Datum des Eingangs: 30.12.2016 / Ausgegeben: 04.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5774 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2295 der Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack und Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/5555 Wissenschaftliche Studien und Gutachten zum Thema Kreisgebietsreformen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Es gibt eine Reihe von wissenschaftlichen Studien (z.B. Ifo-Institut, Studie von Prof. K. – Uni Greifswald) die belegen, dass es bei in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Kreisgebietsreformen zu keinen Einspareffekten bei einer Gesamtbetrachtung von Bundesland und betroffenen Kommunen gekommen ist. Die Landesregierung verweist dagegen immer noch auf effizientere Verwaltungsstrukturen, auf eine Reaktion auf den demographischen Wandel und auf finanzielle Einsparungen bei einer Kreisgebietsreform. Frage 1: Welche wissenschaftlichen Studien/Gutachten sind der Landesregierung bekannt, die konkrete Einspareffekte, positive Ergebnisse auf die demografische Entwicklung oder effizientere Verwaltungsstrukturen durch Kreisgebietsreformen nachweisen? zu Frage 1: Es gibt zahlreiche im Internet bereitgestellte Ländergutachten zu Kreisgebietsreformen in anderen Bundesländern des Internationalen Instituts für Staatsund Europawissenschaften, welche konkrete Einspareffekte prognostizieren sowie eine umfassende methodische Grundlagenarbeit von Joachim Jens Hesse/Alexander Götz: Der finanzielle Ertrag einer Verwaltungsreform. Methodische Grundlagen zur Ermittlung von Kooperations- und Fusionsrenditen. Baden-Baden: Nomos 2009 (Staatsreform in Deutschland und Europa, Band 12) mit konkreten Hinweisen zu Einspareffekten . Frage 2: Welche konkreten Reformmaßnahmen haben in diesen Studien/Gutachten zu welchen konkreten Einspareffekten geführt? zu Frage 2: Zu der abgeschlossenen kommunalen Gebietsreform im Land Brandenburg liegt die Studie zur Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 von Blesse/Baskaran „Do municipal mergers reduce costs? Evidence from a German federal state“, 2016, unter anderem verfügbar unter https://ub-madoc.bib.unimannheim .de/41159/1/dp16041.pdf vor. Die Studie belegt Kosteneinsparungen in verschiedenen Bereichen, insbesondere auf dem Gebiet der Sachkosten. Frage 3: Welche konkreten Reformmaßnahmen wurden in diesen Studien/Gutachten mit einem positiven Einfluss auf die demographische Entwicklung in Zusammenhang gebracht bzw. haben signifikant auf demographische Kennzahlen Einfluss genommen ? zu Frage 3: Der Landesregierung sind keine Studien oder Gutachten bekannt, die nachweisen, dass mit einer Kreisgebietsreform auf demographische Entwicklungen Einfluss genommen werden konnte. Demographische Veränderungen wurden indes mehrfach, so auch in dem vom Landtag am 13. Juli 2016 beschlossenen Gesamtkonzept für eine Verwaltungsstrukturreform (Drucksache 6/4528-B), zur Begründung des Reformbedarfs herangezogen. Mit der Reformmaßnahme der kommunalen Neugliederung wird also gemeinhin auf demographische Entwicklungen zur Erreichung anderer Ziele reagiert. Frage 4: Welche konkreten Reformmaßnahmen wurden in diesen Studien/Gutachten mit nachgewiesenen effizienteren Verwaltungsstrukturen in Zusammenhang gebracht ? zu Frage 4: Dem Gutachten von Prof. Jörg Bogumil „Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen“, Gutachten im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 10.10.2016 (siehe insbesondere 3.4. Zusammenfassung , S. 45) ist zu entnehmen, dass sich in der Verwaltungswissenschaft die weit überwiegende Zahl von Wissenschaftlern gemeinsam mit den Landesrechnungshöfen aufgrund empirischer Analysen einig darüber ist, dass es einen deutlich positiven Zusammenhang zwischen Gemeindegröße und Leistungsfähigkeit der Kommunen und Kreise gibt. Diese Effekte treten danach allerdings erst mittelfristig in größerem Ausmaß ein und nehmen ab einer bestimmten Größe wieder ab. Wie hoch die Effekte im Einzelnen sind, sei nicht immer exakt im Nachhinein zu erfassen, da sich die Rahmenbedingungen kommunalen Handelns ständig ändern. Die Einschätzungen schwankten für die Kreisebene je nach Ausmaß der Reform zwischen 10 % und 25 % Effektivitätsvorteilen. Ob die Effekte erreicht werden, hänge zudem davon ab, wie in den neuen Gebietsstruktruren agiert wird (Anzahl der Außenstellen, Verbesserung der Leistungsqualität etc.). In der Summe gewinne die Kreisebene durch Territorial- und Funktionalreformen an Substanz- und Gestaltungsfähigkeit. Frage 5: Welche konkreten Strukturmaßnahmen wurden in diesen Studien /Gutachten mit einem positiven Einfluss auf die Bürgernähe und einer positiveren demokratischen Mitwirkung der ehrenamtlichen Verwaltung in Zusammenhang gebracht ? zu Frage 5: Der Landesregierung sind nur Gutachten bekannt, die sich mit zu besorgenden Negativeffekten beschäftigten. Erste Hinweise, ob derartige Negativeffekte einer Kreisgebietsreform auf die Bürgernähe und die demokratische Mitwirkung der ehrenamtlichen Verwaltung nachweisbar sind, liefern der „Erste Bericht der Landesregierung zum Fortgang der Umsetzung der Landkreisneuordnung Mecklenburg- Vorpommern“ (Drucksache 6/2093) und schließlich die Unterrichtung „Auswirkungen der Landkreisneuordnung – Abschlussbericht von Herrn Prof. Dr. Hesse“. Beide Be- richte wurden im Rahmen des in Bezug genommenen Referentenentwurfs des Ministeriums des Innern und für Kommunales ausgewertet. Frage 6: In welchen Medien (Bücher, Zeitschriften, Internet) können diese Studien /Gutachten eingesehen werden? (Bitte die Informationsquellen angeben) zu Frage 6: Quellenangaben und Fundstellen der hier genannten Arbeiten sind den Antworten auf die Fragen 1, 2, 4 und 5 zu entnehmen.