind zu Ende gegangen – einem der größten Sozialträger der Stadt Potsdam. Die Angeklagten sollen Beiträge an die Sozialversicherungen unterschlagen haben. Ein Schaden von 143.000 Euro soll so entstanden sein. Die Vorwürfe betreffen den Zeitraum von Januar 2007 bis Dezember 2010. Laut Anklage sollen die drei Angeklagten insgesamt 277 Hartz-IV Bezieher jahrelang Honorare oder Aufwandsentschädigungen für Betreuung und ehrenamtliche Tätigkeiten bezahlt haben. Steuer- und beitragsfrei seien derartige Zahlungen aber nur, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer, in nebenberuflichen künstlerischen Bereichen oder der Pflege von älteren beziehungsweise behinderten Menschen erbracht werde, so der Staatsanwalt. Tatsächlich arbeiteten die zuvor meist lange Zeit arbeitslosen Potsdamer als Kraftfahrer, Möbelträger, Verkäufer, Helfer im Lager oder als Monteure in der ehemaligen Fahrradwerkstatt von Rückenwind. Die Ermittlungen gegen die frühere Rückenwind-Spitze waren 2011 bekannt geworden, nachdem es beim Verein eine Hausdurchsuchung gegeben hatte . Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es aktuell weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem Rückenwind Arbeitsund Sozialprojekte Brandenburg e.V.? 2. Wenn ja, aufgrund welcher Korruptionsstraftatbestände ermittelt die Staatsanwaltschaft ? 3. Wenn ja, wie lautet das/die Aktenzeichen der entsprechenden Verfahren? 4. Wird im Zusammenhang mit dem Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. auch gegen Abgeordnete des Brandenburger Landtages ermittelt? 5. Wird im Zusammenhang mit dem Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. auch gegen Mandatsträger in der Stadtverordnetenversammlung in Potsdam, Teltow und Neuruppin ermittelt? 6. Wie ist der aktuelle Stand der/des Verfahrens? 7. Wie oft hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg seine Rechtsaufsicht, die sich auf die Einhaltung von Recht und Gesetz im Zusammenhang mit der Umsetzung des SGB II erstreckt, in den Jahren 2007 bis 2010 in der Stadt Potsdam wahrgenommen? 8. Wer waren, bzw. sind die Vorstandsmitglieder des Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. seit 1996 bis heute? (in chronologischer Reihenfolge nach Jahren) 9. Wer war der/die Geschäftsführer des Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. in den Jahren 2006 bis 2011? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es aktuell weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V.? Frage 2: Wenn ja, aufgrund welcher Korruptionsstraftatbestände ermittelt die Staatsanwaltschaft ? Frage 3: Wenn ja, wie lautet das/die Aktenzeichen der entsprechenden Verfahren? Frage 4: Wird im Zusammenhang mit dem Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. auch gegen Abgeordnete des Brandenburger Landtages ermittelt? Frage 5: Wird im Zusammenhang mit dem Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. auch gegen Mandatsträger in der Stadtverordnetenversammlung in Potsdam, Teltow und Neuruppin ermittelt? Frage 6: Wie ist der aktuelle Stand der/des Verfahrens? zu den Fragen 1 bis 6: Aktuell sind keine weiteren Verfahren im Zusammenhang mit dem Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. bei den Staatsanwaltschaften des Landes anhängig. In dem gemäß der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage Anlass gebenden Verfahren gegen drei Geschäftsführer des Vereins Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB ist am 16. Dezember 2014 ein Angeklagter – rechtskräftig – zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Am selben Tag ist wegen Ausbleibens einer Angeklagten ein Strafbefehl, mit dem eine Geldstrafe festgesetzt wurde, erlassen und hinsichtlich einer weiteren Angeklagten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Frage 7: Wie oft hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg seine Rechtsaufsicht, die sich auf die Einhaltung von Recht und Gesetz im Zusammenhang mit der Umsetzung des SGB II erstreckt, in den Jahren 2007 bis 2010 in der Stadt Potsdam wahrgenommen? zu Frage 7: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort der Landesregierung (Landtagsdrucksache 5/6942) zu den Fragen 6 und 7 der Nachfrage (Landtagsdrucksache 5/6774) zur Kleinen Anfrage 2565 (Landtagsdrucksache 5/6459) verwiesen. Auch bezogen auf die Stadt Potsdam übt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg die ihm per Gesetz zustehende Rechtsaufsicht über Jobcenter in der täglichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung des SGB II aus. Eine statistische Erfassung hierüber erfolgt nicht. Frage 8: Wer waren, bzw. sind die Vorstandsmitglieder des Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. seit 1996 bis heute? (in chronologischer Reihenfolge nach Jahren) zu Frage 8: Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Vorstandsmitgliedern des in Potsdam ansässigen Vereins Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. enthält das beim Amtsgericht Potsdam geführte Vereinsregister, da es sich bei den Mitgliedern des Vorstandes eines Vereins um eintragungspflichtige Umstände gemäß § 64 BGB handelt. Das Vereinsregister ist unter dem Link https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do;jsessionid=BAC04C16D0795AACA BD7466A041472CE.tc03n03?Typ=n unter Angabe der Registerart „VR“ sowie der weiteren erforderlichen Angaben für jedermann kostenpflichtig einsehbar. Frage 9: Wer war der/die Geschäftsführer des Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V. in den Jahren 2006 bis 2011? zu Frage 9: Die Person der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers eines Vereins ist grundsätzlich keine eintragungspflichtige Tatsache gemäß § 64 BGB. Die Landesregierung verfügt nicht über belastbare Angaben in Form eines fortlaufenden Verzeichnisses der Namen der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer des Rückenwind Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V.