Datum des Eingangs: 13.12.2016 / Ausgegeben: 19.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5643 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2259 der Abgeordneten Steeven Bretz und Uwe Liebehenschel der CDU-Fraktion Drucksache 6/5448 Turnerhalle im Luftschiffhafen Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (DS 6/ 3508) vom 22.03.2016 weist die Landesregierung darauf hin, dass im Herbst 2016 „das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistungen vorbereitet“ und „u.a. auch der konkrete Terminplan für den Bauablauf aufgestellt“ werde. Der Neubau für die über 50 Jahre alte, baufällige Turnerhalle im Luftschiffhafen sollte demnach im Herbst 2018 fertig sein. Nun soll es gemäß Presseberichterstattung und nach Auskunft der Landesregierung eine Verzögerung um ein Jahr geben. Die Halle wird für die Universität Potsdam gebaut, soll jedoch (allerdings nur im Falle fehlenden Eigenbedarfs der Universität) auch Nutzungskapazitäten für den Potsdamer Vereinssport haben. Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Neubau der Geräteturnhalle im Luftschiffhafen (bitte den Zeitplan mit den einzelnen Bauphasen und den Fertigstellungstermin benennen)? zu Frage 1: Derzeit werden auf der Basis der Ausführungsplanung und entsprechend der bautechnischen Abfolge Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen vorbereitet . Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist der Baubeginn im Frühjahr 2017 geplant . Die Fertigstellung der Halle und die anschließende Übergabe an die Universität Potsdam sind für das Frühjahr 2019 geplant. Frage 2: Welche Gründe führen zur Verzögerung des Baubeginns (bitte ausführlich)? zu Frage 2: Im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Zustimmungsverfahrens gem. § 72 BbgBO ergaben sich Verzögerungen auf Grund von Anforderungen und Auflagen der unteren Denkmalschutzbehörde zu notwendigen Änderungen zur Herstellung einer Sichtachse auf dem Grundstück. Die zusätzlich erforderliche Planungszeit wurde genutzt, um weitergehende Vorabstimmungen mit der Universität Potsdam und der Luftschiffhafen GmbH für die spätere Ausführungsplanung zu führen. Frage 3: Inwiefern ergeben sich hinsichtlich der Finanzierungsstruktur und der Kostenschätzung von 8,5 Mio. Euro für den Neubau aufgrund der Verzögerung Veränderungen ? zu Frage 3: Die ursprünglich geschätzten Investitionskosten i.H.v. 8,3 Mio. € haben sich auf Grund der Forderungen der Denkmalschutzbehörde um ca. 200.000 € erhöht . Frage 4: Inwiefern kann die Landesregierung den Potsdamer Sportvereinen verbindlich zusichern, dass sie mit einer Mitnutzung der neuen Sporthalle rechnen können (wenn ja, in welchem Umfang)? zu Frage 4: Die Geräteturnhalle ist eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte Sportstätte . Für die Mitnutzung findet von Gesetzes wegen § 6 Absatz 2 des Sportförderungsgesetzes Anwendung, der den Umfang der Mitnutzung regelt. Einer verbindlichen Zusicherung der Landesregierung neben dem Gesetz bedarf es nicht. Frage 5: Führt die Verzögerung beim Neubau der Turnerhalle zu Beeinträchtigungen beim Vereinssport? zu Frage 5: Die Halle wird als Landesbauvorhaben aus Hochschulbaumitteln errichtet und dient der universitären Ausbildung und dem von der Universität Potsdam im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes verantworteten Hochschulsport. Im Rahmen des § 6 Abs. 2 des Sportförderungsgesetzes wird sie zusätzlich zu den städtischen und vereinsgetragenen Sportstätten zur Mitnutzung zur Verfügung stehen, auch wenn sich die Inbetriebnahme verzögert. Der Vereinssport wird durch das Zusatzangebot nicht beeinträchtigt. Frage 6: Wie wird die Luftschiffhafen GmbH in die Umplanungen eingebunden? zu Frage 6: Die Luftschiffhafen GmbH wird, sofern sie von sich ergebenden Umplanungen betroffen werden sollte, entsprechend eingebunden werden.