Datum des Eingangs: 13.12.2016 / Ausgegeben: 19.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5645 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2274 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/5478 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung DS 6/5106 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Der Landesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Daten vor, wie viele Asylbewerber in den letzten fünf Jahren ortsabwesend waren und wie viele in ihre Heimatländer, z. B. zwecks Urlaubs, reisten. Gleichzeitig sagt die Landesregierung, dass in diesem Falle keine Furcht vor Verfolgung bestehen könnte. Frage 1: Wie gedenkt die Landesregierung solche Fälle zu prüfen, wenn sie über o. g. Daten nicht verfügt? Frage 2: Gedenkt die Landesregierung, in o. g. Fällen den Schutzstatus abzuerkennen? Frage 3: Wie bewertet es die Landesregierung, dass sie auf Grund mangelnder Kenntnisse das Asylrecht nicht einhalten kann und vermutlich Asylberechtigungen aufrechterhält, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen? zu den Fragen 1 bis 3: Der Schutzstatus eines Asylberechtigten wird, wie bereits in Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage Nr. 2127 ausgeführt worden ist, ausschließlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft. Insofern ist es nicht Aufgabe der Landesregierung, dazu erforderliche Daten zu beschaffen.