Datum des Eingangs: 16.12.2016 / Ausgegeben: 21.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5724 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2254 der Abgeordneten Steeven Bretz und Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/5425 Schuldendienst des Landes Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Jahr 2008 betrug der Schuldendienst des Landes Brandenburg noch 807,8 Mio. Euro. Aufgrund der nunmehr seit einigen Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase beträgt der im Haushaltsplan 2016 angesetzte Schuldendienst 369,6 Mio. Euro. Nach bisherigem Haushaltsentwurf der Landesregierung können diese Mittel im Jahr 2017 und 2018 nochmals auf 332,2 Mio. Euro bzw. 333,6 Mio. Euro gesenkt werden. Frage 1: Wie viele Mittel wurden im Haushaltsjahr 2016 bisher für den Schuldendienst verausgabt? zu Frage 1: Mit Stichtag 15.11.2016 wurden bisher im Haushaltsjahr 2016 für den Schuldendienst 302,2 Mio. Euro verausgabt. Frage 2: Wie viele Mittel werden laut aktueller Prognose zum Ende des Jahres 2016 für den Schuldendienst verausgabt sein? zu Frage 2: Laut aktueller Prognose werden zum Ende des Jahres 2016 für den Schuldendienst 342,3 Mio. Euro verausgabt sein. Frage 3: In welcher Höhe würde der Schuldendienst jeweils für die Jahre 2017 und 2018 anwachsen, falls die Zinsen im Jahresdurchschnitt um 1% stiegen? (Falls keine Berechnung möglich, bitte schätzen.) zu Frage 3: Die Fragestellung wird dahingehend verstanden, welche Wirkung eine 1 %ige Zinssteigerung gegenüber der Zinsprognose hat, die die Grundlage für die Haushaltsansätze OGr. 57 im Haushaltsentwurf 2017/2018 bildete. Die Zinsausgaben werden stets mit einem Risikoaufschlag auf die tagesaktuellen Forward- Zinssätze (= Zinssätze für Kreditgeschäfte zu bestimmten Zeitpunkten in der Zukunft) kalkuliert, so dass die Ansätze mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch darüber hinaus gehende Steigerungen des Zinsniveaus abdecken können. Die Grundlage für die Berechnungen bilden dabei das bestehende Kredit- und Derivateportfolio, die durchschnittliche Laufzeit der Kreditverträge, der jeweilige Refinanzierungsbedarf für auslaufende Kreditverträge sowie die strategische Aufteilung des Portfolios auf eine mindestens 70% festverzinsliche und maximal 30% variabel verzinsliche Verschuldung . Im Ergebnis ergibt sich aus einer 1 %igen Zinssteigerung im Sinne der Fragestellung keine planüberschreitende Wirkung, da die im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 ausgewiesenen Zinsausgaben (OGr. 57 ges.) bereits einen Risikoaufschlag berücksichtigen, der einer Erhöhung des aktuellen Zinsniveaus um rd. 1% entspricht.