Datum des Eingangs: 21.12.2016 / Ausgegeben: 27.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5740 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2273 der Abgeordneten Christina Schade, Andreas Galau, Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/5477 Nachfrage Antwort Landesregierung zur Kleinen Anfrage Haushaltsplanentwurf (DS 6/5219) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin/der Fragesteller: Die Landesregierung hat hinsichtlich der Finanzplanung 2016-2020 verlauten lassen, dass mit dem Rückgang der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung auch die Investitionsausgaben sinken werden. In den vergangenen Haushaltsplanjahren waren die Planansätze für Sachinvestitionen oft höher als die tatsächlich getätigten Ausgaben. Aus der Antwort der Landesregierung geht weiter hervor, dass der Steuerzahler für einen einzigen unbegleiteten minderjährigen Migranten bzw. Flüchtling 42.000 bis 50.000 € aufbringen muss. Mit monatlich 30 € (360 € pro Jahr) könnte die Ernährung eines syrischen Flüchtlings im Libanon in ausreichendem Maße sichergestellt werden (Frankfurter Rundschau, Die Weltgemeinschaft versagt, 15.09.2015). Frage 1: Wie will das Land Brandenburg seine wirtschaftliche Entwicklung absichern, wenn der Investitionsstau beibehalten und eventuell noch ausgedehnt wird? zu Frage 1: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zur Frage 6 der Kleinen Anfrage 2106 (Landtagsdrucksache 6/5219) verwiesen. Das positive Ergebnis der umfangreichen Anstrengungen der Landesregierung, die Investitionstätigkeit im Land auf einem hohen Niveau zu halten, zeigt sich auch an der guten wirtschaftlichen Entwicklung, die das Land in den letzten Jahren zu verzeichnen hat. So lag die Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsproduktes in den Jahren seit 2012 immer auf bzw. über dem Niveau der alten Bundesländer und beträgt für Brandenburg im 1. Halbjahr 2016 2,9% (im Vergleich dazu alte Bundesländer 2,3%). Auch die Arbeitslosenquote im Land Brandenburg ist seit dem Jahr 2003 kontinuierlich von 18,8% auf nur noch 8,7% in 2015 gesunken. Frage 2: Wird die Haushaltsposition Sachinvestitionen für die Deckung anderer Positionen verwendet? zu Frage 2: Die Sachinvestitionen umfassen die Ausgabenbereiche der Hauptgruppe 7 und der Obergruppen 81 und 82. Die Verwendung der Mittel der dazugehörigen Titel ergibt sich aus der jeweiligen Zweckbindung und unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Deckungsmöglichkeiten. Frage 3: Liegen nunmehr Schätzungen der wirtschaftlichen Auswirkungen des Brexit vor oder sind diese geplant? zu Frage 3: Es liegen keine eigenen Schätzungen vor, noch sind diese geplant. Nach der aktuellen Einschätzung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Jahresgutachten 2016/17 vom 2.11.2016) werden die kurzfristigen ökonomischen Effekte des Brexit-Votums moderat bleiben. Die langfristigen ökonomischen Auswirkungen eines Austritts hält auch der Sachverständigenrat für zurzeit nur schwer abschätzbar, da sie maßgeblich von der Ausgestaltung der zukünftigen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abhängen werden. In der Gemeinschaftsprognose der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute (Herbst 2016 vom 27.09.2016) heißt es dazu: „Schätzungen der Institute zufolge werden die deutschen Ausfuhren in das Vereinigte Königreich durch die dortige konjunkturelle Abschwächung sowie die Aufwertung des Euro gegenüber dem Pfund Sterling insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2016 reduziert werden. Bedingt durch Überhangeffekte wird dies vor allem im durchschnittlichen Anstieg der Exporte im Jahr 2017 sichtbar, der bei einem Anteil des Vereinigten Königreichs an den deutschen Warenausfuhren von etwa 7,5 Prozent um rund 0,4 Prozentpunkte geringer ausfallen dürfte. Allerdings wird nicht im gleichen Maße die heimische Wertschöpfung reduziert, da zugleich der Import von Vorleistungsgütern betroffen sein wird, was den außenwirtschaftlichen Effekt auf das Bruttoinlandsprodukt deutlich verringert; er dürfte bei −0,1 Prozentpunkten liegen.“ Die IHK Potsdam kommt nach der Konjunkturumfrage Herbst 2016 (Oktober 2016) zu dem Schluss, dass der Brexit im Land Brandenburg keine entscheidenden Auswirkungen auf die Pläne der hiesigen Unternehmen hat: „Insgesamt 90 Prozent der befragten Unternehmen im Land gaben an, keine Geschäftsbeziehungen zu Großbritannien zu unterhalten . Somit sind bei einer großen Mehrheit weder Auswirkungen auf die Investitionen noch auf die Beschäftigungspläne festzustellen.“ Die wenigen vom Brexit betroffenen Unternehmen rechneten der Umfrage zufolge zu 29 Prozent mit sinkenden Exportvolumina und zu 27 Prozent mit niedrigeren Importen. Frage 4: Wie bewertet es die Landesregierung, dass die Ausgaben für die Aufnahme eines einzigen unbegleiteten, minderjährigen Migranten bzw. Flüchtlings in Deutschland gleichzusetzen sind mit den Mitteln, mit denen ca. 125 notleidende Menschen vor Ort in den Flüchtlingslagern der Vereinten Nationen versorgt werden könnten? zu Frage 4: Der unmittelbare Vergleich zwischen den Kosten für die Versorgung eines unbegleiteten minderjährigen ausländischen Kindes oder Jugendlichen in Deutschland und im Libanon ist aufgrund der großen Unterschiede der Lebenshaltungskosten nicht zielführend und führt zu falschen Schlussfolgerungen. Der Landesregierung liegt es im Übrigen fern, die Not und Hilfsbedürftigkeit von flüchtenden Menschen – egal wo sie sich aufhalten – zu bewerten und gegeneinander aufzuwiegen und wird auch zukünftig die notwendigen Mittel bereitstellen, um die Unterkunft und Integration von unbegleiteten minderjährigen ausländischen Kindern und Jugendlichen in Brandenburg sicherzustellen.