Datum des Eingangs: 29.12.2016 / Ausgegeben: 03.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5768 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2319 der Abgeordneten Birgit Bessin und Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/5598 Einkaufsmöglichkeiten an verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Wortlaut der Kleinen Anfrage 2319 vom 07.12.2016: „Die Ministerin für Arbeit und Soziales, Frau Diana Golze, sagte am 30.11.2016 im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter dem Tagesordnungspunkt zur Behandlung des Gesetzesänderungsentwurfes zum Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz, dass jeder (Berliner) an so gut wie jedem Sonn- oder Feiertag in Brandenburg einkaufen könne. Wir fragen die Landesregierung: Welche Gemeinden haben 2015 und 2016 an welchen Sonn- und Feiertagen gemäß § 5 Abs. 1 BbgLöG Ladenöffnungen ermöglicht?“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche Gemeinden haben 2015 und 2016 an welchen Sonn- und Feiertagen gemäß § 5 Abs. 1 BbgLöG Ladenöffnungen ermöglicht? zur Frage: Gemäß § 5 Abs. 1 BbgLöG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein, wobei diese Tage durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festzusetzen sind. Eine Berichtspflicht der Ordnungsbehörden gegenüber der Landesregierung besteht nicht. Nur in Einzelfällen werden die ordnungsbehördlichen Verordnungen über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen dem MASGF zur Kenntnis gegeben. Eine Auflistung der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage der jeweiligen Gemeinden ist daher nicht möglich.