Datum des Eingangs: 04.02.2015 / Ausgegeben: 09.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/566 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 162 der Abgeordneten Danny Eichelbaum, Björn Lakenmacher und Sven Petke CDU-Fraktion Drucksache 6/374 Offene Haftbefehle in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 162 vom 8. Januar 2015: Laut Presseberichten vom 3. Januar 2015 sind in Berlin und Brandenburg tausende verurteilte Straftäter auf freiem Fuß, da Haftbefehle gegen sie nicht vollstreckt werden . Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Haftbefehle für welche Form der Haft (Untersuchungshaft, Strafhaft, Ersatzfreiheitsstrafe ) wurden jeweils in den Jahren 2009 bis 2014 im Land Brandenburg erlassen? (Bitte Auflistung auch nach den einzelnen Monaten) 2. Wie viele dieser Haftbefehle für welche Form der Haft (Untersuchungshaft, Strafhaft , Ersatzfreiheitsstrafe) konnten vollstreckt werden? (Bitte Auflistung auch nach den einzelnen Monaten) 3. Wie viele vollstreckbare Haftbefehle zur Vollstreckung von Strafhaft für welche Form der Haft (Untersuchungshaft, Strafhaft, Ersatzfreiheitsstrafe) sind im Land Brandenburg jeweils zum Ende der Jahre 2009 bis 2014 offen gewesen? 4. Wie viele Haftbefehle für welche Form der Haft (Untersuchungshaft, Strafhaft, Ersatzfreiheitsstrafe ) jeweils aus den Jahren 2009 bis 2014 sind länger als drei Monate, wie viele länger als sechs Monate, wie viele länger als ein Jahr offen gewesen? 5. Warum konnten bzw. können diese Haftbefehle nicht vollstreckt werden? (Bitte Auflistung nach den einzelnen Gründen, Strafdelikten und der Anzahl der aus diesem Grund nicht vollstreckbaren Haftbefehle) 6. Wie viele Straftäter sind jeweils zum Ende der Jahre 2009 bis 2014 im Land Brandenburg zur Fahndung ausgeschrieben gewesen? 7. Wie viele Personen erhielten im Land Brandenburg jeweils in den Jahren 2009 bis 2014 eine Ladung zum Haftantritt und wie viele davon haben die Haft angetreten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Haftbefehle für welche Form der Haft (Untersuchungshaft, Strafhaft , Ersatzfreiheitsstrafe) wurden jeweils in den Jahren 2009 bis 2014 im Land Brandenburg erlassen? (Bitte Auflistung auch nach den einzelnen Monaten) Frage 2: Wie viele dieser Haftbefehle für welche Form der Haft (Untersuchungshaft, Strafhaft, Ersatzfreiheitsstrafe) konnten vollstreckt werden? (Bitte Auflistung auch nach den einzelnen Monaten) Frage 3: Wie viele vollstreckbare Haftbefehle zur Vollstreckung von Strafhaft für welche Art der Haft (Untersuchungshaft, Strafhaft, Ersatzfreiheitsstrafe) sind im Land Brandenburg jeweils zum Ende der Jahre 2009 bis 2014 offen gewesen? Frage 4: Wie viele Haftbefehle für welche Form der Haft (Untersuchungshaft, Strafhaft , Ersatzfreiheitsstrafe) jeweils aus den Jahren 2009 bis 2014 sind länger als drei Monate, wie viele länger als sechs Monate, wie viele länger als ein Jahr offen gewesen ? Frage 5: Warum konnten bzw. können diese Haftbefehle nicht vollstreckt werden? (Bitte Auflistung nach den einzelnen Gründen, Strafdelikten und der Anzahl der aus diesem Grund nicht vollstreckbaren Haftbefehle) zu den Fragen 1 bis 5: Eine statistische Erhebung der bei der Polizei eingegangenen Fahndungsersuchen der Justiz erfolgt weder bei der Polizei noch bei den Staatsanwaltschaften des Landes. Daher können auch keine differenzierenden Aussagen zum Erlass der Haftbefehle, zur Form der Haft, zu Vollstreckungserfolgen, zur Fahndungsdauer oder zu Gründen für eine Nichtvollstreckbarkeit getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage Nr. 3651 (LT-Drs. 5/9368) verwiesen. Frage 6: Wie viele Straftäter sind jeweils zum Ende der Jahre 2009 bis 2014 im Land Brandenburg zur Fahndung ausgeschrieben gewesen? zu Frage 6: Die Landesregierung geht davon aus, dass es sich bei den mit der Kleinen Anfrage in Bezug genommenen Presseberichten unter anderem um einen Artikel in der Märkischen Oderzeitung vom 3. Januar 2015 mit der Überschrift „Nach Haftbefehl untergetaucht“ handelt. Die in diesem Artikel erwähnten 2.300 bis 2.500 Fahndungen beziehen sich auf den durchschnittlichen jährlichen Kreis der betroffenen Personen. Eine jährliche Auflistung von Fahndungsausschreibungen ist nicht möglich, da sich diese Zahl aufgrund von zwischenzeitlichen Erledigungen bzw. Neuausschreibungen täglich ändert. Es können lediglich Angaben zum aktuellen Fahndungsbestand gemacht werden; auf den jeweiligen 31. Dezember der Jahre 2009 bis 2014 bezogene Stichtagzahlen sind nicht mehr verfügbar. Mit Stichtag 13. Januar 2015 wurde durch die Polizei des Landes Brandenburg nach 2.401 Personen mit Haftbefehl bundesweit gefahndet. Es kann eingeschätzt werden, dass sich die Fahndungsausschreibungen jährlich auf einem insgesamt relativ konstanten Niveau befinden. Frage 7: Wie viele Personen erhielten im Land Brandenburg jeweils in den Jahren 2009 bis 2014 eine Ladung zum Haftantritt und wie viele davon haben die Haft angetreten? zu Frage 7: Valide Angaben können nicht gemacht werden, da das in den Justizvollzugsanstalten genutzte Fachprogramm undifferenziert alle „Eintritte“ in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt erfasst (Selbststellungen, Zuführungen, Wechsel der Art der Strafe, Rückkehr aus Langzeitausgängen, Überstellungen, Verlegungen).