Datum des Eingangs: 21.12.2016 / Ausgegeben: 27.12.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5743 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2307 des Abgeordneten Péter Vida der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5575 Ausdünnung des Busverkehrs in der Uckermark Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Am 05.10.2016 beschloss der Kreistag Uckermark mit Beschluss BV/564/2016 mehrheitlich, für die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbh (UVG) im Jahre 2017 3,9 Mio. Euro als Ausgleich für Beförderungsangebote zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2016 waren mit Beschluss im Jahre 2015 der UVG 2,35 Mio. Euro zur Verfügung gestellt worden. Allerdings wurden die fehlenden Mittel der UVG in den vergangenen Jahren nicht durch Nachträge des Kreistages , sondern durch eine Verringerung des Eigenkapitals der UVG ausgeglichen, das so immer weiter aufgezehrt wurde. Verringerung des Eigenkapitals: - 2011 um 763 Tsd. EUR - 2012 um 107 Tsd. EUR - 2013 um 1.305 Tsd. EUR - 2014 um 845 Tsd. EUR Somit können die aktuellen 3,9 Mio. Euro nicht wie in der Kreistagssitzung dargestellt als wesentliche Erhöhung angesehen werden. Die UVG hatte allerdings eine Gesamtsumme von 4,6 Mio. Euro für 2017 beantragt. Der Fehlbetrag von 700 Tsd. Euro entspricht etwa 500 Tsd. einzusparenden Fahrkilometern. Diese km-Einsparung wird sich nun im neuen Fahrplan widerspiegeln, wobei der Schülerverkehr nicht reduziert werden soll. Also ist die Streckenreduzierung nur beim außerschulischen Busverkehr möglich. Den Gemeinden ist erst nach dem Kreistagsbeschluss eine Präsentation zur Verfügung gestellt worden. Frage 1: Warum wurde den von der Fahrplanänderung betroffenen Kommunen nicht frühzeitig ein Fahrplan zur Verfügung gestellt? So hätten von diesen nach Diskussion in den Ortsbeiräten und aus ihrer Situationskenntnis heraus möglichweise anders gelagerte Streckenführungen bzw. Streckenkürzungen vorgeschlagen werden können . Frage 2: Warum wird gerade in dieser strukturschwachen Region am öffentlichen Nahverkehr eingespart? Dieser ist ein wichtiger Baustein der kommunalen Daseinsvorsorge und erhöht für potentielle Zuzügler wegen der Streckenkürzungen nicht gerade die Attraktivität dieser Gegend. Frage 3: Warum wurde der Landrat mit der Erstellung eines neuen Fahrplanes beauftragt? Frage 4: Ist diese dramatische Ausdünnung mit dem Verfassungsauftrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der von der Landesregierung vertretenen Politik der Unterstützung des ländlichen Raumes vereinbar? zu den Fragen 1 bis 4: Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen Öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV) ist freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (vgl. § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-Gesetz, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2014). Die kommunalen Aufgabenträger erhalten seit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes in 2005 pauschale zweckgebundene Mittelzuweisungen , die sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben– und Ausgabenverantwortung unterstützen (§ 10 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz). Diese Pauschalzuweisungen werden nach einem dynamischen Schlüssel, der neben strukturellen insbesondere leistungs- und erfolgsorientierte Komponenten enthält, verteilt. Die Aufgabenträger entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltungshoheit selbstständig und unterliegen dabei nicht der Fachaufsicht durch das Land. Sie sind für die Planung und Durchführung des Verkehrsangebotes in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.