Datum des Eingangs: 13.12.2016 / Ausgegeben: 19.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5642 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2250 der Abgeordneten Anita Tack der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5418 Bahnstrecke Berlin Szczecin Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Aus der Presse war zu erfahren, dass die Bundesregierung die Planung der Schienenstrecke Berlin nach Szczecin beschleunigen will. Sie soll bis 2020 elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut werden. Frage 1: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Vereinbarung der polnischen und deutschen Verkehrsminister aus dem Jahre 2012 in Bezug auf die Bahnstrecke Berlin - Szczecin? zu Frage 1: Der deutsche und der polnische Verkehrsminister kamen in dem Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin-Stettin (Szczecin) überein, durch die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Berlin-Stettin (Szczecin) die Voraussetzungen für einen modernen, schnellen und sicheren Eisenbahnverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zu schaffen. Es wurde vereinbart , in den Bereichen der Harmonisierung der technischen Standards der auszubauenden Eisenbahnstrecke und der Koordinierung der Ausbauphasen eng zusammenzuarbeiten . Hierfür wurde die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vorgesehen . Vorgesehen wurde in der Vereinbarung weiterhin die Elektrifizierung der Strecke Passow-Stettin Scheune (Szczecin Gumience ), die Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik im Abschnitt Angermünde -Stettin Scheune (Szczecin Gumience)-Stettin Hauptbahnhof (Szczecin Glowny), die Anhebung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 160 km/h in Abhängigkeit vom Streckenverlauf sowie in Abhängigkeit von der Verkehrsentwicklung Bau eines zweiten Gleises im Abschnitt Passow- Stettin Scheune (Szczecin Gumience)-Stettin Hauptbahnhof (Szczecin Glowny). Die Minister haben vereinbart, dass die Maßnahmen in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel etappenweise umgesetzt werden. Als erste Maßnahme sollte die Elektrifizierung umgesetzt werden. Ziel der Maßnahmen sollte es sein, für ohne Zwischenhalt verkehrende und mit elektrischer Traktion betriebene Reisezüge zwischen Berlin und Stettin eine Fahrzeit von unter 90 Minuten zu erreichen . Der zuständige Eisenbahninfrastrukturbetreiber, die DB Netz AG, teilt dazu mit, dass die vereinbarte Arbeitsgruppe gebildet wurde. Die unterschiedlichen Planungsund Umsetzungszeitpläne werden in der Arbeitsgruppe zusammengeführt und abgestimmt . Darüber hinaus koordiniert die Arbeitsgruppe die Aktivitäten und Informationen zu den Maßnahmen mit den beteiligten Partnern. Für die Ausstattung mit moderner Leit- und Sicherungstechnik gelten die Ausrüstungsgrundsätze der DB Netz AG mit elektronischen Stellwerken (ESTW). Hier sind die wesentlichen Voraussetzungen bereits umgesetzt. Die Ausbaumaßnahmen dienen der grundsätzlichen Anhebung der Streckengeschwindigkeit auf 160 km/h. In Abhängigkeit vom prognostizierten Betriebsprogramm gemäß Bundesverkehrswegeplan nimmt die DB AG den Ausbau mit einem zweiten Gleis entsprechend dem von ihr zugrunde gelegten kapazitiven Erfordernis vor. Hierzu plant sie die Errichtung von zusätzlichen Kreuzungsund Überholungsbahnhöfen auf dem deutschen Streckenabschnitt in Casekow auf dem polnischen Streckenabschnitt in Kołbaskowo. Es ist seitens der DB AG derzeit nicht vorgesehen, die gesamte Strecke zweigleisig auszubauen. Bei den Planungen der Ausbaumaßnahmen ordnet die DB AG die Elektrifizierung der Strecke als vorrangig ein. Mit den Maßnahmen strebt die DB AG eine Fahrzeit zwischen Berlin Hauptbahnhof und Stettin Hauptbahnhof für mit elektrischer Traktion betriebene Reisezüge ohne Zwischenhalt von weniger als 90 Minuten an. Brandenburg setzt sich für die durchgehende Zweigleisigkeit ein. Insbesondere dort, wo in naturräumlich sensiblen Bereichen ohnehin Bau- bzw. Sanierungsarbeiten am Bahnkörper erforderlich sind, ist dieser von Anfang an wieder zweigleisig baulich zu ertüchtigen, z. B. für den zweigleisig gewidmeten Abschnitt in Dammlage zwischen dem Abzweig Passow und Schönow. Bislang hat der Bund die Anregungen des Landes Brandenburg nicht aufgegriffen. Brandenburg schätzt den Bedarf an schnellen Verbindungen in die westpolnische Metropole Stettin als hoch ein und wird dies dem Bund gegenüber weiter deutlich vertreten. Frage 2: Welche Zeiträume werden nunmehr für die Planungsphase und die Fertigstellung der Strecke veranschlagt? zu Frage 2: Nach Auskunft der DB AG sollen nach dem erkennbaren Planungsstand die notwendigen Planfeststellungsverfahren bis 2020 durchgeführt werden. Danach schließt sich die technische Umsetzung an. Die Fertigstellung in den einzelnen technischen Ausbauphasen soll etappenweise erfolgen und bis voraussichtlich 2024 abgeschlossen werden. Frage 3: Wie soll sich die Beschleunigung der Planungsleistung konkret auswirken? zu Frage 3: Die DB AG strebt an, die Planungsleistungen durch eine eindeutige Positionierung zum Ausbauumfang, einen zügigen Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der DB Netz AG und die Unterstützung für eine verzögerungsfreie Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu beschleunigen. Frage 4: In welcher Weise wird das Land Brandenburg in die weitere Vorgehensweise einbezogen? zu Frage 4: Das Land Brandenburg wird regelmäßig zum aktuellen Stand der Planungen durch die DB Netz AG in den verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen informiert, zuletzt auf dem vierten Treffen der Arbeitsgruppe Verkehr des Ausschusses für grenznahe Zusammenarbeit der deutsch-polnischen Regierungskommission am 15.11.2016 in Potsdam. Diese Vorgehensweise wird sich auch in folgenden Phasen der Ausbaumaßnahme fortsetzen. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung die Einstufung des Projektes in die Rubrik „vordringlicher Bedarf bis 2030“ des Bundesverkehrswegeplanes hinsichtlich einer vordringlichen Realisierung? zu Frage 5: Das Land Brandenburg hatte die Ausbaumaßnahme zum aktuellen Bundesverkehrswegeplan angemeldet und noch im Entwurfsstadium deren Einordnung in den vordringlichen Bedarf aktiv begleitet. Das Aufrücken der Maßnahme in den prioritären vordringlichen Bedarf wird daher begrüßt.