Datum des Eingangs: 30.12.2016 / Ausgegeben: 04.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5775 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2296 der Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack und Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/5556 Kreisgebietsreform - finanzielle Konsequenzen für die Stadt Cottbus bei geplanter Großkreisbildung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In den Kleinen Anfragen 1863, 1864, 1865 und 2010 verwies die Landesregierung wiederholt daraufhin, dass erst nach einer Kreisneugliederung verbindliche Aussagen zu den finanziellen Konsequenzen für die Stadt Cottbus gemacht werden können. Dies gilt insbesondere für verbindliche Aussagen zur Zuordnung der Schulden in einem Neukreis und bei einer Einkreisung der Stadt Cottbus. Seit mehreren Wochen liegt nun ein Vorschlag der Minister Görke und Schröter vor, im Süden von Brandenburg einen Großkreis aus den Kreisen Elbe- Elster, Oberspreewald Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus entstehen zu lassen . Frage 1: Welche konkrete Berechnung der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Cottbus liegt im Finanzministerium bei einer solchen Großkreisbildung vor? zu Frage 1: Auf die Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen Nr. 1863 (Drucksache 6/4788), dort zu Frage 1; Nr. 1864 (Drucksache 6/4722), dort zu Frage 2; Nr. 2010 (Drucksache 6/5000), dort zu den zu den Fragen 3 bis 6 und Nr. 2075 (Drucksache 6/5177), dort zu den zu den Fragen 1 und 6 wird verwiesen. Das Berechnungsmodell des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Innern und für Kommunales weist mit Stand 1. Dezember 2016 unten stehendes Arbeitsergebnis aus. Da der Umfang der Aufgabenübertragung bis zu einem entsprechenden Beschluss des Gesetzgebers nicht feststeht, wird modellhaft von einem vollständigen Übergang aller kreislicher Aufgaben ausgegangen. Gegenüber der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2010 (Drucksache 6/5000) wurde entsprechend § 18 BbgFAG die „fiktive“ Kreisumlage modellhaft neu berechnet. Dabei wurde die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ermittelte Umlagegrundlage der Stadt Cottbus mit einem nach Einwohnerzahl gewichteten Kreisumlagesatz von 2015, welcher aus den Kreisumlagesätzen der an einem zukünftigen Niederlausitzkreis betei- ligten Landkreise (Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße) berechnet wurde, multipliziert. Ergebnis auf Produktebene infolge Aufgabenübertragung 105,1 Mio. € Kreisliche Finanzierungsmittel -36,3 Mio. € „Fiktive“ Kreisumlage -61,6 Mio. € Ergebnisänderung Stadt Cottbus durch Aufgabenübertragung p. a. ca. + 7,2 Mio. € Zusätzliche Landesmittel für Kultureinrichtungen in Cottbus p. a., voraussichtlich ca. + 2,1 Mio. € Beibehaltung der gegenwärtigen Hauptansatzstaffel p. a. ca. 11,3 Mio. € Zudem: Entschuldungseffekte *), beruhend auf max. Teilentschuldungsbetrag p. a. 11,1 Mio. € *) Entschuldung, Zinsen, Veränderung Zuweisungen über 10 Jahre Die Abstimmungen mit der Stadt Cottbus zum o. g. Ergebnis sind noch nicht abgeschlossen , daher steht das Arbeitsergebnis auch unter dem Vorbehalt des im Anschluss an ein Fachgespräch mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz am 1. Dezember 2016 vereinbarten weiteren Informationsaustausches. Frage 2: Wie und in welcher Höhe werden die verbleibenden Verbindlichkeiten der Stadt Cottbus bei der neuen Großkreisbildung aufgeteilt? zu Frage 2: Die Kassenkredite (per 31.12.2015 rd. 223 Mio. €) sollen voraussichtlich bei der Stadt Cottbus verbleiben, wobei die vorgesehen Teilentschuldung zu berücksichtigen ist. Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2010 (Drucksache 6/5000) zu Frage 7 verwiesen. Soweit im Rahmen des Aufgabenübergangs an den Landkreis zu übertragende Vermögensgegenstände nachweislich mit Investitionskrediten finanziert wurden, sind die entsprechend zuordenbaren Restschulden an den neuen Landkreis zu überführen. Frage 3: Von welchen einmaligen Aufwendungen zur verwaltungsorganisatorischen Zusammenführung von drei Landkreisen und einer kreisfreien Stadt geht die Landesregierung in welchen Jahresscheiben aus? Welche Kosten entstehen bei der Zusammenführung der IT-Systeme und der Angleichung der Fachanwendungen? zu Frage 3: Gemäß Leitbild des Landtages soll aus den bereitgestellten Finanzmitteln auch die Umstrukturierung von Verwaltungen (z. B. Kosten für Datenmigration) finanziell unterstützt werden. Daher sollen dem neuen Landkreis einmalig 6 Mio. € (je Ausgangsgebietskörperschaft 1,5 Mio. €) für die in Rede stehenden Aufwendungen zur Verfügung (Transformationskosten) gestellt werden. Frage 4: Ist der Landesregierung bekannt, in welcher Höhe die einmaligen Aufwendungen bei der Zusammenführung der ehemaligen Kreise Cottbus-Land, Spremberg, Forst und Guben zum neuen Kreis Spree-Neiße lagen und wie lange es gedauert hat, bis der innere Prozess der damaligen Neukreisbildung abgeschlossen war? zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. In einer 2001 veröffentlichten Bilanz zur Kreisgebietsreform von 1993 (Christiane Büchner /Jochen Franzke; Kreisgebietsreform in Brandenburg - Eine Bilanz nach 8 Jahren – Arbeitsheft Nr. 2 (2001) des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI)) wird in der Zusammenfassung hinsichtlich der Dauer des inneren Prozesses der damaligen Kreisneugliederung folgendes Fazit gezogen: „Die erwartete institutionelle Stärkung der Kreisebene durch deren Neuzuschnitt Ende 1992 ist zwischenzeitlich eingetreten . Die notwendige Phase der Reorganisation ist bereits seit längerer Zeit überwunden .“