Datum des Eingangs: 05.02.2015 / Ausgegeben: 10.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/575 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 166 der Abgeordneten Kristy Augustin CDU-Fraktion Drucksache 6/390 Assistenzhunde in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 6/390 vom 09.01.2015: Assistenzhunde sind für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung eine unersetzliche Hilfe bei der Bewältigung täglicher Verrichtungen. Assistenzhunde machen das Leben aber nicht nur lebenswerter, sie können es sogar retten. Seit längerer Zeit wird von Menschen, die auf die Unterstützung eines Assistenzhundes angewiesen sind, gefordert, alle Assistenzhunde den Blindenführhunden gleichzustellen. Bereits 2013 gab es dazu in Schleswig-Holstein einen fraktionsübergreifenden Antrag, diese Gleichstellung im Land umzusetzen und auf Bundesebene zu fordern. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Kommunen in Brandenburg ist geregelt, dass alle Assistenzhunde steuerlich begünstigt werden? 2. Kann sich die Landesregierung vorstellen, im Zuge der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention , Kommunen Empfehlungen zu geben, eine steuerliche Begünstigung vorzunehmen? 3. Zu welchen Anlässen dürfen Assistenzhunde die Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen begleiten? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, sich für eine Gleichstellung aller Assistenzhunde einzusetzen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Kommunen in Brandenburg ist geregelt, dass alle Assistenzhunde steuerlich begünstigt werden? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Die Städte und Gemeinden entscheiden im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich, ob die zu persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung gemäß § 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) besteuert werden soll. In der dafür gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG erforderlichen Satzung können Steuerbefreiungen und/oder -ermäßigungen - z. B. aus sozialen Gründen - geregelt werden. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht gegenüber den Kommunalaufsichtsbehörden für derartige Satzungen besteht nicht. Frage 2: Kann sich die Landesregierung vorstellen, im Zuge der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention , Kommunen Empfehlungen zu geben, eine steuerliche Begünstigung vorzunehmen? zu Frage 2: Die Landesregierung wird den Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen ersuchen, im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den einzelnen Kommunen das Thema der Gleichsetzung von Assistenzhunden mit Blindenführhunden bei der von den Kommunen erhobenen Hundesteuer in die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Behindertenbeauftragten einzubringen. Frage 3: Zu welchen Anlässen dürfen Assistenzhunde die Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen begleiten? zu Frage 3: Nach § 17 Absatz 1 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden. Darüber hinaus besteht derzeit kein – das Mitführen von Assistenzhunden bei bestimmten Anlässen oder das Mitnehmen derartiger Hunde in bestimmte Einrichtungen – regelndes Gesetz. Zwar sind Blindenführhunde Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt, ein Recht auf Mitführen dieser Hunde beispielsweise in Krankenhäuser lässt sich hieraus allerdings nicht ableiten. Allerdings vertreten die zuständigen Bundesministerien die Auffassung, dass das Mitführen von Blinden- oder Assistenzhunden beispielsweise in die öffentlich zugänglichen Bereiche von Gesundheitseinrichtungen durchaus möglich ist und auch der Mitnahme derartiger Hunde in Lebensmittelgeschäfte grundsätzlich nichts entgegensteht. Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, sich für eine Gleichstellung aller Assistenzhunde einzusetzen? zu Frage 4: Die Landesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit bundespolitische Initiativen zu ergreifen. Sie wird jedoch den Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen ersuchen, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen aufzufordern, sich für eine bessere Akzeptanz von Assistenzhunden einzusetzen.