Datum des Eingangs: 05.02.2015 / Ausgegeben: 10.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/574 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 165 des Abgeordneten Dombrowski CDU-Fraktion Drucksache 6/389 Kosten des Planspiels zur Differenzierung des Flächenbeitrags für die Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.165 vom 9.1.2015: Im Zuge der Novellierung der wasserrechtlichen Vorschriften im Land Brandenburg im Jahr 2013 fasste der Landtag Brandenburg den Beschluss „Kosten für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung gerechter verteilen“ in Drucksache 5/7924-B. Damit wurde die Landesregierung beauftragt, verschiedene Modelle zur Differenzierung des Flächenbeitrags im Rahmen der Unterhaltung Gewässer II. Ordnung zu prüfen. Im Ergebnis vergab das für Wasserwirtschaft zuständige Ministerium ein Gutachten an LOH Rechtsanwälte. Dieses Rechtsgutachten vom 19.03.2014 wurde anschließend dem ehemaligen Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (AUGV) zugestellt. Da nicht alle Zusammenhänge und Fragen mit dem Rechtsgutachten untersucht werden konnten, empfahl die Verbandsaufsicht im April 2014 u.a. die Durchführung eines Planspiels unter Leitung des für Wasserwirtschaft zuständigen Ministeriums. Damit soll geprüft werden, ob und mit welchem Aufwand notwendige Flächen- und Einwohnerdaten für eine differenzierte Beitragsberechnung im Rahmen der Unterhaltung Gewässer II. Ordnung beschafft werden können. Wohl angesichts des im Koalitionsvertrag offen formulierten Novellierungsbedarfs (neben der differenzierten Beitragserhebung kommt auch der Gesichtspunkt der sog. direkten Mitgliedschaft der Grundeigentümer in den Wasser- und Bodenverbänden in Betracht ) soll im Rahmen des Planspiels auch die dingliche Einzelmitgliedschaft in den Gewässerunterhaltungsverbänden simuliert werden. Anschließend soll ein öffentliches Konsultationsverfahren zu den Ergebnissen des Gutachtens und des Planspiels durchgeführt werden. Mit der Durchführung und Moderation des Planspiels wurde ein externer Wirtschaftsprüfer beauftragt, der zuvor bereits als Landesbeauftragter nach § 77 WVG beim zahlungsunfähigen Wasser- und Bodenverband „Stöbber-Erpe“ tätig war. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann erfolgte die Ausschreibung des Untersuchungsgegenstandes für das Rechtsgutachten, welches letztendlich von LOH Rechtsanwälte erarbeitet wurde? 2. Wie viele Angebote gab es nach Ablauf der Ausschreibungsfrist? 3. Wie hoch waren die Kosten für das Rechtsgutachten zur Umlage der Kosten für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung in Brandenburg, welches durch LOH Rechtsanwälte erstellt wurde? 4. Wann erfolgte die Ausschreibung der Leistung „Durchführung und Moderation des Planspiels“, die letztlich an Herrn R. S. (BDO) vergeben wurde? 5. Wie viele Angebote gab es nach Ablauf der Ausschreibungsfrist? 6. Welche Kostenkalkulation liegt der Durchführung des Planspiels insgesamt zugrunde und welche Kostenpositionen (z.B. für Moderation und Leitung des Planspiels , Durchführungskosten und öffentliches Konsultationsverfahren) sind in welcher Höhe im Einzelnen finanziell veranschlagt? 7. Welche Kosten sind bis heute für das Planspiel aufgelaufen? 8. Wann wird das Planspiel voraussichtlich abgeschlossen sein? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann erfolgte die Ausschreibung des Untersuchungsgegenstandes für das Rechtsgutachten, welches letztendlich von LOH Rechtsanwälte erarbeitet wurde? zu Frage 1: Die Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten wurden am 26.11.2013 abgesandt. Frage 2: Wie viele Angebote gab es nach Ablauf der Ausschreibungsfrist? Zu Frage 2: Nach Ablauf der Angebotsfrist lagen 4 Angebote vor. Frage 3: Wie hoch waren die Kosten für das Rechtsgutachten zur Umlage der Kosten für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung in Brandenburg, welches durch LOH Rechtsanwälte erstellt wurde? Zu Frage 3: Die Auftragssumme ist identisch mit dem Angebotspreis. Der Angebotspreis ist Teil des vertraulich zu behandelnden Angebots (Vgl. § 14 Abs. 3 VOL/A) und kann deswegen nicht veröffentlicht werden. Frage 4: Wann erfolgte die Ausschreibung der Leistung „Durchführung und Moderation des Planspiels“, die letztlich an Herrn R. S. (BDO) vergeben wurde? Zu Frage 4: Die Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten wurden am 12.08.2014 abgesandt. Frage 5: Wie viele Angebote gab es nach Ablauf der Ausschreibungsfrist? Zu Frage 5: Nach Ablauf der Angebotsfrist lag 1 Angebot vor. Frage 6: Welche Kostenkalkulation liegt der Durchführung des Planspiels insgesamt zugrunde und welche Kostenpositionen (z.B. für Moderation und Leitung des Planspiels , Durchführungskosten und öffentliches Konsultationsverfahren) sind in welcher Höhe im Einzelnen finanziell veranschlagt? Zu Frage 6: Die Kostenkalkulation ist Teil des vertraulich zu behandelnden Angebots (Vgl. § 14 Abs. 3 VOL/A) und kann deswegen nicht veröffentlicht werden. Frage 7: Welche Kosten sind bis heute für das Planspiel aufgelaufen? Zu Frage 7: Auch die Information über die bisher angefallenen Kosten ist nicht zu veröffentlichen, da sie Rückschlüsse auf die dem Vertraulichkeitsgebot unterfallende Kostenkalkulation erlauben würde. Frage 8: Wann wird das Planspiel voraussichtlich abgeschlossen sein? Zu Frage 8: Das Planspiel wird voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein.